hi
Trotz TKG §120 Rufnummernübermittlung ist es in Deutschland immer noch möglich das Betrüger die übertragene Rufnummer fälschen!
In einer Anrufserie haben Betrüger behauptet das ich ein Geldpreis gewonnen hätte. Der würde über Geldboten ausbezahlt werden. Ich müsste nur die Gebühren in Höhe von 900 Euro übernehmen. Die sollten mit Google-Play-Karten bezahlt werden. Sobald ich die gekauft habe sollte ich mich unter dieser Nummer melden: 030 257 706 702
Bei den Anrufen wurden gefälschte Nummern übertragen:
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Bei der Meldung an die BNetzA hab ich mit einem kompetenten Herren telefoniert. Auf meine Nachfrage warum Fake-Nummer überhaupt noch technisch möglich sind meinte er es würde immer noch einige wenige Netzbetreiber geben die das nicht verhindern. Und das obwohl die ca. 1,5 Jahre Zeit gehabt hätten ihre Technik entsprechend einzurichten.
Aufgrund meiner Meldung kann die BNetzA jetzt der Sache nachgehen und die Kette von "hinten" aufdröseln. Sie ermittelt jetzt den Netzbetreiber der diese Anrufe mit gefälschter Rufnummer entgegen genommen hat.
Dies muss innerhalb von sieben Tagen geschehen. Nur so lange muss mein Telefonanbieter die Daten dieser Anrufe speichern. Da ich diesen Gesetzesverstoss gleich gemeldet habe ist die Chance dass die BNetzA den Netzbetreiber der hier Mist gebaut hat ermittelt und dem ein Bussgeld aufs Auge drück recht hoch.
Es ist erschreckend das es jetzt immer noch möglich ist über das Telefonnetz solche Betrügereien mit gefläschen Rufnummern durchzuziehen.
Mein Vorschlag das die BNetzA den unfähigen Netzbetreiber einfach die Betriebserlaubnis zu entziehen wurde mir gesagt das das nicht verhältnismässig sei :-(
Rainer
PS: Strafanzeige ist auch rausgegangen. Die Polizei hat einen Ermittlungsansatz: Die 061099690175 und 030257706702 ist im deutschen Telefonnetz erreichbar!
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