Wieder typisch Deutsche Bank-Gruppe. Bereits in einigen anderen Strafverfahren ist aufgefallen, dass da jeder Betrüger Konten eröffnen kann.
Einfach mal die Bank darauf aufmerksam machen, dass hier keine Lastschriftermächtigung vorlag und die Vorlage des schriftlichen Lastschriftmandats verlangen. Die Kontoinhaber sind gem. AGB zur Zurverfügungstellung von Kopien der Mandate auf Anforderung der Bank verpflichtet.
Hier lag weder dem angeblichen Vertragspartner noch dem Zahlungsdienstleister ein Lastschriftmandat vor.
Gleichzeitig evtl. die BaFin informieren, dass hier unsauber gearbeitet wird.
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