Um meiner Datenauskunftsanfrage Nachdruck zu geben, habe ich einen Anwalt beauftragt. Dieser hat die Rheinlandvorsorge GmbH heute angeschrieben
Um meiner Datenauskunftsanfrage Nachdruck zu geben, habe ich einen Anwalt beauftragt. Dieser hat die Rheinlandvorsorge GmbH heute angeschrieben
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
hi
bei mir kam so ein Anruf mit der 01638890733 rein. Die Frau gab an sie sei von der "Privaten Krankenversicherung Beratungstelle" :-()
Bin zum Schein drauf eingegangen und hab dann einen Werbeanruf für Krankenversicherungsoptimierung von der Rheinland Vorsorge GmbH Vertriebsgesellschaft bekommen.
Offensichtlich macht die Rheinland Vorsorge GmbH Vertriebsgesellschaft mit ihrer illegalen Werbung weiter.
Rainer
Dabei gibt es diese GmbH nicht einmal
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
hallo,
stimmt die Rheinland Vorsorge GmbH gibt es gar nicht!
aber dafür gibt es die Rheinland VS GmbH
Zu der passt auch die Registrierungsnummer D-H10U-JKN20-83
Mit solchen Spielereien versucht man wohl die illegale Telefonwerbung zu verschleiern.
Die Person die Einzelprokura hat: A., G., Edirne/Türkei
wundert mich nicht
Rainer
Traurig nur, dass die DAK-Gesundheit trotz Hinweis nicht reagiert hat und anscheinend keine rechtlichen Schritte ergriffen hat. Die DAK-Gesundheit wurde über die Rheinland Vorsorge GmbH informiert. Aber wenn die DAK-Gesundheit sich in einen Topf mit nicht existenten Firman werfen lassen möchte, ist das nicht mein Problem
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
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