"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
Kurzes Update von mir.
Ich hatte die Inside Motion abmahnen lassen sowie Schadenersatz gemäß DSGVO gefordert.
Zunächst wurde eine abgeänderte und unzureichende Unterlassungserklärung abgegeben, jedoch Anwaltskosten sowie DSGVO-Schadenersatz in voller Höhe gezahlt.
Die abgeänderte und unzureichende Unterlassungserklärung wurde mit Fristsetzung gerügt.
Hierauf wurde nicht bis Fristende reagiert so das dann nach Fristablauf bei Gericht der Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Inside Motion UG sowie T. W. beantragt wurde.
Sofort einen Tag später wurde die einstweilige Verfügung durch das Gericht gegen die Inside Motion UG sowie T. W. erlassen bzw. beschlossen.
Wiederum ein paar Tage später kam dann eine aktualisierte Unterlassungserklärung.
Die einstweilige Verfügung müßte eigentlich auch schon längst zugestellt worden sein. Eine Rückmeldung diesbezüglich fehlt mir aber noch.
Geändert von wuxel (07.02.2024 um 15:58 Uhr)
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
So ganz verstehe ich die Frage nicht.
Das Ergebnis was aus meinem oben beschriebenen Vorgehen resultieren soll versteht sich doch wohl von selbst und ist hoffentlich, dass die Inside Motion UG und deren Geschäftsführer T.W. ihr rechtwidriges Verhalten ändern und ich zukünftig nicht mehr mit unerwünschter E-Mailwerbung (Spam) von der Inside Motion UG oder deren Geschäftsführer T.W. belästigt werde.
Ja....
Na wenn du angespammt worden bist, dann
- macht es auf jeden Fall Sinn dass Du die Mail und den Header hier mitpostest.
- macht man mit der Mail eine Beschwerde bei der Wettbewerbszentrale
- Schreibt man einen Einschreibe-Brief mit einer Datenauskunftsanfrage gemäss DSGVO
oder
- man nimmt sich einen Anwalt und mahnt gemeinsam mit diesem ab und verlangt gleichzeitig Auskunft
Diese beiden Varianten nutze ich. Je nach Spammer......
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
(Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)
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