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Thema: Bundesdatenschutzgesetz

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  1. #1
    Neues Mitglied
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    24.07.2005
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    21

    Standard Bundesdatenschutzgesetz

    Hallo Leute !
    ich hab auf euren seiten ein nettes schreiben gelesen, mit dem gem. bundesdatenschutzgesetz die bösen jungs es unterlassen sollen, meine daten zu nutzen etc..
    gilt das bdsg nicht nur gegenüber öffentlich-rechtlichen institutionen ?? ( spammer = privatrechtlich ?? ) läuft man da nicht gefahr, dass man seine mail "verifiziert" ( d.h. als gültige mail adresse zu erkennen gibt ?? ) hat jemand erfahrungen mit einer solchen verfahrensweise ( konkret z.b. mit diesem schreiben ? )
    vielen dank für eure meinungen



  2. #2
    DarkX2
    Gast

    Standard RE:Bundesdatenschutzgesetz

    Also erstmal ist das BDSG laut §1 2 Absatz, dritter was auch immer auch für nicht öffentliche Stellen zuständig.
    Nunja, wenn man den Spammer eindeutig identifiziert hat, hat dieser kaum eine Chance noch etwas zu tun außer auf den T5F einzugehen - sollte es nämlich, wie angedroht, wirklich zu einem Verfahren kommen, wird er dieses garantiert verlieren. Deshalb reagieren Spammer meiner Erfahrung recht schnell auf ein solches schreiben. Naja, bin aber erst Anfänger, bin gespannt was die anderen meinen...

    --------------------------------------------------
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