Hallo zusammen,
nachdem ich im Rechtfertigungsthread viel zur unlängst aktualisierten Rechtslage bei Privatleuten geschrieben habe, will ich mich nun mit (Telefon-) Spam an Gewerbetreibende auseinandersetzen.
Hier im Forum findet man hin und wieder den Hinweis, dass ein Einverständnis zur Kontaktaufnahme bei Gewerbetreibenden unter Umständen angenommen werden kann und somit die einmalige Kontaktaufnahme möglich ist. Kann jemand von Euch diese Umstände konkretisieren und mit aktuell gültigen Gesetzestexten und/oder Urteilen untermauern?
Schönen Gruß und vielen Dank im Voraus!
Mittwoch
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