Neuer Abmahner aktiv: Maier + Petzold GmbH, Mannheim
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. erhält seit dem 28.10.2003 Hinweise darauf, dass eine Versicherungsmaklerin und Bauträgerin mit der Firmenbezeichnung Maier + Petzold GmbH, Käfertaler Straße 211, 68167 Mannheim, Verstöße gegen das Teledienstgesetz auf der Homepage von Internetanbietern abmahnt. Gerügt wird dabei das Fehlen der nach § 6 Teledienstgesetz geforderten Pflichtangaben. Das Unternehmen bedient sich zur Abmahnung anwaltlicher Hilfe durch die Kanzlei Rheindt, Häussling, Jungnitsch in Heidelberg.
Der Abmahnung beigefügt ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung, in der sich das abgemahnte Unternehmen unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungs- zusammenhangs zur Unterlassung verpflichten soll und gleichzeitig zur Übernahme der Anwaltskosten auf Basis eines Gegenstandswertes von 25.000,00 €.
Der Schutzverband hat weitere Ermittlungen eingeleitet, bittet aber um Übermittlung aller vorhandenen Informationen oder der weiter ausgesprochenen Abmahnungen. Bitte übermitteln Sie diese Unterlagen an den Schutzverband zum Aktenzeichen DSW 20058/03.
Vor Abgabe einer eventuellen Unterlassungserklärung sollte der Sachverhalt genau aufgeklärt werden, ob tatsächlich die erforderlichen Pflichtangaben nicht gemacht werden. Für den Fall, dass eine Unterlassungserklärung in Erwägung zu ziehen ist, sollte Ziffer 2 modifiziert, Ziffer 3 gestrichen werden. Im Übrigen sollte das Anwaltsbüro zur Vorlage der Originalvollmacht aufgefordert werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
IHK Ulm
Ass. jur. Christina Palm
Tel. 0731 / 173-147
Fax: 0731 / 173-292
E-mail: palm@ulm.ihk.de
Anmerkung: Dieser Anwalt fiel auch schon durch ungerechtfertigte Massenabmahnungen gegen Faxversender wie GTC, Xpedite, Telekom, faxe.de etc. auf.