Ich hab mir heute mal das Bundesdatenschutzgesetz in einigen Abschnitten durchgelesen, und bin dabei auf folgendes gestossen:
"§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung:
(2) Das Speichern, Verändern oder Nutzen für andere Zwecke ist nur zulässig, wenn
[...]
3. offensichtlich ist, daß es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, daß er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde,
[...]"
Mal angenommen ein Computerhändler würde potentiell interessierten Kunden (z.B. user einer Hardware Newsgroup/Infoseite wie golem.de) besonders günstige Angebote schicken und sich explizit auf diesen Passus berufen - wäre soetwas zulässig?
Nicht das ich jetzt vorhabe sowas zu verbreiten, es geht mir nur um die legalität einer solchen Anfrage.
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"If only God would give me a clear sign. Like making a large deposit in my name at a Swiss bank!"
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