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Thema: InverternSuche - Auskunft sperren lassen...

  1. #1
    Mitglied
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    24.09.2005
    Beiträge
    80

    Standard InverternSuche - Auskunft sperren lassen...

    Hallo AntiSpammer,
    Das Datenschutzgesetz hat sich seit dem 01. Juli 2004 geändert.
    Beispiel:
    Jemand kennt nur die Telefonnummer!
    Anhand der Rufnummer bekommt er deine Anschrift heraus.
    Diesen Vorgang nennt man InverternSuche!!!
    Bei einer alten Version, von D-Info [Elektronisches Telefonbuch],
    war dies möglich.
    Diese Version wurde vor drei bis vier Jahren vom Markt genommen.
    Die Deutsche Telekom AG hat dies Bezüglich eine Service-Dienst eingerichtet.
    Bei der kostenpflichtigen Rufnummer kann man diesen Informationsfluß, auf die jeweilige Telefonnummer, sperren lassen.
    Habt Ihr einen ISDN-Anschluß, genügt es nur von einer Nummer anzurufen.
    Die zwei weitern bzw. etc Nummern werden automatisch mitgesperrt.
    Nach einem telefonischen Telekom-Hotline-Gespräch wurde mir dieser Service-Dienst bestätigt!!!
    Die Sperrung der Datenweitergabe bezieht sich auf die angerufene Rufnummer.
    V O R G A N G :
    Ihr ruft folgende Service-Hotline an;
    0137 5103300 [0,12 € pro Anruf]
    Eine Computer-Stimme sagt Euch folgende Ansage an;
    Herzlich Wilkommen bei der Deutschen Telekom, T-COM,
    zur automatischen Erfassung Ihres Wiederspruchs zur Inverten-Suche.
    Dieser Anruf kostet 12 Cent, aus dem T-COM Festnetz.
    Möchten Sie Ihre Daten von der Inverten-Suche ausschliesen,
    dann warten Sie Bitte nach dem Signalton.
    Ansonsten, legen Sie jetz Bitte auf.
    Beep...
    Wir haben Ihren Wiederspruch zur Inverten-Suche für die Rufnummer
    0xxx - xxxxxx
    aufgezeichnet.
    Vielen Dank, für Ihren Anruf.

    In diesem Sinne...
    cu. rohbau


  2. #2
    retired Avatar von cycomate
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    Standard RE:InverternSuche - Auskunft sperren lassen...

    Soweit ich weiß, dient diese Nummer lediglich dazu, daß man der Inverssuche zu seiner Telefonnummer widerspricht, welche nun seit neuestem legal sein soll (und hoffentlich die Reverz-Mafia arbeitslos macht). Ist man sowieso nicht im Telefonbuch aufgeführt, funktioniert auch keine Inverssuche und man brauch nicht gesondert zu widersprechen. Mit Gewinnspielen hat das nichts zu tun. Korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

    --
    Disclaimer:This post is for educational and entertainment purpose only
    `In short: just say NO TO DRUGS, and maybe you won`t end up like the Hurd people.` (Linus Torvalds) [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]


  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    24.09.2005
    Beiträge
    80

    Standard RE:InverternSuche - Auskunft sperren lassen...

    danke cycomate,
    sorry, ich habe das falsch verstanden.
    ich habe den ersten beitrag ausgebessert.
    auszug aus dem geänderten tk-gesetz:
    Gemäß des § 105 Absatz 3 des neuen Telekommunikationsgesetzes müssen Sie nur auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden (das erfolgt zur Zeit mit den oben genannten Briefen). Wenn Sie dann nicht widersprechen, darf Ihr Anschlußanbieter Ihre Daten auf Anfrage herausgeben.
    in diesem sinne...
    cu. rohbau


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