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Thema: Kostenangabe bei 0180-5... Nummern Pflicht?

  1. #1
    Coke1984
    Gast

    Standard Kostenangabe bei 0180-5... Nummern Pflicht?

    Ich habe in letzter Zeit häufige Spam von http://www.burdadirect.de bekommen, und in deren Impressum ist eine 01805 servicenummer angegeben, allerdings ohne Hinweis auf die Kosten.
    Jetzt wüsste ich gerne ob das einer notwendigkeit unterliegt wie bei den 0190/0900 nummern, damit ich denen mal kräftig ans Bein pinkeln kann...
    edit: Hab grade gesehen das die weiter unten noch eine Normale Ortsnummer angegeben haben, aber interessant wärs trotzdem!
    -----------------
    "If only God would give me a clear sign. Like making a large deposit in my name at a Swiss bank!"


  2. #2
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    18.07.2005
    Ort
    Raxacoricofallapatorius
    Beiträge
    1.200

    Standard RE:Kostenangabe bei 0180-5... Nummern Pflicht?

    Eigentlich muss der Preis bei allen Service-Rufnummern (dazu gehören meines Erachtens auch alle 0180er Nummern) angegeben werden.


    -------------------------------------------------
    Newsletter gehackt?
    - In einem Atomkraftwerk kann man auch nicht sagen, man habe keine rote Warnlampe leuchten sehen und keine Alarm-Sirenen gehört...


  3. #3
    Armin_Sschneider
    Gast

    Standard RE:Kostenangabe bei 0180-5... Nummern Pflicht?

    Ist keine Pflicht



  4. #4
    whiskyshop24
    Gast

    Standard RE:Kostenangabe bei 0180-5... Nummern Pflicht?

    http://www.jurawelt.com/gerichtsurte...lrecht/lg/8064
    sagt in bestimmten Fällen was anderes
    Nach § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV hat derjenige, der Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirkt, die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile unabhängig von einer Rabattgewährung zu zahlen sind (Endpreise). Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind gegeben. Der Appell auf dem Schreiben vom 27.06.2002. „Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:" unter Angabe der Telefon- und Faxnummer mit der Vorwahl 0 18 02 ist das Angebot einer Leistung an den Letztverbraucher, nämlich das Angebot, Fragen in Bezug auf bereits zustande gekommene Verträge über Leistungen im Zusammenhang mit der Telekommunikation zu klären.
    Entgegen der Vorschrift des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (erste Alternative) hat die Verfügungsbeklagte den Preis pro Verbindung mit 0,06 Euro (brutto) für jeden Anruf oder jedes Fax nicht angegeben.
    --
    mfg
    Harry
    Es geht doch nichts über einen guten Whisky am Abend!


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