Soeben durfte ich wieder einem unbedarften Internet-Nutzer weiterhelfen. Dabei hat er mir mitgeteilt, daß er durch das Surfen im Internet nun eine Telefon-Rechnung von über 250 Euro ausgestellt bekommen hätte, obwohl er nicht viel suft. Offensichtlich ist es einem Spammer gelungen, seinen Dialer auf dem Rechner nicht nur zu installieren sondern, weil er als Default-Dialer installiert wurde, ihn auch gleich beim nächsten Internet-Einwählen zum Starten zu bringen. Der Dialer-Anbieter will nun die Kohle kassieren. Schließlich kann er ja nichts dafür, daß irgendso ein Spammer einen Link auf seine Homepage anbietet. Der unbedarfte Internet-Anwender wird nun dafür gestraft, daß er sich mit dem Computer mehr schlecht als recht auskennt! Allmählich muß ich meinen Bekanntenkreis dazu auffordern, das Surfen im Internet aufzugeben, zumindest was Deutschland anbelangt.
Wie soll der Anwender beweisen, daß er nicht freiwillig diesen Dialer für 1 Minute gestartet hat? Weil er sich nicht mehr ins Internet einloggen konnte, hat er freilich mehrmals den Dialer ohne sein Wissen mehrmals gestartet und somit exorbitante Kosten bzw. Körberlgeld für den Anbieter von Seiten sexuellen Inhalts abgeliefert!
Wen schützt die Telekom und der Gesetzgeber in so einem Fall: Ja, den Spammer und Dialer-Anbieter!

Der einzige noch mögliche Schutz:
190er Nummern sperren lassen, was ungefähr 10 Euro an die Telekom kostet. Sozusagen als Eintrittsgebühr fürs Internet.