Hallo,
ich habe mal einen Versuch gestartet, die übliche "Viagra Valium etc..." und "Youth Hormone" Spam-Flut etwas anders zu reduzieren.
Idee war : Al Capone wurde ja auch wegen Steuerhinterziehung und nicht wegen Mord verknackt.
Meiner Meinung nach stellt das Anbieten von solchen Mittelchen im Web (nicht das Versenden der Spams selber) einen Verstoss gegen das Arzneimittel & Apothekengesetz dar (vgl die Doc Martens Geschichten) wenn nicht, im Falle von Valium, Diazepam & Co einen Verstoss gegen das BTM-Gesetz. Wenn jetzt irgendeiner der Beteiligten, sei es der Versender, der Hoster oder der Registrar in Deutschland sitzt, mach derjenige sich m.E. mindestens der Beihilfe schuldig und kann deshalb strafrechtlich belangt werden...
Wollte ich mal zur Diskussion stellen,
- ist dies juristisch einigermassen ok ?
- ist dies überhaupt aufwandsmässig zu leisten, oder trifft es nur die falschen ?
gruss und dank
mink
einen Testballon in einem geeigneten Fall habe ich mal bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gestartet, ist aber bis heute noch keine Antwort gekommen.
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