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Thema: Anwälte, Prozesse

  1. #1
    Flink
    Gast

    Standard Anwälte, Prozesse

    Gibt es überhaupt schon einen Anwalt bzw. Gerichtsprozesse, Beschlagnahme von Computern, die gegen Spammer geführt wurden?
    Was haben wir davon, wenn er einen Spammer ausfindig machen, und es passiert nichts weiter?



  2. #2
    selzilla
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Was haben wir davon, wenn er einen Spammer ausfindig machen, und es passiert nichts weiter?
    ... genau das ist das Problem. Es ist zumindest sicher, dass sie uns die Rechner beschlagnahmen, wenn du es wagen solltest deinen Spampeiniger selbst mit illegalen Mitteln abzuschalten.
    Gruß Uwe
    never touch a running system !


  3. #3
    SpamBulle
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Da Spam nicht srafbar ist, wird man niemals einen Rechner beschlagnahmen



  4. #4
    dvill
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    @Obelix alias Bulkmailer
    Das haben wir doch schon in vielen andere Foren durchgekaut. Falsches wird nicht durch monotone Wiederholung richtig. Also hier mal zur Korrektur diese Quelle:
    http://www.ddv.de/unsere_aufgaben/unsere...ting_recht.html
    Auszug:
    <zitat>
    Deshalb gilt: Machen Sie sich mit der aktuellen Rechtslage zum Thema eMail-Marketing frühzeitig vertraut. Einen ersten Überblick geben die nachfolgenden Ausführungen:
    Opt-In-Prinzip
    Für den Bereich eMail-Werbung kommt in Deutschland das so genannte Opt-In-Prinzip zur Anwendung. Dieses erlaubt die Zusendung von Werbeinformationen per eMail lediglich dann, wenn der Empfänger die eMail angefordert hat. Alles andere wird von den Gerichten als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen gewertet. </zitat>
    Dietmar Vill



  5. #5
    Flink
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Der Spammer versteckt sich jedoch hinter einer gefälschten Email-Adresse!
    Das beworbene Unternehmen weist alle Schuld von sich (dies war ja desöfteren hier zu lesen), ist meist nicht einmal bereit nachzuweisen, was das Unternehmen denn gegen den Spammer nun unternommen hat. Der Spammer ist in der Regel nicht auffindbar. Das Unternehmen hat mit ihm verdient und droht jedem Klagen an, die behaupten, es selbst würde der Spammer sein. Solange der Unternehmer nicht verpflichtet ist, seinen Kampf gegen Spammer nachzuweisen, kann man wieder nichts gegen ihn tun. Letzten Endes hat es sich für ihn wieder ausgezahlt, schließlich hat er ganz billig ein Produkt beworben.
    Wenn das so weiter geht werden wir entweder jedes Monat unsere Email-Adressen ändern müssen oder im Email-Müll hier ersticken!



  6. #6
    SpamBulle
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Das Problem ist doch ganz einfach: Spam ist keine Straftat! Man kann nur zivilrechtlich gegen Spam vorgehen. Und bei Zivilrechtlichen Dingen wird es niemals zu Beschlagnahmungen seitens der behöreden (Polizei/Kripo) kommen.
    Vielmehr wird bei uns Anti-Spammern beschlagnahmt, wenn wir einmal mit der falschen Methode gegen einen Spammer vorgehen.




  7. #7
    DocSnyder
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Ich weiß, DFTT, aber es ist doch erwähnenswert...
    > Das Problem ist doch ganz einfach: Spam ist keine Straftat!
    Spam selbst vielleicht nicht, aber die beworbenen Inhalte sind sehr oft strafrechtlich relevant.
    /.
    DocSnyder.



  8. #8
    SpamBulle
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Ja, machmal werden Seiten per Spam beworben die strafrechtlich nicht in Ordnung sind. Nur werden die Seiten meistens aus dem Ausland beworben wo dies keine Straftat ist. Somit greift das deutsche Gesetz nicht.
    Selbst wenn eine deutsche Person hinter einer solchen Spam steckt, so reicht für eine Hausdurchsuchung/Beschlagnahmung ein reiner Verdacht nicht aus.
    So, und jetzt schlage mir mal Deine Vorgehensweise vor. Alle Strafanzeigen die ich bei Staatsanwaltschaften bisher eingereicht habe sind eingestellt worden, weil keine Straftat vorgelegen hat.



  9. #9
    DocSnyder
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    > Ja, machmal werden Seiten per Spam beworben die strafrechtlich nicht in Ordnung sind. Nur werden die Seiten meistens aus dem Ausland beworben wo dies keine Straftat ist. Somit greift das deutsche Gesetz nicht.
    Schlag mich jetzt nicht, wenn ich zu faul bin nach Urteilen zu googlen, aber sobald ein deutscher User bespammt wird und die Seite aufrufen kann, egal wo sie gehostet ist, greift deutsches Recht. Dieses durchsetzen zu können ist natürlich etwas anderes.
    /.
    DocSnyder.



  10. #10
    SpamBulle
    Gast

    Standard RE:Anwälte, Prozesse

    Ja, dann greift eben deutsches Recht. Nur bringt das nichts wenn die "Straftat" nicht in Deutschland verübt wurde, sondern in einem Land wo das legal ist



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