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Thema: ... kein Betrugsversuch - aber 0190-Abzocke

  1. #1
    Mitglied
    Registriert seit
    03.09.2005
    Beiträge
    59

    Standard ... kein Betrugsversuch - aber 0190-Abzocke

    Hallo und guten Tag,
    wir haben gestern Abend einen automatisierten Anruf zum Gewinnabruf über die 0190 - 8565777 erhalten. Netzbetreiber der 0190 – Nummer ist laut Auskunft der RegTP die Fa. DTMS - Deutsche Telefon- und Marketing Services AG, Isaac-Fulda-Allee 5, 55124 Mainz, die von uns schon einmal - leider erfolglos – als Mitstörer in Anspruch genommen wurde. Eine Unterlassungsklage wurde abgewiesen, da der Fa. DTMS kein Verstoß gegen § 13 a TKV nachzuweisen war. Sie sei sofort gegen ihren Kunden tätig geworden etc. ...
    Nunmehr soll die Angelegenheit besser vorbereitet sein. Wir wollen die DTMS AG zum Handeln gegen ihren Kunden zwingen. Hierzu ist es erforderlich, dass ihr die erforderliche gesicherte Kenntnis von dem Missbrauch der 0190 - Rufnummer durch ihren Kunden nachgewiesen wird. Dies setzt voraus, dass nachweislich bereits mehrfach abgemahnt wurde.
    Also: Aus diesem Grund suchen wir Betroffene, die die Fa. DTMS bereits abgemahnt haben und wo evtl. sogar Stellungnahmen der Fa. DTMS vorliegen, wie etwa „ ... wir können nichts dafür, was unser Kunde mit der überlassenen Rufnummer treibt ... selbstverständlich dulden wir so etwas nicht und werden unseren Kunden auf die Einhaltung der Regeln hinweisen ...“
    Danke vielmals für Ihre Mithilfe !!
    Rechtsanwalt Alexander Ebner
    Stadtheider Straße 16
    33609 Bielefeld
    Tel 0521/3058050
    Fax 0521/3058059
    § 13 a Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) lautet:
    "Diejenigen, die Kunden Nummern, mittels derer neben Telekommunikationsdienstleistungen weitere Dienstleistungen angeboten werden (Mehrwertdiensterufnummern), zur Nutzung überlassen, haben diese Kunden schriftlich darauf hinzuweisen, dass keine Werbung, Sachen oder sonstige Leistungen unter Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften zugesandt oder sonst übermittelt werden dürfen. Hat derjenige, der einem Kunden eine Mehrwertdiensterufnummer zur Nutzung überlassen hat, gesicherte Kenntnis, dass diese Rufnummer unter Verstoß gegen Satz 1 genutzt wird, hat er unverzüglich geeignete Maßnahmen zur zukünftigen Unterbindung des Rechtsverstoßes zu ergreifen. Er hat insbesondere nach erfolgloser Mahnung soweit möglich die missbräuchlich verwendete Mehrwertdiensterufnummer zu sperren, wenn er gesicherte Kenntnis von einer wiederholten oder schwerwiegenden Zuwiderhandlung hat."
    Text



  2. #2
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
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    11.638

    Standard RE:... kein Betrugsversuch - aber 0190-Abzocke

    Sehr geehrter Herr Ebner,
    DTMS allgemein zur Rechenschaft zu ziehen, ist leider kaume erfolgversprechend. Man muß nachweisen, daß es sich bei den Störungen um wiederholte Handlungen eines bestimmten Kunden handelt. Deswegen wäre interessant zu erfahren, wer denn der bestimmte Störer ist.
    Investi
    --------------------------------------------------
    Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)


  3. #3
    Mitglied
    Registriert seit
    03.09.2005
    Beiträge
    59

    Standard RE:... kein Betrugsversuch - aber 0190-Abzocke

    Hallo investi,
    ist mir schon klar, dass es sich um die Störungen EINES Kunden handeln muss, worüber der Netzbetreiber Bescheid wissen muss. Da wir noch nicht abgemahnt haben, kenne ich den unmittelbaren Störer noch nicht.
    In dem bereits von mir verfolgten Fall erhielten wir zwei Tage hintereinander im Oktober 2003 ebenfalls automatisierte Anrufe zum Gewinnabruf über die Rufnummer 0190-851178.
    Damals war die Rufnummer an die Fa. General Solutions Ltd, London überlassen. Viele werden den Namen wohl schon gehört haben. Auch ich erhielt seinerzeit Post von Frau Mercan.
    Ich habe letztlich Klage erhoben. Im Berufungsverfahren 22 S 143/04 führte das LG Bielefeld aus:
    " ... Zum anderen genügt die Überlassung der Nutzung einer Mehrwertedienstrufnummer als solche noch nicht, um einen adäquaten Tatbeitrag zur erfolgten Störung zu bilden. ... Erst mit erfolgter Abmahnung durch das anwaltliche Schreiben ... erlangte die Beklagte Kenntnis von der Versendung unerwünschter Werbung. Ihr konnte frühestens entsprechend der gesetzlichen Regelung in § 13 a TKV nach diesem Zeitpunkt ein Vorgehen gegen die Fa. general Solutions zugemutet werden. nach diesem zeitpunkt erfolgten aber keine rechtswidrigen Beeinträchtigungen des Klägers selbst mehr, an deren herbeiführung die Beklagte der Vorwurf der Mitwirkung treffen könnte."
    So sieht das aus !
    Vielleicht weiß bereits jemand, an wen die gegenständliche Rufnummer 0190 - 8565777 überlassen wurde und hat dort bereits abgemahnt.
    Gruß
    Alexander Ebner


  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    03.09.2005
    Beiträge
    59

    Standard RE:... kein Betrugsversuch - aber 0190-Abzocke

    Ein Dank an die Redaktion, nachdem meine Kontaktadresse wieder veröffentlicht wird !
    Werbung ist gut, Mithilfe wäre noch besser
    Gruß
    urlawyer



  5. #5
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
    Registriert seit
    16.07.2005
    Beiträge
    6.405

    Standard RE:... kein Betrugsversuch - aber 0190-Abzocke

    Im [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] finden sich viele Leute, die einschlägige Erfahrungen mit Beschwerden bei DTMS vorweisen können.
    --
    Wir kriegen euch alle!


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