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Thema: Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

  1. #1
    Mitglied
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    20.07.2005
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    514

    Standard Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Ich hoffe das da nicht irgendwelche Spammer einen Weg finden das so hinzudrehen das die davon profitieren können.
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  2. #2
    DocSnyder
    Gast

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Damit muss gerechnet werden - Spammer melden sich bei $Email-Dienstleister an und verklagen diesen, wenn sie ihren Spam nicht bekommen. Deshalb muss der Spamfilter bei den meisten Email-Diensten vom Benutzer aktiviert werden.
    Im genannten Fall handelt es sich aber nicht um einen zu streng eingestellten Spamfilter, sondern um eine IMHO absichtlich hinterlegte Konfiguration, die Mails eines bestimmten Absenders bzw. Empfängers wegwirft, ohne dass diese oder deren Korrespondenten darüber informiert werden. Man könnte über die Rechtslage streiten, wenn diese Universität wenigstens eine Fehlermeldung "550 Access denied" geliefert hätte. Dann wüssten die Betroffenen wenigstens Bescheid und könnten sich eine andere Lösung überlegen. Aber die Mails wurden ja offenbar mit "250 Message accepted" angenommen und verworfen.
    /.
    DocSnyder.
    --
    Friss, Spammer, friss: http://docsnyder.de/spl/forum/


  3. #3
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    11.638

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Ich hoffe das da nicht irgendwelche Spammer einen Weg finden das so hinzudrehen das die davon profitieren können.
    Das könnte man dann aber auch gegen den Spammer verwenden. So, wie es einmal eine amerikanische Versicherung getan hat: Ein Raucher hat seine sau-teuren Zigarren gegen Feuer versichert, und das zu einem Wahnsinns-Betrag. Nachdem er die Zigarren genüßlich geraucht hatte, verlangte er von der Versicherung die Auszahlung der Versicherungssumme. Vor Gericht bekam er Recht, denn die Versicherungsbestimmungen besagten nichts darüber, daß die bestimmungsgemäße Verwendung der Zigarre nicht als Schadensfall behandelt würde.
    Die Versicherung zahlte anstandslos und verklagte den Versicherungsnehmer: wegen vorsätzlicher Brandstiftung! Die Schadensersatzsumme überstieg die erhaltene Versicherungssumme bei weitem und als Zugabe erhielt der Mann noch eine Haftstrafe in nicht unbeträchtlicher Höhe.
    So etwas nennt man "Boomerang-Effekt".
    Investi
    --------------------------------------------------
    Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Ciovan)


  4. #4
    Senior Mitglied
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    Raxacoricofallapatorius
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    1.200

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Dort steht aber auch, dass man in berechtigten Fällen Emails abweisen kann.
    Und zu diesen Fällen gehört meiner Meinung auch SPAM.
    Zwar fälschen die meisten Spammer die Absenderadressen, jedoch gibt es auch dort einige Ausnahmen, z.B. Cyberservices, welche meistens über eine @webfun.tv (diese Domain gehört diesem Spammer-Verein) Email-Adresse spammen. Ich habe jedenfalls sämtliche Domains von Cyberservices als Absender für meinen Emaildienst gesperrt.
    Sollten diese eine Email-Adresse bespammen, so erhält der Absender eine Fehlermeldung, dass die Email zurückgewiesen wurde. Der Benutzer merkt davon nichts, da die Email gar nicht in das System gelangt ist.
    Überdies hat jeder Nutzer eine eigene Black und Whiteliste, die höher priorisiert sind, als die Systemeinstellungen.
    So kann er, sollte er es wirklich wollen, "Webfun.tv" auf seine Whiteliste setzen, worauf Emails von dieser Domain ungehindert in seiner Mailbox landen...
    Übrigens habe ich nur Domains geblacklistet von denen ich eindeutig nachweisen kann, dass sie einem Spammer gehören.


    ---
    Frechheit siegt


  5. #5
    Gesperrt Avatar von LazyDog
    Registriert seit
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    Hildesheim
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    354

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Früher habe ich Spam mit einer Fake-Fehlermeldung beantwortet ("Spam delivery refused error"), hat aber, da der Absender meistens gefälscht ist, keinen Sinn mehr....


  6. #6
    Senior Mitglied
    Registriert seit
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    Raxacoricofallapatorius
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    1.200

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Achja: kennt noch jemand andere Cyberservices-AbsenderDomains außer naughtynews.info, adultmail.tv, webfun.tv und nastyservice.info?

    ---
    Frechheit siegt


  7. #7
    DocSnyder
    Gast

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Cyberservices blockt man am besten IP-based, wobei wenn die Spammerei nicht aufhört wird diese Spammerbude IMHO recht bald Bekanntschaft mit SPEWS oder der Spamhaus Block List machen. Auch ich tüte jede IP von Cyberservices in die spamfriendly.dnsbl.docsnyder.de ein, von der Spam kommt, und zwar schon beim ersten Zustellversuch.
    Eine Domain lässt sich schneller wechseln als die Unterhose, aber eine IP zu wechseln ist deutlich aufwändiger.
    /.
    DocSnyder.
    --
    Friss, Spammer, friss: http://docsnyder.de/spl/forum/


  8. #8
    Senior Mitglied
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    Ort
    Raxacoricofallapatorius
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    1.200

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Nur leider kann ich über Everyone.Net keine IP-Adressen blacklisten ;-)
    Da bin ich auf Domainnamen angewiesen...

    Apropos: Spammen die nicht auch oft über Zombie-Rechner?
    ---
    Frechheit siegt


  9. #9
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    18.07.2005
    Ort
    Raxacoricofallapatorius
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    1.200

    Standard RE:Gericht: Gezieltes Ausfiltern von E-Mails kann strafbar sein

    Bei dem Urteil sollte man wohl auch darauf achten, aus welchem Grund gefiltert wird.
    Wenn es darum geht zu verhindern, dass ein Anbieter eingehende Emails "zensiert", weil ihm die Mitteilungen des Absenders nicht passen, halte ich dieses Urteil durchaus für gerechtfertigt.
    Geht es aber darum, Absender zu blockieren, die eindeutig Spam versenden und wenn dem Absender die Absender-Domain gehört, ist es jedoch ein anderes Thema, solang man seine Nutzer ausführlich darüber informiert und ihnen die Möglichkeit gibt, diese Blockaden (durch Whitelisting) zu umgehen.
    So handhabe ich es jedenfalls.
    "Normale" Spam-Emails, die nicht blockiert werden, landen bei meinen Nutzern in einem Spam-Ordner.
    Wird eine Email blockiert, erhält der Absender einen entsprechenden Bounce.
    Ebenso kann jeder Nutzer abfragen, ob Emails von einem bestimmten absender blockiert werden oder nicht, und ggf. wie erwähnt whitelisten.
    ---
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