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Thema: Inhaber von Handynummer ermitteln

  1. #1
    meikel
    Gast

    Standard Inhaber von Handynummer ermitteln

    Auf dem Handy meiner Freundin kamen jetzt mehrmals nachts Anrufe.
    Ging Sie ans Telefon, dann legte der Anrufer auf.
    Kurze Zeit später kamen SMS mit Texten wie "Hallo" oder "Hallo, wer bist Du?" von der selben Nummer.
    Wenn man tagsüber von einem Anschluß ohne Nummermitteilung dort anruft, dann ist das Handy entweder aus oder es geht keiner ran.
    Auf eine Anfrage bei D2 erhielten wir die Antwort, daß man uns nicht weiterhelfe könne/dürfe.
    Die Polizei meint auch, daß eine Anzeige nichts bringt.
    Wisst Ihr Rat?
    meikel


  2. #2
    Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Humboldt-Strom
    Beiträge
    384

    Standard RE:Inhaber von Handynummer ermitteln

    Man kann doch jetzt bei der Telekom/Auskunft nachfragen und erfahren, wer zu einer Tel.-Nr. gehört, sofern derjenige einer solchen Auskunftmöglichkeit nicht wiedersprochen hat. Kommt natürlich auf die Nummer an; ob es bei D2 und Co. auch geht, weiß ich nicht.



  3. #3
    Senior Mitglied
    Registriert seit
    17.07.2005
    Ort
    Mitteldeutschland
    Beiträge
    1.564

    Standard RE:Inhaber von Handynummer ermitteln

    Man könnte natürlich auch versuchen, ein Auskunftsersuchen nach §13 UKlaG. an
    den Mobilfunkanbieter bzw. die Telekom zu schicken.
    Auf jeden Fall kann der zuständige Mobilfunkbetreiber nicht einfach so behaupten, er
    könne keine Auskunft geben.
    Natürlich kann die Rufnummer auch zu einer Prepaid-Card gehören, die inzwischen schon
    zigmal weitergegeben wurde.
    Da hilft die entsprechende Auskunft dann leider auch nicht viel...




  4. #4
    Mitglied
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    306

    Standard RE:Inhaber von Handynummer ermitteln

    Da die wenigsten der Reverzsuche widersprochen haben, ist die Chance sehr gross, den Inhaber zu erwischen. Allerdings werden die Spamernummern immer nur kurzzeitig vergeben und gehören Firmen, die den SMS Versand organsieren und die technische Seite betreuen. Wenn die Nummern in öffentlichen Verzeichnissen eingetragen sind, wird man wahrscheinlich nur bei einem SMS Versender landen.
    ---
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  5. #5
    Mitglied Avatar von Tomppa
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    393

    Standard

    Zitat Zitat von meikel
    Die Polizei meint auch, daß eine Anzeige nichts bringt.
    Anzeige bringt nur dann was, wenn der Anrufer die angerufene beleidigt. Besser noch wenn dies per SMS passiert und damit anhand der gespeicherten Nachricht nachweisbar ist.

    Dann kann man eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten. Die Polizei kann aufgrund der Anzeige dann binnen weniger Minuten den Inhaber ermitteln. Dabei entstanden der Polizei Kosten in Höhe von ca. EURO 10,00.

    Danach geht die Anzeige weiter zur Staatsanwaltschaft, die das Verfahren in der Regel einstellt, wenn es sich nicht um einen Widerholungstäter handelt.

    So hat mir der Polizist vor ca. 2 Jahren die Sache erklärt, als ich dauernd nachts Anrufe und mehrere beleidigende SMS erhielt. Allerdings fiel dann meiner ex-Frau beim Anruf von der Polizei plötzlich ein, wem die Nummer gehört und die Anzeige war nicht notwendig.

  6. #6
    BOFH Avatar von exe
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    17.07.2005
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    5.936

    Standard

    Mal davon abgesehen, dass der Thread schon über ein Jahr alt ist...

    Die Polizei ermittelt in solchen Fällen meist recht zügig. Eine Einstellung bei der Staatanwaltschaft ist möglich, aber auch hier kann es helfen mal den Staatsanwalt telefonisch zu kontaktieren und auf den Zahl zu fühlen warum er den Fall einfach so einstellt. Im Regelfall wird der Täter wenn er ermittelt werden konnte auch bestraft.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und billiger Polemik enthalten. Die Schöpfungshöhe ist technisch bedingt.

    Wir müssen die Religion des anderen respektieren, aber nur in dem Sinn und dem Umfang, wie wir auch seine Theorie respektieren, wonach seine Frau hübsch und seine Kinder klug sind.
    Richard Dawkins

  7. #7
    DeLarossa
    Gast

    Standard Wenn der Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, dann...

    Wenn der Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt, dann kann man gegen diese Einstellung BESCHWERDE erheben.

    In der Regel nimmt er die Ermittlungen wieder auf, weil er nicht möchte, daß sein Behördenleiter ihm auf die Beschwerde hin die Weisung gibt, das Verfahren fortzusetzen.

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