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Thema: Strafanzeige gegen "carking.de"

  1. #1
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    48

    Standard Strafanzeige gegen "carking.de"

    Liebe Leute,
    falls Euch der Name "carking" etwas sagt, so könnte es Euch interessieren, daß ich bei der Polizei in Duisburg gegen den Autoking einen Strafantrag wegen Datenschutzverstoßes eingereicht habe, nachdem die auf meine datenschutzrechtliche Offenlegungsanforderung nicht reagiert haben. Die Details einschließlich eines Abbildes ihres formschönen Spam-Faxes sowie eines PDFs meines Datenschutz-Briefleins finden sich hier: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Falls es Euch interessiert werde ich hier bekanntgeben, was dabei rausgekommen ist... meine damalige Anzeige gegen die "Köz-Szöl Ker Kft" scheint ja im Sande verlaufen zu sein, aber diese hier sind, im Gegensatz zu den Ungarn, in Deutschland faßbar (Details in meinem Artikel). Ob das einen Unterschied macht?
    MfG - Harry Zingel - [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]



  2. #2
    Basti
    Gast

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Das halte ich für eine völlig falsche Maßnahme. Die Polizei ist dafür nicht zuständig. Solche Anzeigen sind eher belästigend. Mal in der Suchmaschine suchen, gegen welchen Paragrafen Autoking verstoßen hat bevor es eine Gegenanzeige gibt. Den würde ich eher beim Regtp anzeigen oder beim zuständigen Datenschutzbeauftragten.



  3. #3
    rene48
    Gast

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Hi, ich bin Vermieter der Domain http://www.carking.de. Ein Herr Zingel hat mich angerufen und wollte Geld, damit er keine Anzeige macht. Geld hat natürlich keiner gezahlt. Obwohl ich nicht Versender bin, habe ich mich im Namen der Firma dafür entschuldigt, das er ein Fax erhalten hat. Herr Zingel hat offensichtlich ein Angebot zur Kenntniss bekommen, zu dem er keine Berechtigung hatte. Das Fax ist laut Firma an einen exclusiven Kundenkreis gesandt worden. Wie Herr Zingel in diese Datei gekommen ist, weiß niemand.
    Gegen Herrn Zingel wird nun eine Schadenersatzklage vorbereitet, nicht zuletzt aus dem Grunde, wie er die Zusendung des Faxes im Anschluss darstellt, insbesondere in diesem Forum. Strafanzeige behält sich die Firma gegen Herrn Zingel ebenfalls vor, wenn der Beitrag von Herrn Zingel in diesem Forum verbleibt. Wenn sich Herr Zingel seine Probleme vom Leib schreiben möchte, kann er dafür doch seine seine eigene Seite nutzen und muss nicht an die Öffentlichkeit gehen.



  4. #4
    scharnhorst
    Gast

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    @rene48
    dieses blöde spammer-gelaber ist ja nun bekannt. wir haben nicht..........wir sind nicht verantwortlich........schuld hat ein anderer......das war ein irrtum.
    belästigt einfach nicht andere leute und verschwendet nicht unser geld.ist doch ganz einfach.



  5. #5
    Senior Mitglied Avatar von Sirius
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    Im Ausland
    Beiträge
    4.274

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Hallo.
    Es sind noch einige Unstimmigkeiten vorhanden. Ich sortiere mal das Ganze:
    1. Die Domain carking.de ist bei Strato gehostet.
    2. Der Domain-Inhaber ist Rolf Zielkowskie und identisch mit rene48.
    3. Der Domain-Betreiber ist ein nicht genannter Anmieter des Domain-Namens (was sagt Strato dazu?).
    4. Der Empfänger des Faxes (HZingel) hat das Fax unberechtigterweise (möglicherweise rechtswidrig) erhalten. (Oops).
    5. Der Domain-Inhaber agiert an Stelle des Domain-Betreibers und stellt Strafantrag (der Domain-Betreiber ist somit Mandant des Domain-Inhabers)
    6. Der Strafantrag lautet auf Schadensersatz (wer ist den geschädigt? Es sollte wohl eher in Richtung Erpressung gehen)
    7. Herr Zingel wird gleichfalls auf Schandensersatz verklagt, wenn sein Beitrag in diesem Forum verbleibt (hier müsste man eigentlich den Betreiber des Forums verklagen.)
    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? So einen Quark habe ich lange nicht gelesen...
    Grüße


  6. #6
    wazi
    Gast

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    ++++++++++
    von rene48 am 29.03.2005 11:03
    Hi, ich bin Vermieter der Domain http://www.carking.de. Ein Herr Zingel hat mich angerufen und wollte Geld, damit er keine Anzeige macht. Geld hat natürlich keiner gezahlt. Obwohl ich nicht Versender bin, habe ich mich im Namen der Firma dafür entschuldigt, das er ein Fax erhalten hat. Herr Zingel hat offensichtlich ein Angebot zur Kenntniss bekommen, zu dem er keine Berechtigung hatte. Das Fax ist laut Firma an einen exclusiven Kundenkreis gesandt worden. Wie Herr Zingel in diese Datei gekommen ist, weiß niemand.
    Gegen Herrn Zingel wird nun eine Schadenersatzklage vorbereitet, nicht zuletzt aus dem Grunde, wie er die Zusendung des Faxes im Anschluss darstellt, insbesondere in diesem Forum. Strafanzeige behält sich die Firma gegen Herrn Zingel ebenfalls vor, wenn der Beitrag von Herrn Zingel in diesem Forum verbleibt. Wenn sich Herr Zingel seine Probleme vom Leib schreiben möchte, kann er dafür doch seine seine eigene Seite nutzen und muss nicht an die Öffentlichkeit gehen.
    ++++++++++
    Bist du mit Drogen vollgepumpt oder total unzurechnungsfähig???
    Dein Gejammere hier ist absolut überflüssig und hier fehl am Platz. Heul dich bei deiner Mami aus
    Dein Sinnbefreiung wird dir hiermit auf Lebenszeit verliehen

    Ich verweigere Werbung aller Art !!


  7. #7
    Antifa_X
    Gast

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Also wenn man sich das Fax so anschaut, ist doch völlig klar, dass das nur für Stammkunden bestimmt war:
    Mit so persönlicher Anrede, ganz ohne Grafiken, gar nicht reißerisch....und dann hat der Jäger den Wolf aufgeschnitten und die Großmutter und die sieben Geißlein und... sprangen heraus
    Und das mit dem Geld...
    Ich biete den Jungs auch immer zuerst an, meinen Aufwand zu entschädigen, bevor ich richtig loslege
    Das ist keine Erpressung, sondern nur fair und in der Regel die billigste Alternative für den Spammer.

    Das Universum und die menschliche Dummheit sind unendlich.
    Beim Universum jedoch bin ich mir nicht sicher. A. Einstein



  8. #8
    Senior Mitglied
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    Ort
    Mitteldeutschland
    Beiträge
    1.564

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Wie Herr Zingel in diese Datei gekommen ist, weiß niemand.
    Vieleicht kann die Einschaltung der WBZ ja solche
    Erinnerungslücken zukünftig verhindern.
    Ich würde in dieser Angelegenheit auf jeden Fall Kontakt mit der WBZ aufnehmen.
    Carking ist sogar verpflichtet,dir auf Anfrage mitzuteilen, wann und durch wen
    die Faxerlaubnis zustande kam. Wenn carking das nicht kann,hat carking ein Problem.
    Ein Auskunftsersuchen nach Bundesdatenschutz, um festzustellen, welche Daten
    carking überhaupt gespeichert hat, muß ebenfalls beantwortet werden.
    Firmen, die behaupten, sie würden nur Kunden kontaktieren und
    wüßten überhaupt nicht, wie denn die Fax-/Telefonnummer von Nicht-Kunden überhaupt
    in ihre Datenbank gekommen sei, hatte ich schon mehrfach am Telefon (Datenbank
    wohl mit KlickTel-CD verwechselt ?).
    Erst neulich hatte ich auch wieder so ein tolles Callcenter aus dem Vorwahl-Bereich 04832 am Telefon, wo man mit solchen Argumenten versucht hat , sich rauszureden (hatte die Geschäftsführerin persönlich am Apparat und durfte mir deren Wahrheiten (TM)anhören .

    ____________________________________________________
    Anti-ThermorollenSpam-Zentrale Schleswig-Holstein-West
    ____________________________________________________


  9. #9
    Neues Mitglied
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    21.07.2005
    Beiträge
    48

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Liebe Mitstreiter im Forum,
    es freut mich, daß diesmal der Spammer sich so vielsagend offenbart. Mein kleiner Bericht auf [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] hat also offenbar wehgetan; kann sein, daß der Mann auch schon eine Vorladung von der Polizei Duisburg bekommen hat. Liebe Polizeibeamte, sorry für den Kleinkram, aber sonst machen solche Leute unendlich weiter! Ach ja, der Provider hat auch reagiert, immerhin... Des carkings Reaktion nach zu urteilen muß es also irgendwo mächtig gekracht haben, was mich, ich gebe es zu, freut, was mir aber, daran wollen wir keinen Zweifel lassen, keineswegs reicht, denn die datenschutzrechtlichen Offenlegungen hat der bis heute nicht geleistet. Dabei wäre es doch nicht mehr als die Details, wer den Müll scickt, dann hätte ich den Autokönig in Ruhe gelassen. Da er das aber nicht wünscht, habe ich mich auch an den Landesdatenschutzbeauftragten von NRW gewandt; lieber "rene", Du weißt, mit welcher Äußerung Du das ausgelöst hast (dieser Vorfall wird hier nicht öffentlich berichtet). Und das mit der RegTP ist eine gute Idee, das werde ich jetzt wohl auch noch ins Werk setzen.
    Es wird Euch vielleicht auch interessieren, daß ich unmittelbar nach dem Autokönig-Fax ein weiteres Werbefax bekommen habe, in dem eine andere Firma beworben wird. Die sind schwerer zu recherchieren, aber haben auch schon von mir gehört ;-) Es besteht aber der Verdacht, daß der gleiche Dienstleister, der für carking.de tätig war, auch die anderen Faxe schickt. Ich bin daher sicher, daß ich den Namen dieser ehrenwerten Firma rauskriege, so oder, da man mir alle Informationen verweigert, doch wohl eher so. Und was ich dann zu schreiben habe, wird man hier lesen können.
    @Carkiller:
    > Carking ist sogar verpflichtet,dir auf Anfrage mitzuteilen, wann und durch wen
    > die Faxerlaubnis zustande kam. Wenn carking das nicht kann,hat carking ein Problem.
    Genau. Das haben die schon gemerkt, glaube ich! :-)
    > Ein Auskunftsersuchen nach Bundesdatenschutz, um festzustellen, welche Daten
    > carking überhaupt gespeichert hat, muß ebenfalls beantwortet werden.
    Steht schon detailliert mit allen §§ auf [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ], wurde aber verweigert. Daß ich mich erst nach Ablauf der dort genannten Frist an die Behörden gewandt habe, versteht sich von selbst *g*
    @Basti,
    Die der Anzeige zugrundeliegende Norm ist §43 BDSG (viele Sachverhalte, Bußgeld) bzw. §44 BDSG (Geld- oder Freiheitsstrafe, wenn die in §43 BDSG gelisteten Handlungen vorsätzlich oder in Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht begangen werden). Da dies ein Antragsdelikt ist (§44 Abs. 2 Satz 1 BDSG) muß ich der Polizei das in der Form einer Anzeige zur Kenntnis geben, sonst passiert nix. Daß die wenigsten so konsequent sind, ist vermutlich Teil des Geschäftsmodells dieser Typen.
    MfG - Harry Zingel - [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]


  10. #10
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    21.07.2005
    Beiträge
    48

    Standard RE:Strafanzeige gegen "carking.de"

    Noch ein kleiner Nachtrag... ich habe oben die Klage wegen Tütenwerbung gefunden und zusammen mit dem Carking-Müll meinem Anwalt geschickt. Der ist im Dreieck gesprungen... die Juristen haben ja auch nicht so viel zu tun zur Zeit. "rene" kriegt also bald nochmal Post von mir. Liebe Admins, das ist ein tolles Forum!



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