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Thema: Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

  1. #1
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Standard Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Private ebay-Verkäufer werden mit bis zu 12.000 Euro teuren Abmahnungen überzogen, wenn sie in Ihren Auktionen das böse C-Wort eines bekannten Schmuckherstellers verwenden:
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    Dagegen ist Günni fast noch ein Waisenknabe, ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen kann.

    Eniac



  2. #2
    Mitglied Avatar von drboe
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Dagegen ist Günni fast noch ein Waisenknabe, ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen kann.
    Es war immer klar, dass auf Dauer nicht einer allein Hecht im Karpfenteich spielen würde. Dazu gib es in DE einfach zu viele Anwälte und zu gute Recherchemöglichkeiten im Internet.
    Im Übrigen geht mir die verniedlichende, Nähe schaffende Verwendung von Kosenamen für den Anwalt aus München schon lange auf den Keks. Der Mann ist ein Abzocker, wie er im Buche steht; ein Soziopath, der sich stets auf Kosten anderer bereichern will und seine persönlichen Defizite mittels der Gerichte auslebt. Da verbietet sich m. E. eine Wortwahl, die sozusagen an Kumpanei erinnert.
    M. Boettcher
    --
    Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben; man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken. (Karl Kraus)


  3. #3
    Urgestein Avatar von Eniac
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Da verbietet sich m. E. eine Wortwahl, die sozusagen an Kumpanei erinnert.
    Da gebe ich Dir natürlich Recht, trifft "Raubritter" die Sache besser?

    Eniac





  4. #4
    Mitglied Avatar von drboe
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Da gebe ich Dir natürlich Recht, trifft "Raubritter" die Sache besser?
    ;-)
    Ich bin mit fast allem einverstanden, wenn der kumpelhafte Ton entfällt. Ein Abzocker ist nie mein Kumpel oder Freund.
    M. Boettcher
    --
    Es genügt nicht, keine Gedanken zu haben; man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken. (Karl Kraus)


  5. #5
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Es war immer klar, dass auf Dauer nicht einer allein Hecht im Karpfenteich spielen würde. Dazu gib es in DE einfach zu viele Anwälte und zu gute Recherchemöglichkeiten im Internet.
    Im Übrigen geht mir die verniedlichende, Nähe schaffende Verwendung von Kosenamen für den Anwalt aus München schon lange auf den Keks. Der Mann ist ein Abzocker, wie er im Buche steht; ein Soziopath, der sich stets auf Kosten anderer bereichern will und seine persönlichen Defizite mittels der Gerichte auslebt. Da verbietet sich m. E. eine Wortwahl, die sozusagen an Kumpanei erinnert.
    Außerdem wurde der Teilhaber seiner Kanzlei schon einmal von der Polizei abgeführt...
    ---
    "E-Mails sollten Text sein, Text und nur Text. Wenn Gott gewollt hätte, dass E-Mail in HTML geschrieben würden, endeten Gebete traditionell mit </amen>!"


  6. #6
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Außerdem wurde der Teilhaber seiner Kanzlei schon einmal von der Polizei abgeführt...
    Ach ja, der syndige Raubkopierer-Freund ....
    ____________________________________________________
    Anti-ThermorollenSpam-Zentrale Schleswig-Holstein-West
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  7. #7
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Private ebay-Verkäufer werden mit bis zu 12.000 Euro teuren Abmahnungen überzogen, wenn sie in Ihren Auktionen das böse C-Wort eines bekannten Schmuckherstellers verwenden:
    Ist da nicht mal der Verbraucherschutz gefordert? Im Bundestag müssten doch die Anwaltslobbyisten in der Minderzahl sein und entsprechende Gesetzesänderungen durchgehen?



  8. #8
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Der Anwalt des bösen C-Wort-Inhabers sollte sich einmal den &sect;23 MarkenG ansehen. Zur Kennzeichnung der Beschaffenheit einer Ware, Dienstleistung oder eines Produktes darf die Marke durchaus verwendet werden. Und wenn es sich bei dem ebay-Angebot um ein C-Produkt handelt, so ist dies zur Kennzeichnung unerläßlich. Außerdem beweist dies ja, daß der Wert der Ware durch Nachfrage auf dem Wiederverkaufsmarkt durchaus gerechtfertigt ist und dürfte die Verkaufsargumente in den Geschäften des C. ohne weiteres bereichern.

    Investi
    --------------------------------------------------
    Man möchte zuweilen ein Kannibale sein, nicht um den oder jenen aufzufressen sondern um ihn auszukotzen. (E.M. Cioran)


  9. #9
    froggy
    Gast

    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Und man darf hier im Forum OHNE BEDENKEN das Wort "C***" verwenden um das es geht. Aber man darf bei Ebay wohl nicht zu seinem Schmuck sagen "Im C*****-Stil" oder ähnlich. Das geht natürlich nicht.
    Leider werden solche Abmahn-Anwälte im Forum oft auch noch gelobt was ich nicht verstehen kann. Raubritter sind das!


  10. #10
    froggy
    Gast

    Standard RE:Teure Abmahnwelle trifft private ebay-Verkäufer

    Gute Infos bei http://www.abmahnwellde.de und http://www.abmahnwarner.de
    Als Einleitung steht:
    Die Abmahnwelle e.V. befasst sich mit der Abmahnpraxis in Deutschland. Wir sind der Meinung, nein, wir wissen längst, dass sich die jetzige Praxis eindeutig nicht bewährt, sondern zwangsläufig Missbrauch mit sich bringt.
    Aber mit diesem Wissen hört die Arbeit nicht auf.





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