tja, das haben sie mir auch geschrieben, .......
aber das ist eben nicht im Sinne des BDSG, daß man so einfach die Auskunftspflicht sollte umgehen können.
Meine Bürgelsache ist zwar noch nicht ganz abgeschlossen, aber ich habe meinen neuen "Ansatz" hier dokumentiert:
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auch hier der Link: endlich ein Ordnungsgeld
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also, das sind ca. 1.400 ¤ pro Verstoß/vorgelegter Eidesstattlichen Versicherung.Der Telefonanbieter Tele2 soll wegen unzulässiger Telefonwerbung 100.000 Euro Ordnungsgeld zahlen.
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Die Verbraucherschützer hatten bereits im Februar ein Urteil erwirkt, das dem Düsseldorfer Telefonanbieter Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen untersagte, wie die Verbraucherzentrale mitteilte. Trotz des Verbots seien aber weiter Beschwerden von Verbrauchern über Tele2 eingegangen. Mit mehr als 70 neuen Verstößen zogen die Verbraucherschützer nun erneut vor Gericht, diesmal wegen permanenter Missachtung des Urteils vom Februar.
Tele2 habe im Prozess in keinem einzigen der aufgezeigten Fälle eine ausreichende Einwilligung der betroffenen Verbraucher vorlegen können, erklärte die Verbraucherzentrale.
Das sollte doch manche hier motivieren, die Cold Calls tatsächlich an VZ und WBz zu melden. (Ist doch ein gutes Preis/Leistungsverhältnis )
Mir hat Tele2 auf Nachfrage mitgeteilt, woher sie meine Adresse bezogen haben.
Der Listbroker und Adressbesitzer konnte mir dann netterweise mitteilen, dass das Recht der Nutzung meiner Daten für Tele2 bereits vor über einem Jahr abgelaufen war. Der GF selber war ziemlich angenervt, dass Vertriebspartner von Tele2 scheinbar Daten nutzen, die ihnen nur für einen bestimmten Zeitraum vermietet wurden. Von ihm bekam ich dann auch eine UE (strafbewährt).
Als ich diese dann dem Anwalt von Tele2 vorgelegt hatte, kam auch vom GF von Tele2 die UE. Seitdem ist Ruhe.
Die UE von Tele2 hat einen Ehrenplatz an meiner Wand bekommen, gleich unter der ersten UE von Faber, die vorbildlich seit 1998 einen großen Bogen um mein Telefon und meinen Briefkasten machen. Keine Ahnung, wie die das trotz mehrerer Umzüge machen, aber Faber hält sich an sein Versprechen.
Tele2 hoffentlich auch.
gleichzeitig hat die WBZ zugeschlagen: ebenfalls 100.000 ¤
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aus der Entscheidung:
diesmal auf der Grundlage von 89 Meldungen - da war wohl auch meine dabei„Sie [Anm.: die Schuldnerin Tele2] hält es nach wie vor nicht für erforderlich, die Organisationsstruktur ihrer Werbemaßnahmen grundsätzlich so zu ändern, dass wettbewerbsrechtliche Verstöße nur ausnahmsweise erfolgen. Unter diesen Umständen ist im Hinblick auf das massive Vorgehen ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 ¤ als gerade noch ausreichend anzusehen.“
Meine auch
Besonders interessant ist, nebenbei gesagt, die Tatsache, dass keine der Einverständniserklärungen vom Gericht als ausreichend angesehen wurde. Auf die Adresshändler kommen schwere Zeiten zu, wenn endlich genug Leute wissen, was eine gültige Einverständniserklärung ist....und was nicht. Vielleicht schlägt der Eine oder Andere schon mal den Duden auf.... irgendwo soll man da den Begriff "Konkurs" finden.
Urteile dazu sind ja mittlerweile im Forum hinreichend aufgeführt, aber, weil so angenehm , hier nochmal ein altbekanntes zum Geniessen:
"Wettbewerbssenat schiebt Adresshandel im Bereich von Telefonwerbung Riegel vor"
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„Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"
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