Da hier im Forum immer wieder Anfragen zum Verhalten bei Internet-Abzocke gestellt werden, haben wir aus gegebenem Anlass einige Verhaltensregeln unter Berücksichtigung verschiedender
Szenarien dargestellt.
Es kann keine allgemeingültige Empfehlung getroffen werden, da jeder Einzelfall anders liegen kann. Zu beachten ist auch, dass eine individuelle Rechtsberatung hier im Forum nicht möglich ist, weil nach deutschem Recht dafür ein Monopol der Rechtsanwälte existiert. Rechtsberatung im Einzelfall darf nur von Verbraucherverbänden und Rechtsanwälten erbracht werden.
Wir bitten um Verständnis, wenn wir detaillierte, individuelle Fragen bezüglich von Einzelfällen im Forum nicht beantworten dürfen, da der Betreiber des Forums ansonsten Gefahr läuft, sich kostenpflichtige Abmahnungen seitens darauf spezialisierter Anwaltskanzleien einzuhandeln.
Grundsatzinformationen zur Abo-Abzocke in unserem WIKI:
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Einige allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen:
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Hier noch eine "Schnellanleitung" zum Thema:
Ich habe mich auf einer Webseite angemeldet und bekomme eine böse Mahnung
Du bist Opfer einer der bekannten Abzockfallen im Internet geworden.
Du bist jedoch nicht allein, es trifft Monat für Monat zehntausende in Deutschland.
Eine Liste der bekannten Betreiber solcher Abzockfallen findest Du hier:
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In den allermeisten Fällen solcher Abzocke im Internet liegt der Fall so, dass es
keine eindeutige Preisauszeichnung des Angebots gegeben hat, wie sie vom Gesetzgeber
gefordert wird.
Es wird mit versteckten Preisangaben gearbeitet, die schnell übersehen werden.
Der Preis ist z.B. nur nach Herunterscrollen sichtbar, und er steht optisch getarnt in einem
winzigkleinen Fließtext, z.B. in hellblauer Schrift auf blaugestricheltem Untergrund...
So wie z.B. hier:
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Um Mißbrauch und Falschangaben zu vermeiden, sind Sie anhand
Ihrer IP-Adresse 127.0.0.1 über Ihren Internetprovider "Localhost" identifizierbar.
Das sensationelle Angebot kostet Sie nur 89 Euro pro Jahr, zahlbar im Voraus. Es verlängert
sich automatisch auf ein weiteres Jahr, wenn nicht vor Ablauf des Vertragsjahres fristgerecht
gekündigt wird. Blablablafasel. Und so weiter blubb.
---------------------------------------------------------------------------------------------
Ein solcher Quark, ein versteckter "Preisdisclaimer", wie er inzwischen bei den Abzockern
beliebt ist, wird einer gerichtlichen Prüfung regelmäßig nicht standhalten.
Der Abzocker wird für seinen lächerlichen Versuch, den Anspruch vor Gericht durchzusetzen,
gehörig abgewatscht.
Dass hier ein wirksamer "Vertrag" zustandegekommen sei, diese Behauptung entspricht absolut
dem Wunschdenken des Abzockers, nicht aber der juristischen Realität.
Nach geltender Rechtsprechung in Deutschland sind solche angeblich mit dem Betreiber
der Webseite geschlossenen "Verträge" wegen Irrtums bei intransparenter Preisauszeichnung im
Verbund mit einer überraschenden Klausel gem. § 305c BGB anfechtbar. Zudem handelt
es sich auch um ein wettbewerbswidriges Vorgehen, es gibt dazu diverse Gerichtsurteile.
Daraus ergibt sich, dass die Abzocker in aller Regel nicht versuchen, ihren Anspruch gerichtlich
durchzusetzen. Obwohl gerade dies in den Droh- und Mahnschreiben ständig angedroht wird.
Tatsächlich hat es nur zwei bekannte Gerichtsverfahren von Betreibern solcher Abzockangebote
gegen Opfer gegeben, die entweder auf die Mahnungen nicht reagiert oder widersprochen haben.
Beide Verfahren wurden gleich in erster Instanz (Amtsgericht München, Amtsgericht Hamm) von
den Abzockern verloren. Eine Revision wurde erst gar nicht versucht.
Angesichts inzwischen Hunderttausender Betroffener solcher Abzockfallen sind derartige Prozesse
jedoch so selten wie Murmeltiere auf der Insel Sylt.
Das Geschäftsmodell solcher Abzocker lebt gerade von den verunsicherten Verbrauchern, die sich
durch die vielen Drohungen und Mahnungen beeindrucken lassen und daraufhin unnötigerweise zahlen.
Die "Erfolgsquoten" dürften zwischen 10 und 40 Prozent betragen. Was für eine komfortable
Lebensführung der beteiligten Personen völlig auszureichen scheint.
Reagiert man auf diese Drohungen und Mahnungen nicht, dann wird i.d.R. versucht, mit einer
wachsenden Droh- und Mahnkulisse einen künstlichen Forderungsdruck aufzubauen, der sich jedoch
bei nüchterner Betrachtung als Fassade erweist.
Die ganze Lächerlichkeit dieser hohlen Droh- und Mahnphrasen wird z.B. hier etwas verballhornt
dargestellt:
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Dabei werden diese Mahnungen mit gewisser Penetranz wiederholt versendet, entweder als e-Mail, oder
als Brief (wenn der Abzocker Deine Hausadresse hat). Es können insgesamt 10 Mahnungen eintreffen,
oft über Monate verteilt, mit immer höher aufgesattelten Mahngebühren.
Lass Dich dadurch nicht verunsichern.
Dieses hohle Mahngekeife (auch von einem Inkassobüro oder von einem Anwalt...) macht eine
ungerechtfertigte Forderung nicht rechtens.
Tatsächlich ist es so, dass den Opfern, wenn sie sich stur stellen und auf keine dieser Mahnungen
reagieren, überhaupt keins von den dort angedrohten Übeln widerfährt.
Nein, es wird keinen Schufaeintrag geben.
Nein, es wird kein Gerichtsvollzieher kommen.
Nein, es wird nicht der Lohn gepfändet.
Und was nicht noch alles angedroht wird.
Nun wird natürlich diese ganze Mahnkulisse für viele Zeitgenossen als sehr unangenehm, als bedrohlich
empfunden. Die wenigsten Leute haben jemals etwas mit einem Inkassobüro, einem Anwalt oder einem
Gerichtsverfahren zu tun gehabt. Man möchte doch gern unbehelligt von solchen Drohgebärden sein Leben
fristen. Man möchte jetzt gern erreichen, dass diese Mahnungen aufhören.
Leider ein frommer Wunsch, der so oder so nicht in Erfüllung gehen wird.
Egal, ob man sich tot stellt und nicht reagiert, oder ob man verzweifelte Einspruchsschreiben an den
Abzocker richtet, mit welchen Argumenten auch immer: es wird stur weiter gedroht und gemahnt, es
wird dann oft im Verlauf auch ein Inkassobüro eingeschaltet, oder sogar eine Anwaltskanzlei.
Es wird dann mit vorgefertigten Textbausteinen geantwortet, etwa:
Es ist im allgemeinen völlig egal, was Du antwortest, und wie gut Deine Argumente sind. Es wirdDurch Klicken auf den "Anmelde"-Button sind Sie einen Vertrag mit der Latzmirwas-Tralala Ltd.
eingegangen. Zudem haben Sie durch Setzen des Häkchens bestätigt, dass Sie unsere ABG gelesen haben.
In diesen ABG wurden Sie noch einmal über den Preis des Angebots belehrt. Blafasel und so weiter.
Die Forderung bleibt bestehen. Sollten Sie nicht bis... dann ... blubb... droh... fasel...
stur weiter gemahnt.
Leider ist ein solches Vorgehen in Deutschland bei der herrschenden liberalen Inkassorechtslage
offenbar ungestraft möglich. Die Politik macht keinerlei Anstalten, an der geltenden Lage dieses
Inkassorechts, das es in dieser Freizügigkeit im Ausland meist nicht gibt, etwas zu ändern. Daher
können und dürfen diese Anwälte oder Inkassobüros Dich u.U. monatelang mit ungerechtfertigten
Forderungsansprüchen behelligen, trotz Deines Einspruchs.
Umgekehrt ist es jedoch so, dass auch fünfzig Inkassoschreiben und mehr eine ungerechtfertigte
Forderung nicht gerechtfertigt machen.
Anwälte und Inkassobüros haben in Deutschland keine Exekutiv-Vollmachten. Sie haben von Rechts wegen
nicht mehr zu sagen als der Papagei Deiner Oma. Sie dürfen gerne im Auftrag ihrer hochgeschätzten
Mandanten ihre Meinung äußern und ihre Forderung in die Welt hinauskrähen. Mehr dürfen sie jedoch
auch nicht. Wenn Du stur bleibst, dürfen sie zwar weiterkrähen bis zum St. Nimmerleinstag, aber mehr
Möglichkeiten haben sie nicht, weil sie i.d.R. den Gang zum Gericht scheuen wie der Teufel das
Weihwasser.
Schon ein gerichtlicher Mahnbescheid wird nur in den seltensten Fällen wirklich versendet, obwohl
auch dies in den Mahnungen immer wieder angedroht wird.
Der Abzocker müsste nämlich die Gebühren für diesen Mahnbescheid vorstrecken. Da er daraufhin meist
ebenfalls kein Geld vom angeblichen "Schuldner" bekäme, wäre das ein Minusgeschäft für ihn.
Wenn jedoch tatsächlich ein solcherMahnbescheid eingeht (i.d.R. gelber Brief mit
Zustellungsurkunde), dann musst Du umgehend diesem Mahnbescheid widersprechen. Dazu genügt das Setzen
eines Kreuzchens auf dem Formblatt. Der Widerspruch braucht nicht begründet zu werden. Du müsstest
dann innerhalb von 14 Tagen das Formblatt an das versendende Amtsgericht zurückschicken. Schon solche
Mahnbescheide gelten bei Webabzocke als äußerst selten, noch seltener wird der Abzocker dann den
nächsten Schritt tun und vor Gericht ziehen. So etwas wird trotz Hunderttausender Betroffener nur
höchstens einmal im Jahr quasi als "Versuchsballon" probiert, bisher immer mit ernüchterndem Ergebnis
für den Abzocker.
Es wird tunlichst vermieden, diese rechtlich krummen Geschäftsmodelle von einem Gericht überprüfen
zu lassen. Aber es wird weiter gedroht, bis nach ca. 10 Mahnungen zu erwarten ist, dass das Opfer
mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch bei der elften Mahnung nicht zahlen wird.
Man wird also für einige Monate, vielleicht sogar für ein Jahr, mit diesen stupiden Drohschreiben leben
müssen.
Was kann/sollte man also tun?
Wie wir oben schon dargelegt haben, machen irgendwelche Reaktionen an den Abzocker in aller Regel
wenig Sinn. Es wird sowieso weiter gemahnt, egal was man schreibt.
Eher bringst Du einer Kröte bei, das hohe C zu singen, als den Abzocker dazu, mit diesen Mahnungen
aufzuhören.
Zudem kann es auch sein, dass man als Laie beim eigenhändigen Aufsetzen solcher Schreiben einen Fehler
macht und dem Abzocker u.U. eine Handhabe bietet, doch gerichtlich vorzugehen. Beispielsweise hat
es sich öfters schon als Falle erwiesen, auf das Angebot einer "Ratenzahlung" einzugehen, "um die
Sache aus der Welt zu schaffen". Dies kann jedoch u.U. ein späteres Anfechten des Vertrags unmöglich
machen, weil man damit im Zusammenhang mit bestimmten Formulierungen dieser Vereinbarung anerkennt,
dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Falle also nicht auf so ein Ratenzahlungsangebot
herein.
Auch sollte man keinesfalls das Wort "Kündigung" in den Mund nehmen. "Kündigen" tut man nur etwas,
was man wirklich rechtswirksam bestellt hatte, und was man jetzt fristgemäß abbestellen möchte.
Wenn man jedoch von vornherein vorhat, zu bestreiten, dass es überhaupt einen wirksamen Vertrag
mit dem Abzocker gibt, sollte man keinesfalls von "Kündigung" sprechen.
Am besten ist es erfahrungsgemäß, man hebt alle Schreiben des Abzockers auf. Man sollte auch nach
Möglichkeit Beweise sichern, Screenshots von der Webseite des Abzockers ziehen etc.
Jedoch hat es sich für Hunderttausende von Betroffenen bereits als gute Taktik erwiesen, überhaupt
nicht zu reagieren.
Wenn man reagiert, zeigt man dem Abzocker, dass man empfindlich ist und evtl. Angriffsfläche bietet.
Manche Abzocker versenden daraufhin ihre Mahnungen nur in noch penetranterer Folge.
Sitzt der Anbieter im Ausland unter einer Briefkastenadresse (Dubai, England, "Virgin Islands" etc),
dann ist i.d.R. eine Zusendung irgendeines Briefes sowieso obsolet. In vielen Fällen erweist sich diese
Adresse als nicht zustellfähig, der Brief kommt als "unzustellbar" zurück.
Das ist alles vergebliche Liebesmüh.
Ebenfalls wird man mit Schreiben an die beteiligten Anwälte oder Inkassobüros i.d.R. nichts erreichen.
Weder rücken die eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers in Deutschland heraus, der sich unter
einer ausländischen Briefkastenfirma tarnt, noch unterlassen sie selbst auf deutlichen Widerspruch
hin ihre stupiden Mahnschreiben.
Die beste Taktik in vielen Fällen ist also:
Aussitzen. Stumm stellen, nicht reagieren.
Wenn Du immer noch nicht überzeugt bist und meinst, Du müsstest den Abzocker durch ein Schreiben
davon überzeugen, weitere Mahnungen zu unterlassen, dann kannst Du dazu die Musterschreiben
der Verbraucherzentralen verwenden, die unten in diesem Artikel verlinkt sind:
FAQ: Verhalten bei"Gratis"-Abo-Abzocke
Du solltest Dich jedoch darauf gefasst machen, dass auch diese Schreiben erfahrungsgemäß von den
Abzockern ignoriert bzw. mit stupiden Textbausteinen beantwortet werden, etwa in der Art:
Rechne damit, dass die Abzocker oft sogar Gerichtsurteile in einem falschen ZusammenhangWas im Internet bzw. von den Verbraucherzentralen zu diesem Thema geschrieben wird, ist
falsch. Dies wurde durch ein Urteil des AG Lübeck vom ... bestätigt ... blabla...
wiedergeben. Das Amtsgericht Lübeck selbst hat schon vor derart missbräuchlicher Zitierung eines
Urteils gewarnt.
Wenn Du ein Widerspruchsschreiben durch einen Anwalt versenden lässt, erreichst Du damit manchmal,
wenn auch beileibe nicht immer, dass dann auf weitere Forderungen verzichtet wird. Fraglich, ob
dieser Aufwand immer lohnt.
Empfehlenswert: Nerven zeigen und Ruhe bewahren.
Die Abzocker finanzieren die Leasingraten ihrer Luxuslimousinen von der Minderheit, die sich von
dem Gekeife beeindrucken lässt und zahlt. Die breite Mehrheit zahlt nicht, und hat nichts
zu befürchten.
Zur weiteren Information bitte auch diese Artikel lesen:
FAQ: Verhalten bei"Gratis"-Abo-Abzocke
Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung
Inkassobüros
Zahlungsforderung, der Werdegang
Mahnbescheid
Wenn diese hier gebrachten Informationen nicht reichen sollten, musst Du persönliche Rechtsberatung
seitens eines Anwaltes oder der Verbraucherberatung einholen.
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