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Thema: Faq: Abo-Abzocke - was tun?

  1. #1
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard Faq: Abo-Abzocke - was tun?

    Da hier im Forum immer wieder Anfragen zum Verhalten bei Internet-Abzocke gestellt werden, haben wir aus gegebenem Anlass einige Verhaltensregeln unter Berücksichtigung verschiedender
    Szenarien dargestellt.

    Es kann keine allgemeingültige Empfehlung getroffen werden, da jeder Einzelfall anders liegen kann. Zu beachten ist auch, dass eine individuelle Rechtsberatung hier im Forum nicht möglich ist, weil nach deutschem Recht dafür ein Monopol der Rechtsanwälte existiert. Rechtsberatung im Einzelfall darf nur von Verbraucherverbänden und Rechtsanwälten erbracht werden.

    Wir bitten um Verständnis, wenn wir detaillierte, individuelle Fragen bezüglich von Einzelfällen im Forum nicht beantworten dürfen, da der Betreiber des Forums ansonsten Gefahr läuft, sich kostenpflichtige Abmahnungen seitens darauf spezialisierter Anwaltskanzleien einzuhandeln.

    Grundsatzinformationen zur Abo-Abzocke in unserem WIKI:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Einige allgemeine Informationen zu den rechtlichen Grundlagen:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Hier noch eine "Schnellanleitung" zum Thema:
    Ich habe mich auf einer Webseite angemeldet und bekomme eine böse Mahnung

    Du bist Opfer einer der bekannten Abzockfallen im Internet geworden.
    Du bist jedoch nicht allein, es trifft Monat für Monat zehntausende in Deutschland.

    Eine Liste der bekannten Betreiber solcher Abzockfallen findest Du hier:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    In den allermeisten Fällen solcher Abzocke im Internet liegt der Fall so, dass es
    keine eindeutige Preisauszeichnung des Angebots gegeben hat, wie sie vom Gesetzgeber
    gefordert wird.
    Es wird mit versteckten Preisangaben gearbeitet, die schnell übersehen werden.
    Der Preis ist z.B. nur nach Herunterscrollen sichtbar, und er steht optisch getarnt in einem
    winzigkleinen Fließtext, z.B. in hellblauer Schrift auf blaugestricheltem Untergrund...

    So wie z.B. hier:
    ---------------------------------------------------------------------------------------------
    Um Mißbrauch und Falschangaben zu vermeiden, sind Sie anhand
    Ihrer IP-Adresse 127.0.0.1 über Ihren Internetprovider "Localhost" identifizierbar.
    Das sensationelle Angebot kostet Sie nur 89 Euro pro Jahr, zahlbar im Voraus. Es verlängert
    sich automatisch auf ein weiteres Jahr, wenn nicht vor Ablauf des Vertragsjahres fristgerecht
    gekündigt wird. Blablablafasel. Und so weiter blubb.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------

    Ein solcher Quark, ein versteckter "Preisdisclaimer", wie er inzwischen bei den Abzockern
    beliebt ist, wird einer gerichtlichen Prüfung regelmäßig nicht standhalten.
    Der Abzocker wird für seinen lächerlichen Versuch, den Anspruch vor Gericht durchzusetzen,
    gehörig abgewatscht.

    Dass hier ein wirksamer "Vertrag" zustandegekommen sei, diese Behauptung entspricht absolut
    dem Wunschdenken des Abzockers, nicht aber der juristischen Realität.

    Nach geltender Rechtsprechung in Deutschland sind solche angeblich mit dem Betreiber
    der Webseite geschlossenen "Verträge" wegen Irrtums bei intransparenter Preisauszeichnung im
    Verbund mit einer überraschenden Klausel gem. § 305c BGB anfechtbar. Zudem handelt
    es sich auch um ein wettbewerbswidriges Vorgehen, es gibt dazu diverse Gerichtsurteile.

    Daraus ergibt sich, dass die Abzocker in aller Regel nicht versuchen, ihren Anspruch gerichtlich
    durchzusetzen. Obwohl gerade dies in den Droh- und Mahnschreiben ständig angedroht wird.

    Tatsächlich hat es nur zwei bekannte Gerichtsverfahren von Betreibern solcher Abzockangebote
    gegen Opfer gegeben, die entweder auf die Mahnungen nicht reagiert oder widersprochen haben.
    Beide Verfahren wurden gleich in erster Instanz (Amtsgericht München, Amtsgericht Hamm) von
    den Abzockern verloren. Eine Revision wurde erst gar nicht versucht.

    Angesichts inzwischen Hunderttausender Betroffener solcher Abzockfallen sind derartige Prozesse
    jedoch so selten wie Murmeltiere auf der Insel Sylt.

    Das Geschäftsmodell solcher Abzocker lebt gerade von den verunsicherten Verbrauchern, die sich
    durch die vielen Drohungen und Mahnungen beeindrucken lassen und daraufhin unnötigerweise zahlen.
    Die "Erfolgsquoten" dürften zwischen 10 und 40 Prozent betragen. Was für eine komfortable
    Lebensführung der beteiligten Personen völlig auszureichen scheint.

    Reagiert man auf diese Drohungen und Mahnungen nicht, dann wird i.d.R. versucht, mit einer
    wachsenden Droh- und Mahnkulisse einen künstlichen Forderungsdruck aufzubauen, der sich jedoch
    bei nüchterner Betrachtung als Fassade erweist.
    Die ganze Lächerlichkeit dieser hohlen Droh- und Mahnphrasen wird z.B. hier etwas verballhornt
    dargestellt:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Dabei werden diese Mahnungen mit gewisser Penetranz wiederholt versendet, entweder als e-Mail, oder
    als Brief (wenn der Abzocker Deine Hausadresse hat). Es können insgesamt 10 Mahnungen eintreffen,
    oft über Monate verteilt, mit immer höher aufgesattelten Mahngebühren.

    Lass Dich dadurch nicht verunsichern.
    Dieses hohle Mahngekeife (auch von einem Inkassobüro oder von einem Anwalt...) macht eine
    ungerechtfertigte Forderung nicht rechtens.

    Tatsächlich ist es so, dass den Opfern, wenn sie sich stur stellen und auf keine dieser Mahnungen
    reagieren, überhaupt keins von den dort angedrohten Übeln widerfährt.
    Nein, es wird keinen Schufaeintrag geben.
    Nein, es wird kein Gerichtsvollzieher kommen.
    Nein, es wird nicht der Lohn gepfändet.
    Und was nicht noch alles angedroht wird.

    Nun wird natürlich diese ganze Mahnkulisse für viele Zeitgenossen als sehr unangenehm, als bedrohlich
    empfunden. Die wenigsten Leute haben jemals etwas mit einem Inkassobüro, einem Anwalt oder einem
    Gerichtsverfahren zu tun gehabt. Man möchte doch gern unbehelligt von solchen Drohgebärden sein Leben
    fristen. Man möchte jetzt gern erreichen, dass diese Mahnungen aufhören.
    Leider ein frommer Wunsch, der so oder so nicht in Erfüllung gehen wird.

    Egal, ob man sich tot stellt und nicht reagiert, oder ob man verzweifelte Einspruchsschreiben an den
    Abzocker richtet, mit welchen Argumenten auch immer: es wird stur weiter gedroht und gemahnt, es
    wird dann oft im Verlauf auch ein Inkassobüro eingeschaltet, oder sogar eine Anwaltskanzlei.

    Es wird dann mit vorgefertigten Textbausteinen geantwortet, etwa:
    Durch Klicken auf den "Anmelde"-Button sind Sie einen Vertrag mit der Latzmirwas-Tralala Ltd.
    eingegangen. Zudem haben Sie durch Setzen des Häkchens bestätigt, dass Sie unsere ABG gelesen haben.
    In diesen ABG wurden Sie noch einmal über den Preis des Angebots belehrt. Blafasel und so weiter.
    Die Forderung bleibt bestehen. Sollten Sie nicht bis... dann ... blubb... droh... fasel...
    Es ist im allgemeinen völlig egal, was Du antwortest, und wie gut Deine Argumente sind. Es wird
    stur weiter gemahnt.
    Leider ist ein solches Vorgehen in Deutschland bei der herrschenden liberalen Inkassorechtslage
    offenbar ungestraft möglich. Die Politik macht keinerlei Anstalten, an der geltenden Lage dieses
    Inkassorechts, das es in dieser Freizügigkeit im Ausland meist nicht gibt, etwas zu ändern. Daher
    können und dürfen diese Anwälte oder Inkassobüros Dich u.U. monatelang mit ungerechtfertigten
    Forderungsansprüchen behelligen, trotz Deines Einspruchs.

    Umgekehrt ist es jedoch so, dass auch fünfzig Inkassoschreiben und mehr eine ungerechtfertigte
    Forderung nicht gerechtfertigt machen.
    Anwälte und Inkassobüros haben in Deutschland keine Exekutiv-Vollmachten. Sie haben von Rechts wegen
    nicht mehr zu sagen als der Papagei Deiner Oma. Sie dürfen gerne im Auftrag ihrer hochgeschätzten
    Mandanten ihre Meinung äußern und ihre Forderung in die Welt hinauskrähen. Mehr dürfen sie jedoch
    auch nicht. Wenn Du stur bleibst, dürfen sie zwar weiterkrähen bis zum St. Nimmerleinstag, aber mehr
    Möglichkeiten haben sie nicht, weil sie i.d.R. den Gang zum Gericht scheuen wie der Teufel das
    Weihwasser.

    Schon ein gerichtlicher Mahnbescheid wird nur in den seltensten Fällen wirklich versendet, obwohl
    auch dies in den Mahnungen immer wieder angedroht wird.
    Der Abzocker müsste nämlich die Gebühren für diesen Mahnbescheid vorstrecken. Da er daraufhin meist
    ebenfalls kein Geld vom angeblichen "Schuldner" bekäme, wäre das ein Minusgeschäft für ihn.
    Wenn jedoch tatsächlich ein solcher Mahnbescheid eingeht (i.d.R. gelber Brief mit
    Zustellungsurkunde), dann musst Du umgehend diesem Mahnbescheid widersprechen. Dazu genügt das Setzen
    eines Kreuzchens auf dem Formblatt. Der Widerspruch braucht nicht begründet zu werden. Du müsstest
    dann innerhalb von 14 Tagen das Formblatt an das versendende Amtsgericht zurückschicken. Schon solche
    Mahnbescheide gelten bei Webabzocke als äußerst selten, noch seltener wird der Abzocker dann den
    nächsten Schritt tun und vor Gericht ziehen. So etwas wird trotz Hunderttausender Betroffener nur
    höchstens einmal im Jahr quasi als "Versuchsballon" probiert, bisher immer mit ernüchterndem Ergebnis
    für den Abzocker.

    Es wird tunlichst vermieden, diese rechtlich krummen Geschäftsmodelle von einem Gericht überprüfen
    zu lassen. Aber es wird weiter gedroht, bis nach ca. 10 Mahnungen zu erwarten ist, dass das Opfer
    mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit auch bei der elften Mahnung nicht zahlen wird.

    Man wird also für einige Monate, vielleicht sogar für ein Jahr, mit diesen stupiden Drohschreiben leben
    müssen.

    Was kann/sollte man also tun?

    Wie wir oben schon dargelegt haben, machen irgendwelche Reaktionen an den Abzocker in aller Regel
    wenig Sinn. Es wird sowieso weiter gemahnt, egal was man schreibt.
    Eher bringst Du einer Kröte bei, das hohe C zu singen, als den Abzocker dazu, mit diesen Mahnungen
    aufzuhören.

    Zudem kann es auch sein, dass man als Laie beim eigenhändigen Aufsetzen solcher Schreiben einen Fehler
    macht und dem Abzocker u.U. eine Handhabe bietet, doch gerichtlich vorzugehen. Beispielsweise hat
    es sich öfters schon als Falle erwiesen, auf das Angebot einer "Ratenzahlung" einzugehen, "um die
    Sache aus der Welt zu schaffen". Dies kann jedoch u.U. ein späteres Anfechten des Vertrags unmöglich
    machen, weil man damit im Zusammenhang mit bestimmten Formulierungen dieser Vereinbarung anerkennt,
    dass ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Falle also nicht auf so ein Ratenzahlungsangebot
    herein.
    Auch sollte man keinesfalls das Wort "Kündigung" in den Mund nehmen. "Kündigen" tut man nur etwas,
    was man wirklich rechtswirksam bestellt hatte, und was man jetzt fristgemäß abbestellen möchte.
    Wenn man jedoch von vornherein vorhat, zu bestreiten, dass es überhaupt einen wirksamen Vertrag
    mit dem Abzocker gibt, sollte man keinesfalls von "Kündigung" sprechen.

    Am besten ist es erfahrungsgemäß, man hebt alle Schreiben des Abzockers auf. Man sollte auch nach
    Möglichkeit Beweise sichern, Screenshots von der Webseite des Abzockers ziehen etc.
    Jedoch hat es sich für Hunderttausende von Betroffenen bereits als gute Taktik erwiesen, überhaupt
    nicht zu reagieren.
    Wenn man reagiert, zeigt man dem Abzocker, dass man empfindlich ist und evtl. Angriffsfläche bietet.
    Manche Abzocker versenden daraufhin ihre Mahnungen nur in noch penetranterer Folge.

    Sitzt der Anbieter im Ausland unter einer Briefkastenadresse (Dubai, England, "Virgin Islands" etc),
    dann ist i.d.R. eine Zusendung irgendeines Briefes sowieso obsolet. In vielen Fällen erweist sich diese
    Adresse als nicht zustellfähig, der Brief kommt als "unzustellbar" zurück.
    Das ist alles vergebliche Liebesmüh.

    Ebenfalls wird man mit Schreiben an die beteiligten Anwälte oder Inkassobüros i.d.R. nichts erreichen.
    Weder rücken die eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers in Deutschland heraus, der sich unter
    einer ausländischen Briefkastenfirma tarnt, noch unterlassen sie selbst auf deutlichen Widerspruch
    hin ihre stupiden Mahnschreiben.

    Die beste Taktik in vielen Fällen ist also:
    Aussitzen. Stumm stellen, nicht reagieren.
    Wenn Du immer noch nicht überzeugt bist und meinst, Du müsstest den Abzocker durch ein Schreiben
    davon überzeugen, weitere Mahnungen zu unterlassen, dann kannst Du dazu die Musterschreiben
    der Verbraucherzentralen verwenden, die unten in diesem Artikel verlinkt sind:
    FAQ: Verhalten bei"Gratis"-Abo-Abzocke

    Du solltest Dich jedoch darauf gefasst machen, dass auch diese Schreiben erfahrungsgemäß von den
    Abzockern ignoriert bzw. mit stupiden Textbausteinen beantwortet werden, etwa in der Art:
    Was im Internet bzw. von den Verbraucherzentralen zu diesem Thema geschrieben wird, ist
    falsch. Dies wurde durch ein Urteil des AG Lübeck vom ... bestätigt ... blabla...
    Rechne damit, dass die Abzocker oft sogar Gerichtsurteile in einem falschen Zusammenhang
    wiedergeben. Das Amtsgericht Lübeck selbst hat schon vor derart missbräuchlicher Zitierung eines
    Urteils gewarnt.

    Wenn Du ein Widerspruchsschreiben durch einen Anwalt versenden lässt, erreichst Du damit manchmal,
    wenn auch beileibe nicht immer, dass dann auf weitere Forderungen verzichtet wird. Fraglich, ob
    dieser Aufwand immer lohnt.

    Empfehlenswert: Nerven zeigen und Ruhe bewahren.
    Die Abzocker finanzieren die Leasingraten ihrer Luxuslimousinen von der Minderheit, die sich von
    dem Gekeife beeindrucken lässt und zahlt. Die breite Mehrheit zahlt nicht, und hat nichts
    zu befürchten.

    Zur weiteren Information bitte auch diese Artikel lesen:

    FAQ: Verhalten bei"Gratis"-Abo-Abzocke
    Widerspruch - Widerruf - Kündigung / Begriffserläuterung
    Inkassobüros
    Zahlungsforderung, der Werdegang
    Mahnbescheid

    Wenn diese hier gebrachten Informationen nicht reichen sollten, musst Du persönliche Rechtsberatung
    seitens eines Anwaltes oder der Verbraucherberatung einholen.
    Geändert von Goofy (23.07.2006 um 19:03 Uhr)
    Goofy
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    Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
    "Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
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    "Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  2. #2
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    2.939

    Standard

    Auf der Suche nach diversen Bastelvorlagen bin ich auf den Artikel " [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]" von Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte gestossen. Auch hier werden die bereits genannten Reaktionen auf Abo-Abzocker und deren "Inkassobüros" nochmals bestätigt.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  3. #3
    maggiemesser
    Gast

    Standard Erste Hilfe "Light"

    An dieser Stelle möchte ich noch mal eine kurze Zusammenfassung von Empfehlungen aus diesem und anderen Foren im Umgang mit so genannten "Abo-Abzocker" reinstellen (für alle, die nicht so gerne lesen ;-) )

    Was kann ich tun? Entweder:

    A. Sofort Einspruch gegen den vermeintlichen Vertrag erheben, und nicht Zahlen (entsprechende Vordrucke sind über die jeweiligen Verbraucherschutzorgansationen erhältlich)

    B. Sich direkt an eine Verbraucherschutzorganisation wenden und nicht zahlen

    C. Einen Fach-Anwalt einschalten und nicht Zahlen

    D. Anzeige bei der Polizei oder Staatanwaltschaft erstatten und nicht zahlen

    E. Abwarten, bis gerichtliche Zahlungsaufforderung kommen sollte, sofort Widerspruch dagegen einlegen und man Ahnt es schon... nicht Zahlen

    In jedem Fall Wichtig!!! RUHE BEWAHREN

    Dies ist keine Rechtsbelehrung, sondern lediglich Empfehlungen, die jeder für sich wählen muss....


    Was man auf keinen Fall tun sollte:

    A. Ratenzahlungen anbieten

    B. Betreffende Firmen und Betreiber in Foren oder Blogs direkt angreifen bzw. in beleidigender Form bloßstellen. Dies bringt nur die jeweiligen Betreiber der jeweiligen Foren usw. in arge Bedrängnis und hilft niemanden.

    C. Die Threads in Foren und Blogs damit zuzuposten, "Ich bin Opfer, was soll ich tun". Das Internet und dieses Forum ist voll von Tips im Umgang mit solchen Firmen, daher erst LESEN und VERSTEHEN. Andernfalls werden die wichtigen Punkte unter der Flut von "Hilfe ich bin auch reingefallen, was soll ich tun" untergehen.


    Leider ist es in der Vergangenheit auch schon vorgekommen, dass ein unbeteiligter Steuerberater wegen Namensgleichheit mit einem so genannten Inkassobüro in die Schusslinie geraten ist. Daher BITTE erst genau prüfen, an wen Ihr euere Beschwerden richtet.

    Das Gleiche gilt für dieses Forum. Hier wird über Spamer berichtet und sofern möglich vorgegangen und ist KEIN Rechtberatungsforum. Sollte also jemand Spam von den hier erwähnten Firmen erhalten haben, so ist er herzlich eingeladen dies im Antispam Forum innerhalb der gültigen Regeln zu veröffentlichen bzw. Schritte gegen solche Spam zu diskutieren oder entsprechend vorzugehen...

    In der Hoffnung, damit etwas weiterzuhelfen...

    Gruß euer Maggie Messer

    PS: Für alle die es etwas genauer wissen wollen, sei der oberste Betrag SEHR ans Herz gelegt
    Geändert von maggiemesser (18.02.2007 um 19:32 Uhr)

  4. #4
    maggiemesser
    Gast

    Standard Nachtrag bezüglich angeblichen Anmeldungen bzw. IP Nummer

    Vermehrt sind Fälle bekannt geworden, bei denen die Opfer glaubhaft versichern konnten, dass sie sich nie bei einem Abzocker Dienst angemeldet haben und schon gar nicht auf den betreffenden Webseiten waren.

    In diesem Fall sofort an einen Anwalt und/oder an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wenden.

    Auch wird immer wieder bezüglich der IP Nummer gefragt, mit dem die betreffenden Unternehmen drohen.

    Die ist nicht von belang, da diese NUR auf richterlichen Beschluss, im Falle einer Straftat vom Provider an die Justiz herausgegeben werden dürfen (abgesehen davon werden diese je nach Provider nur einige Wochen/Monate im Zusammenhang mit den jeweiligen Userdaten gespeichert). Also nicht einschüchtern lassen!, bzw. im Internet nach dem entsprechenden § suchen.

    Wichtig: die vorherigen Punkte beziehen sich NICHT auf Abos von Unternehmen, die sich strickt an das Deutsche (bzw. Österreichische oder Schweizer usw.) Recht halten und wirklich das bieten, was sie versprechen. Sollte es hier zu Problemen kommen, werden diese eher mit sich reden lassen, im Zweifel aber auch hier einen Anwalt einschalten, wenn eine friedliche Lösung nicht möglich scheint.

  5. #5
    Mitglied Avatar von Reducal
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    Zitat Zitat von maggiemesser Beitrag anzeigen
    Vermehrt sind Fälle bekannt geworden, bei denen die Opfer glaubhaft versichern konnten, dass sie sich nie bei einem Abzocker Dienst angemeldet haben ...

    In diesem Fall .... an die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wenden.
    ...dieser Teil ist so nicht richtig. Es obliegt dem Anbieter eine Anzeige zu erstatten und nicht dem Rechnungsempfänger, dessen Daten dem Anschein nach von einem unbekannten missbracht worden sind. Siehe dazu meine Ausführungen [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].

  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Ebenfalls interessanter Lesestoff:
    Die FAQ auf "verbraucherrechtliches.de".

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
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  7. #7
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    Oder hier: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von Sirius
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    Seit ein paar Tagen verschickt die Firma Deutsche Inkassostelle GmbH (DIS) im Auftrag der der Firma Internet Service AG - vormals Xentria AG - Drohmails, die nach deutschem Recht illegal sind.

    In den Schreiben wird Xentria-Opfern, von denen nur eine Mail-Adresse bekannt ist, damit gedroht, dass sie eine Straftat begangen haben, weil sie sich angeblich mit falschen Daten bei Xentria angemeldet hätten.

    Dieses Vorgehen ist ein Akt der Verzweiflung, weil der Besitzer der Mail-Adresse bisher nicht ausfindig gemacht werden konnte!
    "Deshalb möge man sich doch bitte freiwillig stellen... "

    Weiter wird im Schreiben behauptet, dass man sich die Zugangsdaten des Postfachs vom Mail-Provider beschaffen wird und stellt dafür zusätzliche Kosten in Höhe von 18,80 ¤ in Rechnung.

    Zugangsdaten dürfen und werden ausschließlich per richterlicher Anordnung herausgegeben.
    Keinesfalls kann sich eine Firma diese Daten beschaffen!

    Wer trotz besseren Wissens etwas anderes behauptet und dafür sogar eine Rechnung erstellt, handelt möglicherweise in betrügerischer Absicht, da die Rechtslage in Deutschland hierzu eindeutig ist. Provider, die Daten an Dritte weitergeben, machen sich wegen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz selber strafbar. Davor wird sich jeder Provider hüten.

    Zuletzt wird damit gedroht, standhaft unwillige Zahler in ein firmeneigenes "Schuldnerverzeichnis" einzutragen, dass im Internet eingesehen werden kann: whois:schuldnerverzeichnis.de

    Hier ist das Beispiel eines solchen Drohbriefs:
    Zitat Zitat von DIS
    Betr.: Unser Aktenzeichen ***/*/***, Forderung der Firma "Internet Service AG - vormals Xentria AG", Projekt "testcars"

    Sehr geehrter ***,

    eine Zustellung unserer Mahnung an Sie blieb bislang erfolglos. Wir fordern Sie auf, uns Ihre aktuelle Adresse vollständig mitzuteilen. Sofern Sie dies nicht innerhalb von 5 Tagen veranlassen, werden wir eine Anfrage beim zuständigen Internetdienstanbieter bezüglich der von Ihnen bei Vertragsschluss angegebenen Email-Adresse "***@***" tätigen. Hier besteht der Verdacht einer unerlaubten Handlung durch Angabe falscher Daten (§ 823 BGB). Damit ist Ihr Internetanbieter zur Angabe Ihrer persönlichen Daten verpflichtet. In Kürze ist daher Ihre Identität und Adresse ermittelt! Die zusätzlichen Kosten dieser Recherche werden sich auf 18,80 ¤ belaufen.

    Die Forderung beläuft sich zum heutigen Tag auf einen Betrag in Höhe von XXX ¤. Sofern Sie weitere Kosten und Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, zahlen Sie sofort den offenen Betrag unter Angabe des Aktenzeichens auf das unten angegebene Konto.

    Außerdem werden im Falle der Nichtzahlung Ihre ermittelten Adressdaten sowie Daten über die mangelnde Vertragsdurchführung im Verzeichnis whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] gespeichert. Bedenken Sie nochmals die nachteiligen Folgen für Ihre Bonität, welche mit einem derartigen Eintrag verbunden sind!

    Bitte geben Sie bei Ihrem Überweisungsauftrag in der Betreffzeile nur das Aktenzeichen ***/*/*** an.

    Danke.

    Mit freundlichen Grüssen

    Deutsche Inkassostelle GmbH
    Mit diesem Schreiben werden bewusst unwahre Behauptungen verbreitet.!


    Ein paar persönliche Anmerkungen:

    Niemand hat zu befürchten, dass Zugangsdaten durch Mail-Provider herausgegeben werden, da der Provider sich selber strafbar macht, wenn er solche Daten an Dritte weitergibt.
    Persönliche Daten dürfen nur nach Prüfung des Sachverhalts durch richterlichen Beschluss und nur in schweren Fällen und dann ausschließlich an Behörden weitergegeben werden.

    Nicht ohne Grund sind (anonyme) Mail-Accounts bei Internetbetrügern so beliebt. Der Besitzer kann in der Regel nicht ermittelt werden.

    In meinen Augen ist es Nötigung, wenn man einen unwilligen Zahler damit bedroht, dessen Daten in ein "Schuldnerverzeichnis" einzutragen, dass im Internet einsehen werden kann.
    Als Schuldnerverzeichnis existiert bereits die Schufa, deren Daten sich nicht im Internet einsehen lassen, da es hierzu strenge Vorschriften gibt.

    Derzeit scheinen solche Internetpranger Hochkonjunktur zu haben. Abzockern ist jedes Mittel recht. Schlimmstes Beispiel, das ich kenne, ist: whois:schuldenmacher.com
    Geändert von Sirius (06.04.2007 um 19:54 Uhr)
    Irren ist menschlich - aber für richtig dumme Sachen braucht man einen Computer.

  9. #9
    Senior Mitglied Avatar von skater
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    Idee Kleiner Nachtrag zu der Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis

    Ein kleiner Nachtrag zu der Schufa-Eintragung, oder in diesem Fall in whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ].
    Meiner Ansicht nach würde sich kein Unternehmen so ein "Verzeichnis" ansehen.
    Ausserdem kann sich auf der Internetseite jeder der eine Info über eine beliebige Person zukommen lassen, das ist imho ein grober Verstoß gegen das BDSG (so viel ich das jetzt einsehen kann).
    Daher wäre meines erachtens ein Tipp an den Datenschutzbeauftragen auf jeden Fall nötig.

    Zu der Androhung einer Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis gibt es einige Urteile, dass dies Rechtswidrig ist.

    In einem Fall des AG Mainz im letzten Jahr sah ein Anwalt die Androhung als Beleidigung, Verleumdung und Kreditgefährdung. Dem Antrag auf Untersagung wurde stattgegeben (AZ 84 C 107/06)
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Daher der Tipp meinerseits: Mit der E-Mail zur Polizei und dort Anzeige erstatten, dabei kann die Polizei am besten beraten.

    Zu der Internetseite whois:schuldenmacher.com würde ich auch mal den Datenschutzbeauftragten einschalten. Die Firma sitzt zwar in den USA, allerdings ist die Internetseite auf Deutschland zugeschnitten (siehe die angeprangerten Personen - alles deutsche).

    skater
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  10. #10
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    Standard

    Ich habe hier eine sehr nützliche Link wo es heisst das man selbst nichts zahlen muss wenn man 18 ist(Bitte alles durchlesen): [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Außerdem heisst es das die Frist von 14 Tagen erst dann anfängt wenn man ein Mail mit dem Wiederrufsrecht zugeschickt bekommt. Ich kann mich nicht entsinnen solch eine MAil bekommen zu haben.
    Also darf ich mein Recht auskosten meine Anmeldung ohne ersichtlichen Grund zurück zuziehen.
    Ich stell euch diese Aussage in meiner Mail mal hier rein.

    ''Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:
    Der Kunde kann, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.'' Dies wird angegeben wer keine solche Mail mit diesem Wiederrufsrecht bekommen hat kann jederzeit Wiederrufen und muss erst recht kein Beitrag zahlen
    Geändert von cycomate (24.06.2007 um 15:07 Uhr) Grund: bitte "editieren" benutzen

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