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Thema: Globo Soft

  1. #1
    Neues Mitglied
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    Standard Globo Soft

    Bekomme über mein Normalfax immer öfter Angebote von Globo Soft, 12207 Albany. Ich kann über meine Telefonanlage Nummern sperren. Hat jemand die FaxNummer von Globo Soft, von der diese Spams geschickt werden? Ich glaube, die Fax-Nummer, an die man die Bestellungen schicken soll (0044-709 203 72 93), ist mit Sicherheit nicht die Absendefaxnummer.

    Murmel

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Stalker2002
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    Du kannst nur Absender abweisen, die ihre Rufnummer senden, oder pauschal alle Faxe, die ohne übermittelte Nummer kommen.
    Üblicherweise arbeiten diese räudigen Verbrecher aber mit aktiviertem CLIR (Calling Line Identification Restriction). Die im Faxkopf übermittelten Infos kannste auch eher in der Pfeife rauchen.

    IMHO wirst du mit der TK-Anlage als Türsteher, in diesem Fall nix reißen können.

    MfG
    L.
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  3. #3
    Graue Pestilenz Avatar von Fidul
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    Die Antwortnummer ist entweder eine Weiterleitung oder ein Fax2Email-gateway von yac.com. Beschweren kann man sich wegen des Spams [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] oder [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] (auf deutsch).
    Wir kriegen euch alle!

  4. #4
    scharnhorst
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    seit meiner nicht bezahlten lieferung ist ruhe von denen.

  5. #5
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von scharnhorst
    seit meiner nicht bezahlten lieferung ist ruhe von denen.
    Die haben ein Inkassobüro in Buchholz i.d.Nordheide eingeschaltet. Das hat das Mandat jedoch niedergelegt. Jetzt bleibt abzuwarten, ob die sich ein anderes Unternehmen aussuchen. Falls Du Post von einem Inkassodienst bekommst, würde mich dies stark interessieren. Bitte par PN an mich und ggfs. kurzes Posting hier. Ich kann Dir bei Interesse gerne per PN einige Hintergrundinfos zukommen lassen.
    Investi
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  6. #6
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    Ich bestelle jedes Mal jede Menge Kram, wenn ich Werbung von denen bekomme. Natürlich bezahle ich nix.

    Die sollen mich mal schön verklagen, Denn dann bekomme ich endlich eine ladungsfähige Anschrift, und dann setzt es sofort eine Widerklage!

    Bisherige Versuche, das Geld zu kassieren:
    - 2 Mahnschreiben
    - Schreiben von Inkassobüro
    - Anruf von Inkassobüro ("Sofort zahlen, sonst klagen wir!" Ich: "OK, klagt!" )
    - Brief von Anwaltskanzlei
    - Ende


  7. #7
    Neues Mitglied Avatar von LN90
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    Zitat Zitat von Der_Exorzist

    Bisherige Versuche, das Geld zu kassieren:
    - 2 Mahnschreiben
    - Schreiben von Inkassobüro
    - Anruf von Inkassobüro ("Sofort zahlen, sonst klagen wir!" Ich: "OK, klagt!" )
    - Brief von Anwaltskanzlei
    - Ende
    Hallo!
    Ist dies aber nicht recht riskant?
    Du hast die Plörren ja schließlich bestellt, also hast Du auch die Pflicht die Rechnung zu bezahlen. Wenn GLOBO nun klagen sollte, dann wird (aus meiner Sicht) zu 95% entschieden, dass Du zu zahlen hast. Dazu kommen dann sicher noch Gerichtskosten, Anwaltskosten der Gegenseite und und und.
    Nimmst Du dieses Risiko in Kauf?
    Oder habe ich da einen Denkfehler und beachte etwas entscheidendes nicht?

    Du schreibst weiter, dass Du nach Klageerhebung selber Klagen willst.
    Kann man wegen der Spamfaxe eine Klage anstreben?
    Was kommt für den Angeklagten im schlimmsten Fall dabei heraus?
    Eine hohe Geldstrage o.ä. kann ich mir nicht vorstellen.
    Selbst wenn GLOBO dann verklagt würde, für Dich hat dies finanziell keinen Vorteil.

    Gerne würde ich auch gegen diese Spammer vorgehen, aber das finanzielle Risiko bei so einer "Spaßbestellung" ist mir da doch zu groß.

    Würde mich freuen, wenn Du mich über die Vorgehensweisen einmal informieren könntest. Habe nämlich auch keinen Euronen-Esel, der mir das Geld für ständig neue Tintenpatronen für das Fax ausschei...t.

    Grüße in die Runde

    Axel
    Für spamfreie Zonen und beheizte Gehwege!

  8. #8
    Senior Mitglied
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    Zitat Zitat von LN90
    Hallo!
    Ist dies aber nicht recht riskant?
    Einfach ne Abmahnung wegen dem Werbefax schreiben.

    Bei der Abmahnung Schadensersatz für seine Aufwendungen fordern.

    z.B. Porto, Recherchekosten, Arbeitszeit usw.

    Diese Forderung kann man dann mit der Forderung aus der Warenlieferung gegenrechnen.

    [diese Vorgehensweise müsste aber mal juristisch geprüft werden]

    Rainer

  9. #9
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
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    Zitat Zitat von LN90
    Du hast die Plörren ja schließlich bestellt, also hast Du auch die Pflicht die Rechnung zu bezahlen.
    Das ist so nicht richtig. Es gibt bereits Urteile, die eine Scheinbestellung rechtfertigen, wenn man anders an die Daten des Störers nicht zu gelangen vermag.



    Zitat Zitat von LN90
    Wenn GLOBO nun klagen sollte,
    ... muß vom Kläger bewiesen werden, daß er aktivlegitimiert ist. Dazu bedarf es eines Handelsregisterauszuges (oder einer Gewerbeeintragung), aus dem hervorgeht, daß der Kläger im Auftrag von Globo zu handeln bevollmächtigt ist.

    EIne Klage durch Globo ist zur Zeit kaum zu erwarten. Immerhin gehen die Drahtzieher das Risiko ein, selbst strafrechtlich belangt zu werden. Auf dem Spiel stehen Anzeigen wegen Steuerbetruges und Geldwäsche.
    Nach meiner und der Einschätzung meiner Anwälte sieht die Situation folgendermaßen aus:
    1. Das Angebot wird dem Kunden in Deutschland unterbreitet (am Faxgerät des Empfängers).
    2. Das Angebot wird (wenn auch nur zum Schein) in Deutschland angenommen (Bestellung).
    3. Die Leistung wird in Deutschland erbracht (Auslieferung durch Frachtdienst).
    4. Die Gegenleistung ist ebenfalls in Deutschland zu erbringen (Konto bei einem deutschen Finanzinstitut).
    5. Bei Internetbestellungen kommen noch weitere Punkte hinzu.

    Alles weist somit darauf hin, daß hier ein in Deutschland anmeldepflichtiges Gewerbe betrieben wird und Steuern hinterzogen werden. Gem. BGH (NJW RR 90, 1522) könnte eine Sittenwidrigkeit (und somit Vertragsunwirksamkeit) insbesondere dann gegeben sein, wenn dieses Rechtsgeschäft auf die Förderung oder Vorbereitung einer Straftat abzielt.


    Zitat Zitat von LN90
    Gerne würde ich auch gegen diese Spammer vorgehen, aber das finanzielle Risiko bei so einer "Spaßbestellung" ist mir da doch zu groß.
    Deine Einstellung ist richtig. Auf solche "Spielereien" sollte sich nur jemand einlassen, der entweder eine gute Rechtsschutzversicherung hat, sich eine Niederlage wirtschaftlich leisten kann (vor Gericht und auf Hoher See ist man in Gottes Hand ) und sich natürlich vorher ausführlich durch einen Rechtsanwalt beraten lassen hat.
    Investi
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  10. #10
    scharnhorst
    Gast

    Standard

    globosoft hat nach lieferung folgendes schreiben von mir erhalten:


    GloboeSoft LLC

    Postfach 20

    78263 Büsingen







    Unerwünschte Faxe – Schadensersatz- und Unterlassungsanspruch



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    am .......... sowie am ........... habe ich von Ihnen unter meiner Faxnummer ............ unerwünscht folgendes Fax erhalten "Klick Tel ,Klick search"
    Werbung für Software. Im Übrigen bin ich nicht Ihr Kunde, noch der Kunde eines Ihrer Geschäftspartner.

    In der Vergangenheit habe ich auch von anderen Anbietern unerwünscht diverse Faxe mit Angeboten und Werbung erhalten. Dieses ist für mich mit diversen Unannehmlichkeiten und Kosten verbunden. Ich bin nicht mehr bereit dieses hinzunehmen.

    Wegen der Überflutung mit so genannten Spam-Faxen habe ich die einschlägige Rechtsprechung im Internet recherchiert und anwaltlichen Rat eingeholt. Wegen dieser Faxe werde ich jetzt gegen jeden Anbieter und Nummernvermieter rigoros mit aller Härte des Gesetzes vorgehen und ggf. meine Ansprüche mit anwaltlicher und gerichtlicher Hilfe durchsetzen.

    Die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens ist Ihnen bekannt. Gleichwohl bin ich gerne bereit, Ihnen die Rechtslage zu erläutern:

    Die unaufgeforderte Zusendung von werbenden Telefax an Freiberufler, Gewerbetreibende und Privatpersonen stellt einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers sowie dessen Eigentums- und Besitzrechte dar (beispielhafte Urteile: Landgericht Nürnberg-Fürth vom 14. Juni 1994, Az.:13 S 10228/93, Landgericht Berlin vom 4. März 2003, Az.: 15 O 573/02, Landgericht Hamburg vom 2. Juni 2003, Az.: 315 T 1/03). Werbe-Telefaxe haben wie andere Formen der unerwünschten Werbung eine belästigende Wirkung. Solche Telefaxe beeinträchtigen den Betriebsablauf und Alltag des Empfängers und verursachen bei diesem Kosten für Papier, Toner, Strom und anteilige Kosten für die Wartung des Faxgerätes (Bundesgerichtshof vom 25. Oktober 1995, Az.: I ZR 255/93).

    Mir stehen folgende Rechte nach dem Gesetz zu:

    1. gegen den zuständigen Netzbetreiber ein Unterlassungsanspruch auf Sperrung der Nummer und Unterbindung unlauterer Faxwerbung. Dazu hat das Landgericht Köln am 2. November 2003 unter dem Az. 31 O 349/03 wörtlich ausgeführt: " Sinn der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) ist es gerade, den Verbraucher nicht auf das oft aussichtslose Vorgehen gegen denjenigen Unternehmer zu verweisen, der die überlassene Rufnummer eines Endkunden benutzt, sondern Ansprüche direkt gegen jeden zu begründen, der den Rechtsverstoß durch Überlassung der Rufnummer ermöglicht hat und durch deren Sperrung auch beenden kann.“

    2. gegen den Faxabsender bestehen nach Ansicht aller Gerichte Unterlassungsansprüche wegen Wettbewerbsverstoßes nach § 1 UWG und §§ 1004, 823 BGB wie folgt:
    Dem Antragsgegner (Faxabsender) wird im Wege der einstweiligen Verfügung, wegen Dringlichkeit ohne mündliche Verhandlung, bei Meidung von Ordnungsgeld bis 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft , oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten für jeden Fall der Zuwiderhandlung, untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs an Verbraucher oder Gewerbetreibende Telefax-Werbung zu versenden, ohne dass das Einverständnis des Empfängers vorliegt oder, bei Gewerbetreibenden, zu vermuten ist. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsgegner zu tragen. (Bei einem von den Gerichten zu Grunde gelegten Streitwert von mindestens 10.000 € entstehen der unterlegenen Partei Aufwendungen für Gerichtskosten und Anwaltsgebühren von mindestens 1323,50€, im Falle der mündlichen Verhandlung in doppelter Höhe.)

    3. gegen den Faxabsender bestehen Schadensersatzansprüche wegen des Verbrauchs von Tinte und Papier, Strom und anfallenden anteiligen Wartungskosten, so wie Aufwendungen für erforderliche Recherchen, z. B. zur Ermittlung des Faxabsenders. Beispielhaft hat das Amtsgericht Frankfurt bereits im Jahre 2001 (Az.: 32 C 2106/01–72) den Schadensersatzanspruch mit 150 Euro bemessen.

    Ich mahne Sie hiermit ab und fordere Sie auf, mir binnen 10 Tagen schriftlich mitzuteilen, dass Sie es zukünftig unterlassen werden, mir Werbe-Faxe jeglicher Art zukommen zu lassen.


    Bevor ich die vorbezeichneten Schritte über meinen Anwalt bei Gericht einleiten lasse - und sie können sicher sein, dass ich zur Vermeidung weiterer Belästigungen durch Spam-Faxe alle erforderlichen Maßnahmen unternehmen werde - gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, den mir gesetzlich zustehenden Schadensersatz von 150 € bis spätestens zum

    ...................

    auf mein Konto ................... Sparkasse .........................) zu bezahlen.

    Ich bin bereit, diese Zahlung dahingehend zu verstehen, dass Sie zukünftig es unterlassen werden, mir irgendwelche unerwünschten Faxe zuzusenden. Für diesen Fall verzichte ich auf eine schriftliche Unterlassungsmitteilung.

    Ich sichere Ihnen zu, dass ich dann von den weiteren mir gesetzlich zustehenden vorbezeichneten Rechten wegen Ihres oben bezeichneten Gesetzesverstoßes keinen Gebrauch machen werde. Sie ersparen sich damit ganz erhebliche Aufwendungen an Gerichtskosten und Anwaltsgebühren für einen Schadensersatz - und Unterlassungsprozess in Bremen, in denen ihr persönliches Erscheinen unter Androhung eines Ordnungsgeldes angeordnet werden würde. Dieser Verfahrensweise stellt ein Entgegenkommen meinerseits dar.

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