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Thema: Urteil gegen Werbeanrufe

  1. #1
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
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    11.638

    Standard Urteil gegen Werbeanrufe

    Das OLG Köln hat in einem Verfahren gegen die Deutsche Telekom die Methoden des Unternehmens kritisiert. Auch bei bestehender Geschäftsbeziehung muß eine Zustimmung des Kunden vorliegen, wenn per Telefonanruf Werbung betrieben werden soll. Im vorliegenden Fall war jedoch zusätzlich zum Thema Berechtigung zum Werbeanruf auch noch zu klären, inwiefern die Aufforderung zur Zusendung von Infomaterial eine Vertragsänderung darstellt.

    siehe auch [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Investi
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    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  2. #2
    stieglitz
    Gast

    Standard

    Das wurde von SpOn bereits am 28.2.05. gemeldet
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,344092,00.html
    Da ist N24 etwas langsam, Sommerloch!

    Zitat Zitat von N24
    Verbraucher, die sich durch Werbeanrufe belästigt fühlen, sollten am Telefon erklären, dass sie keine weiteren Anrufe wünschen, empfiehlt Voß. Bei hartnäckigen Anrufern rät sie, den Namen, die Firma und die Postadresse zu notieren und die Daten an eine Verbraucherzentrale weiterzugeben. Diese hätten das Recht, bei den Firmen auf Unterlassung zu bestehen und im Zweifelsfall zu klagen.
    Wen die den Namen und die ladefähige Anschrift rausrücken würden.
    Etwas sehr naiv.
    Geändert von stieglitz (10.08.2005 um 11:58 Uhr)

  3. #3
    Pöhser Purche Avatar von homer
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    2.939

    Standard

    Zitat Zitat von stieglitz
    Wen die den Namen und die ladefähige Anschrift rausrücken würden.
    Etwas sehr naiv.
    Och, manchmal tun die das schon, zumindest bei mir. Das belohne ich dann mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und bei Bedarf mit rechtlichen Schritten.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  4. #4
    stieglitz
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von homer
    Och, manchmal tun die das schon, zumindest bei mir.
    .... manchmal, eben.
    Am Sonntag hatte ich auch so eine Belästigung. Weiss nicht mehr um was es gieng. Ich war narret und sagte nur " Unterlassen Sie gefälligst solche cold calls". Peng! hatte er den Höhrer aufgelegt.

  5. #5
    Mitglied
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    183

    Standard

    Zitat Zitat von stieglitz
    Das wurde von SpOn bereits am 28.2.05. gemeldet
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Da ist N24 etwas langsam, Sommerloch!
    Obwohl das OLG Köln keine Revision zugelassen hatte, war das Urteil noch nicht rechtskräftig.

    Das Neue an der Meldung ist also folgendes:

    "Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Köln wurde nun rechtskräftig. Das teilt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig mit."

  6. #6
    stieglitz
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von werbeopfer
    "Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Köln wurde nun rechtskräftig. Das teilt die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig mit."
    o.k. das ist neu.

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