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Thema: MMC - Gewinnspiel

  1. #1
    Senior Mitglied
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    Standard MMC - Gewinnspiel

    hallo,

    vorhin habe ich zwei Anrufe von MMC erhalten. Eine automatische Ansage hat mir Gewinne versprochen.

    Um die Gewinne anzufordern soll man folgende Nummer anrufen: 0190 826253

    die MMC soll in Düsseldorf sitzen - für postalische Anforderung haben die nur eine Postfachadresse angegeben.

    Zum Glück hab ich momentan eine Fangschaltung aktiv an meinem Anschluss laufen. Mal sehen ob das "fangen" geklappt hat ;-)

    Kennt jemand die "Herrschaften" ?

  2. #2
    Mitglied Avatar von Bretzelsepp
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    Standard

    Hallo,
    soeben, (vor etwa 5-10 Minuten) hatte meine Schwester auch diese Anrufe.
    Zuerst Ankündigungsanruf, dass in 3Minuten nochmals angerufen wird... man solle doch was zum schreiben bereithalten.
    Das habe ich getan. Für das Unternehmen geht der Schuss nach hinten los...
    eMail an RegTP geht heute noch raus. T5F folgt sobald ich eine Adresse von den Brüdern habe. RegTP spuckt als Inhaber der Nummer (0190 856806) mal wieder nur die DTMS AG aus.

    Die Postalische-Adresse (Postfach) hab ich nicht ganz mitbekommen...
    MMC
    Postfach 1039
    64430 Düsseldorf
    stimmt das? (insbesondere die PLZ)?

    EDIT: habe kurzerhand die DTMS angemailt, ob sie mir nicht die Kontaktdaten zur Verfügung stellen würden...
    Geändert von Bretzelsepp (17.08.2005 um 16:18 Uhr)
    Kein Schwein ruft mich an...
    Keine Sau interessiert sich für mich...

  3. #3
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    Standard Birgit Bauer von MMC

    Zitat Zitat von Bretzelsepp
    soeben, (vor etwa 5-10 Minuten) hatte meine Schwester auch diese Anrufe.
    Zuerst Ankündigungsanruf, dass in 3Minuten nochmals angerufen wird... man solle doch was zum schreiben bereithalten.
    Das habe ich getan.
    Ich habe gerade einen Anruf erhalten.
    Erst einmal habe ich mich mit "Hallo" gemeldet,
    dann meldete sich eine Frauenstimme:
    "Guten Tag, meine Name ist Birgit Bauer von MMC.
    Sie haben gewonnen.
    Ja, Sie haben richtig gehört.
    Ich rufe Sie in ca. 3 Minuten noch einmal an, legen Sie sich am besten Stift und Papier parat." *aufgelegt*

    Diese Stimme kam vom Band.

    Gut, ich habe dann 3 Minuten gewartet.

    Telefon klingelt.

    Wieder war Birgit vom Band dran.
    "Sie haben auf jeden Fall gewonnen, der Preis beläuft sich zwischen 500 und 5000 Euro.
    Wie Sie an Ihren Preis rankommen erkläre ich Ihnen nun."
    ....Adressdurchgabe...
    Telefon 0190 xxxx
    *Die Telefonnummer wurde drei mal durchgegeben*
    "Der Preis beträgt 1,83 Euro pro Minute"
    ( Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Am besten mal

    1) bei der Post Auskunft über Namen und Anschrift des Postfachinhabers anfordern, gemäß § 13, 13a Unterlassungsklagengesetz.

    2) bei der Bundesnetzagentur Auskunft über den 0190-Diensteanbieter erfragen, § 43a TKG.

    ( 3) beim Anrufer die zugesagten Preisgewinne einfordern, § 661a BGB ..... )

    f.

  4. #4
    Senior Mitglied
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    Standard

    Zitat Zitat von Bretzelsepp
    Hallo,
    soeben, (vor etwa 5-10 Minuten) hatte meine Schwester auch diese Anrufe.
    Zuerst Ankündigungsanruf, dass in 3Minuten nochmals angerufen wird... man solle doch was zum schreiben bereithalten.
    Das habe ich getan. Für das Unternehmen geht der Schuss nach hinten los...
    eMail an RegTP geht heute noch raus. T5F folgt sobald ich eine Adresse von den Brüdern habe. RegTP spuckt als Inhaber der Nummer (0190 856806) mal wieder nur die DTMS AG aus.

    Die Postalische-Adresse (Postfach) hab ich nicht ganz mitbekommen...
    MMC
    Postfach 1039
    64430 Düsseldorf
    stimmt das? (insbesondere die PLZ)?

    EDIT: habe kurzerhand die DTMS angemailt, ob sie mir nicht die Kontaktdaten zur Verfügung stellen würden...
    passt wie die Faust aufs Auge - der Anruf bei mir lief genau so ab.

    Ich hoffe nur das meine Fangschaltung das was gefangen hat.

    Aber der Weg über die 0190-Nummer ist auch vielversprechend

  5. #5
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    Standard

    kann das sein das die unterschiedlichen 0190-Nummern nennen?

    die die ich am Threadanfang angegeben habe und die ein andere hier gepostet hat unterscheiden sich

    Rainer

  6. #6
    Mitglied Avatar von Bretzelsepp
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    Das ist normal...
    Die Firmen können sich ganze 0190er-Rufnummernblöcke "kaufen".
    Vorteil gegenüber einer einzelnen:
    Die Regulierungsbehörde fängt für jede nummer einen eigenen Vorgang an.
    >Verzögerung.
    Wenn dann eine nummer gesperrt wurde sind dann immer noch meinetwegen 9 andere aktiv...
    auf einem Bein steht sich bekanntlich schlecht...
    Kein Schwein ruft mich an...
    Keine Sau interessiert sich für mich...

  7. #7
    Mitglied Avatar von Bretzelsepp
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    Zitat Zitat von federico
    ( Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Am besten mal

    1) bei der Post Auskunft über Namen und Anschrift des Postfachinhabers anfordern, gemäß § 13, 13a Unterlassungsklagengesetz.

    2) bei der Bundesnetzagentur Auskunft über den 0190-Diensteanbieter erfragen, § 43a TKG.

    ( 3) beim Anrufer die zugesagten Preisgewinne einfordern, § 661a BGB ..... )

    f.
    zu Punkt 1: Ist angefordert bei der RegTP.
    zu Punkt 2: ist schon erledigt. DTMS ist alarmiert. Habe heute die Antwort bekommen, dass mir die Adresse des Anbieters zugeschickt wird.
    zu Punkt 3: wenn ich die Adresse habe und der Anbieter in D sitzt wird dieses Register gezogen.
    Desweiteren werde ich wohl jetzt den Diplomwirtschaftsjuristen meines Vertrauens auch noch einschalten... damit ich die 5000€cken auch bekomme...
    Aber so wie ich mein Glück kenne sitzen die Jungs irgendwo im Ausland... zumindest mal offiziell...
    Kein Schwein ruft mich an...
    Keine Sau interessiert sich für mich...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Bretzelsepp
    zu Punkt 1: Ist angefordert bei der RegTP.
    zu Punkt 2: ist schon erledigt. DTMS ist alarmiert. Habe heute die Antwort bekommen, dass mir die Adresse des Anbieters zugeschickt wird.
    zu Punkt 3: wenn ich die Adresse habe und der Anbieter in D sitzt wird dieses Register gezogen.
    Desweiteren werde ich wohl jetzt den Diplomwirtschaftsjuristen meines Vertrauens auch noch einschalten... damit ich die 5000€cken auch bekomme...
    Aber so wie ich mein Glück kenne sitzen die Jungs irgendwo im Ausland... zumindest mal offiziell...
    Viel Glück! Wenn überhaupt bekommst aber max. 500!

  9. #9
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    Zitat Zitat von El Zorro
    Viel Glück! Wenn überhaupt bekommst aber max. 500!
    Nein - ihm wurde doch ein Preis zwischen 500 und 5000 Euro versprochen!

    "Sie haben auf jeden Fall gewonnen, der Preis beläuft sich zwischen 500 und 5000 Euro."

    Also muß der Zusender ihm einen Preis in Höhe von 5000 Euro leisten, § 661a BGB. Im Gesetzgebungsverfahren lautete der Gesetzentwurf noch: " wenn ein bestimmter Preis versprochen wird ..."

    1. Referenten-Gesetzesentwurf:


    "§ 661a

    Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder andere vergleichbare Mitteilungen an bestimmte Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen bestimmten Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

    2. Stellungnahme des Bundesrates:


    | Die Bundesregierung wird gebeten zu prüfen, ob der Regelungsabsicht ...
    | nicht dadurch Rechnung getragen werden kann, dass an Stelle einer solchen
    | Regelung in § 3 UWG [Anm. Verbot irreführender Werbung - jetzt in
    | § 5 UWG geregelt ] die Wörter "über die Auslobung einer Preisbewerbung
    | oder über eine Gewinnzusage" eingefügt werden:


    [ § 3 UWG alte Fassung: ---> Wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über geschäftliche Verhältnisse, insbesondere [ ausreichende Einfügung laut Bundesratsvorschlag: ... über die Auslobung einer Preisbewerbung oder über eine Gewinnzusage ... ] irreführende Angaben macht, kann auf Unterlassung der Angaben in Anspruch genommen werden. ]

    3. Gegenäußerung der Bundesregierung:

    | Die Bundesregierung vermag dem Vorschlag nicht zu folgen. Dass
    | irreführende Gewinnzusagen einen Verstoß gegen das Gesetz gegen
    | den unlauteren Wettbewerb darstellen, ist bereits geklärt. (...)
    | Die Vorschrift könnte präziser gefasst wie folgt lauten:

    [ statt "andere vergleichbare Mitteilungen" nur "vergleichbare" ]


    | "§ 661a
    | Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an
    | persönlich bezeichnete Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser
    | Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen bestimmten
    | Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten."

    4. Stellungnahme des Zivilrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins e.V.

    | Der Zivilrechtsausschuß stimmt den Bedenken des Bundesrates zu.


    5. Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses des
    Deutschen Bundestags:

    | Der Ausschuss spricht sich nachdrücklich gegen den Vorschlag des
    | Bundesrates aus, im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb lediglich
    | klarzustellen, dass Gewinnzusagen einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
    | Es ist erforderlich, den Unternehmer beim Wort zu nehmen, um diesen
    | Missbrauch abzustellen. Die Vorschrift wird entsprechend dem Votum
    | der Sachverständigen bei der Anhörung redaktionell und inhaltlich
    | verstärkt. Es wird darauf verzichtet, dass die Zusage an "bestimmte"
    | oder "persönlich bezeichnete" Verbraucher gerichtet sein muss. Auch
    | soll es genügen, dass überhaupt ein Preis zugesagt wird, nicht ein
    | "bestimmter". Andernfalls würde die Vorschrift schon im Wortlaut den
    | Weg aufzeigen, wie sie umgangen werden kann.

    ( Zitiert nach: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] )
    Zitat Zitat von § 661a BGB - Gewinnzusagen

    Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.

    Vorschrift eingefügt durch das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27.6.2000 ( BGBl. I S. 897 *) m.W.v. 30.6.2000.
    Die Vorschrift sollte eben nicht einfach dadurch umgangen werden können, daß statt einer Mitteilung ... "Herzlichen Glückwunsch Frau Hilde Müller in Glückstadt, Freudenstraße 17, Sie haben definitiv 5000 Euro gewonnen!" ... formuliert wird: "Hallo, und herzlichen Glückwunsch! Sie sind ausgelost worden als Gewinner eines Barpreises von 500 oder 5000 Euro oder eines 1000-Euro-Sachpreises!"

    f.

  10. #10
    Mitglied Avatar von Bretzelsepp
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    Sooo... jetzt bin ich schlauer...
    Habe heute einen Brief von der DTMS bekommen.
    Dienstanbieter der 0190er Nummer ist die Legion Telekommunikations GmbH.
    Wird wohl nicht viel bringen, denen meinen Gewinnanspruch unter die Nase zu reiben, da diese Firma die Nummer auch nur weitervermietet hat...
    Was meint ihr, soll ich denen einfach mal einen eingeschriebenen Brief mit meinen Ansprüchen zusenden... oder soll ich erst mal bei denen erfragen für wen sie da arbeiten?!
    Kein Schwein ruft mich an...
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