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Thema: Intrum Justitia Inkasso GmbH

  1. #1
    oliveer
    Gast

    Standard Intrum Justitia Inkasso GmbH

    Folgende SMS habe ich heute erhalten:

    Intrum Justitia Inkasso GmbH: Achtung, wir haben Ihnen am 19.09.2005 wichtige Post gesandt. Noch Fragen, dann Sie sich! Absender : Intrum

    Doch sehr seriös diese SMS. Die sind ja doch sehr stark im Forum von Computerbetrug vertreten. Mal sehen, was die schönes wollen.


    in diesem Sinne


    Oliver

  2. #2
    Neues Mitglied
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    Daumen runter

    Ich habe heute genau das gleiche sms gekriegt #
    "Intrum Justicia Inkasso GmbH : achtung, wir haben Ihnen am 18.10.2005 wichtige post gesandt. Noch fragen, dann melden Sie Sich"

    klingt nach erspressung, ich habe meine rechte und ich habe gar nix vor
    ich spreche mit meinem anwalt darüber und ich warte ab, dass ist für mich eine bedrohung, und das ist verboten

  3. #3
    Mitglied
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    17.07.2005
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    321

    Standard

    Wo soll da eine Bedrohung sein?


    Ignorieren und fertig. Oder ein Auskunftsersuchen schicken, woher sie die Telefonnummer haben.
    Das Reh springt hoch, das Reh springt weit, warum auch nicht, es hat ja Zeit.

  4. #4
    Neues Mitglied
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    21.10.2008
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    11

    Standard Intrum-Inkasso 1 Schreiben

    da ich schon zigx schreiben dieser Fa! erhalte, ich diese bis dato immer ignoriert habe, wird ein neuer Versuch gestartet mich doch noch zu einer Zahlung zu bewegen.

    Starten Sie mit guten Vorsätzen ins neue Jahr.....


    angebliche Forderung aus dem Jahr 2006

    zum Schluss von dem Schreiben- Die Härte ***fair pay*** Please !!!
    Geändert von actro (15.12.2008 um 10:43 Uhr) Grund: Fullquote

  5. #5
    Senior Mitglied
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    4.282

    Standard

    Na, da haben Sie ja noch ein Jahr!
    Forderungen verjähren drei Jahren zum Ende des Forderungsjahres, also zum Ende 2006 = 2007 - 2008 - 2009
    Ergo noch ein Jahr ignorieren, oder die lassen endlich mal ein gerichtl. Mahnbescheid zusenden.
    Also noch eine Möglichkeit mit einem guten Vorsatz ins neue Jahr zu gehen (Ich nehme mir vor, Forderungen dieser Firma weiterhin zu ____________).

    Wie stehen die Wettquoten?
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

  6. #6
    Neues Mitglied
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    21.10.2008
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    11

    Reden

    Zitat Zitat von Gaston Beitrag anzeigen
    Na, da haben Sie ja noch ein Jahr!
    ...
    Wie stehen die Wettquoten?
    da wetten nicht zu meinen Leidenschaften zählt, werde ich wie bisher weiterverfahren.
    habe 2 jahre durchgehalten werde ich auch das 3 gerade noch so schaffen
    Geändert von Gaston (15.12.2008 um 14:07 Uhr) Grund: Fullquote. FORUMSREGELN beachten!

  7. #7
    Neues Mitglied Avatar von Proffo
    Registriert seit
    21.06.2011
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    3

    Standard

    Intrum justitia hat mir letzte Woche einen Brief geschickt, der vor Frechheit und Dreistigkeit nur so strotzt. Und das Beste an der Sache, abgesehen davon, daß es diesen Forderungsgrund gar nicht gibt und ein Kontakt zu Profiwin nie zustande gekommen ist, sie nennen noch nicht einmal den Betrag, den sie fordern.

    Der wörtliche Text lautet:

    Wir möchten Ihnen helfen, sorgenfreier in die Zukunft zu blicken!
    Gläubigerin: Profiwin GmbH Zeppelinring 18 15749 Mittenwalde
    Forderungsgrund: Dienstleistungsvertrag vom 17.09.2007 u.w.
    Ihr Wille und Ihre Zusammenarbeit vorausgesetzt, finden wir gemeinsam eine Lösung für diese Forderung.
    Unsere Auftraggeberin ist bereit, Ihnen bei der Rückzahlung dieser Forderung entgegen zu kommen.
    Wir hoffen, hiermit ihr Interesse geweckt zu haben. Nutzen Sie diese Chance, und rufen Sie uns innerhalb der nächsten 14 Tage unter 06151 81 65 966 zurück.
    MfG Debitorenmanagement
    angehängt ein Zahlschein mit Aktenzeichen ohne das eine Summe eingefügt ist.

    ALSO GENERELL ANTWORTE UND REAGIERE ICH AUF SOLCHE SCHREIBEN NIE. SOLLEN DIE MICH DOCH VOR GERICHT ZIEHEN. DANN MÜSSEN DIE ERSTMAL BEWEISEN, WORAUF SICH DIESE FORDERUNG BEGRÜNDET.

    Hier noch ein paar persönliche Kommentare zu:
    sorgenfreie Zukunft (habe ich dadurch, daß ich nicht darauf reagiere)
    Forderungsgrund (ist erlogen, warum melden die sich erst nach 4 Jahren, wenn es berechtigt wäre)
    Ihr Wille und Ihre Zusammenarbeit vorausgesetzt ... (wieso sollte ich)
    unsere Auftraggeberin ist bereit bei Rückzahlung entgegen zu kommen (wieso entgegenkommen? Soll sie doch in die andere Richtung gegen, damit hilft sie mir am besten und vermeidet auch noch Papiermüll)
    ... hoffen Ihr Interesse geweckt zu haben ... (??? ... ist das etwa eine Werbung?)

    Also nicht darauf reagieren, bis irgendwas von einem Gericht kommt und dann SOFORT Widerspruch einlegen - ist der beste Rat, den ich geben kann!

  8. #8
    Senior Mitglied Avatar von madsi
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    1.174

    Standard

    Ich hätte noch einen Tipp dazu:

    Sich nicht von so einem Schmarrn den Tag versauen lassen! Das ist es nicht wert...
    Was Du nicht willst was man Dir tut, das füge auch keinem anderen zu.

  9. #9
    erftwalk
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Proffo Beitrag anzeigen
    Forderungsgrund: Dienstleistungsvertrag vom 17.09.2007 u.w.
    Das ist doch verjährt per 31.12.2010.

  10. #10
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    17.07.2005
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    Überall und nirgends
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    24.822

    Standard

    Exakt.
    Alle Forderungen aus dem Jahr 2007 waren mit dem Silvestergongschlag am 31.12.2010 24:00.00 verjährt.

    Es ist in Deutschland nicht verboten, trotzdem zu versuchen, solche Forderungen einzutreiben. Vielleicht finden sich ja ein paar Dumme, die zahlen. Wer da unnötig zahlt, hat halt Pech gehabt.

    Aber natürlich gibt es da keine Verpflichtungen. Man muss auch auf solche albernen Forderungen nicht reagieren.

    Theoretisch könnte das Inkassobüro jetzt einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Na und? - Dann widerspricht man halt binnen 14 Tagen, und gut ist. Vollstrecken lassen können die dann nicht.

    Sie können allenfalls klagen. (Ist erlaubt, auch bei einer verjährten Forderung.) Na und? Dann bringt man in der Klageerwiderung die Verjährungseinrede, und dann muss sich der Richter gar nicht erst mit der Frage befassen, ob der Anspruch früher mal bestanden hat oder nicht. Ist dann wurst, die Klage wird sofort abgewiesen, basta. Intrum (oder Profiwin) darf dann alle Rechtskosten zahlen, auch die Anwaltskosten des Beklagten. Also lassen sie das lieber bleiben.

    Also: zu befürchten hat man da gar nichts.
    Ein Schufa-Eintrag wäre illegal, weil bei einer verjährten Forderung das in § 28a BDSG ausdrücklich verlangte "berechtigte Interesse" fehlen würde. Sicherheitshalber kann man in einigen Monaten mal eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen, das ist einmal pro Jahr kostenlos. Einen widerrechtlichen Eintrag kann man mit anwaltlicher Hilfe innerhalb weniger Tage weg kriegen, notfalls mit einstweiliger Verfügung, Kosten trägt das Inkassobüro.
    Goofy
    ______________________________
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