http://www.heise.de/newsticker/meldung/66713
Wurde auch Zeit.28.11.2005 14:53
Urteil zu irreführender Werbung für SMS-Chat
SMS-Chat-Dienste, hinter denen professionelle Agenten stecken, dürfen nicht als Kennenlern- oder Flirtplattform angeboten werden. So entschied das Landgericht München I in einem Urteil vom 11. Oktober 2005 (Az. 33O8728/05). Dem ging eine Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen einen Callcenter-Betreiber voraus.
War das Urteil bisher nicht bekannt, doch immerhin schon über 6 Wochen alt.
Lesezeichen