"Guten Tag, mein Name ist Daniela Becker von ICN-Gewinnspiel. Sie haben garantiert gewonnen. Einen Sachpreis im Wert von 800 Euro oder einen Anteil am 10000 Euro Jackpot. Bitte holen Sie sich Papier und Bleistift, ich rufe in drei Minuten noch einmal an."
(nicht wörtlich, aber inhaltlich)
Drei Minuten später habe ich dann einen vier-stelligen Gewinncode bekommen.
Um meinen Gewinn zu erhalten, muss ich entweder einen Brief schreiben (schnelle Ansage einer Postfach-Adresse -hab sie leider nicht behalten-) oder die Nummer 0190 / 821158 für 1,86 Euro pro Minuten anrufen.
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... wird derzeit die legion Telekommunikation GmbH verklagt (als von der Regulierungsbehörde als letztverantwortlich ermittelter 0190-Diensteanbieter), worauf sie nun erwidert hat:
Zitat von legion
Oktober 2005
Die legion Telekommunikation ist ein Dienstleistungsunternehmen der Telekommunikations-Branche, sie hat von der Deutschen Telekom ein Telefonnetz gemietet, das sie - zusammen mit Sprachcomputern für Audiotex-Dienste - ihren Kunden zur Verfügung stellt.
Die Beklagte kann deshalb nicht für das verantwortlich gemacht werden, was ihre Kunden mit der bereitgestellten Technik veranstalten.
(....)
Die legion hatte schon bei Zugang der ersten Abmahnung vom 7.4.2005 (wegen zweier Anrufe vom 9.12.2004 und vom 30.12.2004 ) zur Nummer 0190-878791 - erst Recht bei Zugang der zweiten Abmahnung vom 26.4.2005 (wegen eines Anrufs vom 15.2.2005) zur Nummer 0190-861330 keine weiteren rechtlichen Einflußmöglichkeiten auf ihre Kundin, die ICN International Communication Network Ltd, Istanbul, weil die durchgeführten Dienste zu den genannten Mehrwertdienstnummern 0190-878791 und 0190-861330 bereits am 16.3.2005 beendet waren, wie ein instruierter Vertreter der
ICN International Communication Network Ltd
Altunizade, Kiskikli Cad. [korrekt wohl: Kisikli ]
Aköz Is Merkezi No. 16-18 a Blok D:8
8 Üsküdar - Istanbul, Türkei
bezeugen kann.
Hinsichtlich der sog. "automatischen Anrufmaschine", im branchentypischen Sprachgebrauch des "Response-Service bei Pre-Call-Aktionen" bzw. des Sprachcomputers für aktive Telefonanrufe, ist schließlich noch zu ergänzen, daß die Kunden der legion schon laut Rahmenvereinbarung versichern müssen und auch tatsächlich versichert haben, daß die Anrufe nur bei Empfängern erfolgen, die mit dem Erhalt der Nachricht einverstanden sind, und daß die Nutzung des Dienstes ausschließlich unter Beachtung der geltenden gesetzlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfolgt.
Zusätzlich zu den vertraglichen Absprachen hat sich aber hier die zuständige legion-Mitarbeiterin auch noch mündlich und ausdrücklich das Vorliegen der Zustimmung der Anzurufenden versichern lassen, was auch sie bei Bedarf bezeugen könnte.
Die legion Telekommunikation GmbH hat deshalb aufgrund der vorliegenden Klage die ICN aufgefordert, den Nachweis für das versicherte Einverständnis der Anrufempfänger beizubringen.
(...)
Die legion ist für die Werbeaktivitäten ihrer Kunden genauso wenig verantwortlich, wie etwa die Deutsche Telekom für den Inhalt der auf ihren Telefonleitungen geführten Telefongespräche oder jedweder Werbeträger für die dort veröffentlichte Werbung (...)
Nun vermarktet die Legion aber offenbar schon seit langem von ihr selbst gestaltete 0190-Gewinnspiele:
Angebot „Mailing-Gewinnspiel (November …)“ der Firma Legion Telekommunikation-GmbH vom 13. 11. 2002, in welchem es u.a. heißt:
„Sie planen ein Gewinnspiel unter Einsatz von zwanzig 190-er Mehrwertnummern … Laufzeit der Aktion: 15. 11. 2002“.
Von den angefallenen Telefongebühren in Höhe von 1,86 Euro/min. überwies die Legion 1,145 Euro.
Für die Produktion eines Audios durch die Firma Legion fielen zu deren Gunsten weitere 900 Euro, sowie für dessen Einrichtung nochmals 750 Euro an.
Auszug aus: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29. 3. 2005 - 22 U 196/03
URL:
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Geschrieben von: JUSTUS [sic!!!] (Gast)
Geschrieben am : 14:05:32, 10/13/2004
Text des Beitrag:
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Das ist ja spannend. Also ICN gibt als email-Adresse an:
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Ruft man die dazu passende Seite auf, dann erkennt der "Fachmann" auf den ersten Blick die Ähnlichkeit zur alten Mediacom Direct in Offenburg (jetzt MCD). Sitz der Gesellschaft soll sein:
Werftstr. 47, 40549 Düsseldorf
Dort war immer das zweite Standbein vom Michael H* = MCD.
ICN soll stehen für: Inter Com Net Ltd. in Üsküdar Istanbul. Komisch, denn im Quelltext der Seite steht:
"Incentives Net Telecom"
Der angegebene Geschäftsführer Axel A* ist aus dem "Lottogeschäft" bekannt und die Firmen rund um die MCD für die 0190-Abzock-Masche.
Auf er Internetseite wird als "Partner" eine FF&S GmbH angegeben, was bedeuten soll Familie, Freizeit und Service. Die haben auch ne Internetseite:
[Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]. Dort kann man die/eine Türkeireise "sehen". Geschäftsführerin soll sein Elke F*. Die betreibt unter der Adresse der FF&S in Karben das MAC Callcenter, was der Sache schon näher kommt.
Tja und jetzt muss man nur ein gutes Gedächtnis oder google haben, denn es gab mal eine FF&S in Österreich mit der gleichen Masche:
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Auch hier im Forum wurde vor über 2 Jahren über die/eine FF&S berichtet:
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Tja und nu muss man noch 1 + 1 zusammen zählen und dabei berücksichtigen, dass Österreich immer H*'s Land war (zB Europaversand, Alpenversand)
edit: H* steht ja auch hier
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...bei Justus...
"OLG Ffm 22 U 196/03"
Kann das
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jemand bestätigen?
Soeben habe ich von der Staatsanwaltschaft in Freiburg die überaus erfreuliche Nachricht bekommen, dass in vorstehender Sache Anklage erhoben werden wird.
s.a.
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Erfolgreich gegen Legion Telekommunikation GmbH geklagt
Angeblich habe ich über eine Spiele App auf meinem Handy einen Abovetrag mit der Legion Telekommunikation GmbH bzw. deren Unterfirma Mydoo über ca. 20 € im Monat abgeschlossen.
Mein Netzanbieter wollte mir nicht weiterhelfen und verwiese auf den "Drittanbieter" Legion. Meine Rückforderung des Geldes wurde durch ein anwaltliches Schreiben der Legion zurückgewiesen.
Daraufhin beauftragte ich Anwalt Thomas Meier-Bading mit der Klage gegen Legion. Diese konnte vor dem Amtsgerichts Düsseldorf gewonnen werden. Mir wurde das gesamte Geld inkl. 5% Zinsen zurückgezahlt.
Ich kann jeden nur ermuntern es mir nachzumachen.
Zur näheren Info: es geht um die Rückforderung von Abokosten auf der Handyrechnung. Es handelt sich um das Urteil AG Düsseldorf Az. 232 C 252/15 und ist vom 12.1.2016 nach § 495a ZPO ergangen. Darum enthält es leider keine Begründung. Auch Rechtsanwaltskosten wurden vom Gegner erstattet.
Viele frühere Abofallenbetreiber/Gewinnbimmler sind offenbar auf die "Abrechnung" per Handyrechnung übergegangen. Am fehlenden Nutzen dieser "Leistungen" hat sich allerdings nichts geändert. Die Legion Telekommunikation scheint mir hier offenbar wieder mal ein Rädchen im Getriebe zu sein, nur jetzt halt in einem leicht abgewandelten.
Geändert von RA Meier-Bading (25.02.2016 um 16:50 Uhr)
Viele frühere Abofallenbetreiber/Gewinnbimmler sind offenbar auf die "Abrechnung" per Handyrechnung übergegangen.
Oder aber sie tummeln sich auf dem immer unübersichtlicher werdenden Markt von Energieanbietern mit immer neuen "Firmen- bzw. Produktnamen" - ist einer/eine verbrannt, kommt der nächste "Löwenzahn" oder "immergrün"....
Requiem für die Grünen oder aber: "Auch Sonnenblumen welken, wenn man sie mit zuviel Sch**ße düngt"
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