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Thema: Strafanzeige / Strafantrag

  1. #1
    Senior Mitglied
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    1.398

    Standard Strafanzeige / Strafantrag

    Moin moin,

    http://www.antispam-ev.de/wiki/Strafanzeige <- Dort wird immer von der Strafanzeige geschrieben. Würde der Strafantrag nicht besser sein, da einige Delikte ohne Strafantrag gar nicht verfolgt werden können bzw. der Strafantrag ja doch das Mittel der Wahl ist?!

    Gruß
    Kai
    Wer beim Bewerten seinen Namen nicht nennt, der ist keinen Deut besser als ein Spammer mit Whois-Protection.... ;)

  2. #2
    Senior Mitglied Avatar von Solli
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    2.072

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    Als Betroffener würde ich Strafanzeige und Strafantrag stellen. Eine Strafanzeige kann man aber auch als Dritter stellen.

    Vielleicht sollte man den Wiki-Artikel noch um das Thema Strafantrag ergänzen.
    Durchgeknallter Netzindianer und stolz drauf

  3. #3
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    24.822

    Standard

    Beides gleichzeitig ist wohl unsinnig. Der Strafantrag ist für Antragsdelikte gedacht, z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch. Während die Strafanzeige für Offizialdelikte ist, z.B. Betrug, Steuerhinterziehung. Da in unserem Antispam-Bereich eigentlich alle relevanten Straftaten Offizialdelikte sind, reicht m.E. das Thema Strafanzeige im Wiki aus.
    Goofy
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    "Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Beides gleichzeitig ist wohl unsinnig.
    Jep > [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Die Begriffe "Strafanzeige" und "Strafantrag" werden zum einen gerne miteinander verwechselt, zum anderen scheint es mancherorts etwas unklar, was überhaupt jeweils darunter zu verstehen ist.

  5. #5
    Senior Mitglied
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    Standard

    Im Übrigen, auch wenn das ein Kampf gegen Windmühlen ist: Strafanzeige wird erstattet, Strafantrag wird gestellt.

  6. #6
    Neues Mitglied
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    Hallo zusammen!

    Dann setze ich noch eines drauf! ISt es nun Antrag oder Anzeige bei einem Verstoss gegen § 11 Münzg.? Leider ist das Fälschen von Geld in Deutschland zum Volkssport verkommen.

  7. #7
    Diplom Privatier (c) Avatar von cmds
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    Fälschung ist "Offizial Delikt", der StA muss bei Kenntnis ermitteln, also reicht Anzeige
    Die Signatur befindet sich aus technischen Gründen auf der Rückseite dieses Beitrages!
    Dieser Eintrag wurde extrem umweltfreundlich, aus wiederverwendeten Buchstaben gelöschter E-Mails geschrieben und ist vollständig digital abbaubar.
    „Ich fürchte den Tag, wenn Technologie unsere Wechselbeziehungen beeinflusst, die Welt wird Generationen von Idioten haben.” Albert Einstein 1879-1955
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