Da stehen Klarnamen und auch ein Name eines Kindes, was unterstützt werden soll. Bin gerade entsetzt
"Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg, Dr. Stefan Brink, hat seinen
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Lesenswert im Kontext dieses Forums halte ich folgende Abschnitte:
* "9.2 Der Adresshandel - Künftig nur noch mit Einwilligung", S. 116ff., hieraus:
Sehr beliebt sind hier bei allen renommierten Adresshandels- und Marketingunternehmen nach wie vor Gewinnspiele, vor allem Online-Gewinnspiele, wobei die Gewinnspiel-Veranstalter gerne im Ausland sitzen, vor allen in Großbritannien. In einem Fall konnten wir nun herausfinden, dass es den Veranstalter gar nicht gibt. Es ist auch davon auszugehen, dass die vorgelegten Double-Opt-in`s oft frei erfunden sind.(...)
(Nein. Doch. OHH! Endlich sagt's/schreibt's mal ein Behördenleiter!)
und:
Teilweise wird argumentiert, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe e DS-GVO sei entsprechend auch beim Adresshandel heranzuziehen. Wenn also der Betroffene seine Daten – z.B. seine Adresse – bewusst öffentlich gemacht hat, dann könne man diese Daten auch für den Adresshandel abgreifen. Diese Argumentation ist abzulehnen. (...)
vielleicht auch noch interessant:
* "1.2 Beratungspraxis DSGVO - Hauptfragen aus der Wirtschaft", u.a. über Auskunftserteilung (m. E. nichts Neues, aber schön kompakt zusammengestellt: Messekontakte, Online-Bewerbung, Identifizierung bei Auskunftsanfragen ...) S.16ff.
* "1.5 Filmen und Fotografieren unter der DSGVO", obwohl: da ist die Online-FAQ seiner Dienststelle besser
offtopic:
... und ein stellenweise launiger Ton in der Schreibe, Beispiel Polizei, Datenspeicherung von Bagatellen z.T. 20 Jahre alt: (...) "Das Ganze führte im Ergebnis dazu, dass das Landeskriminalamt im Januar 2017 abschließend mitteilte, wenn nichts neues mehr dazu komme, würden die Daten Ende Juli 2017 komplett gelöscht werden. Freudig teilten wir dieses gute Ergebnis der Petentin mit, allerdings mit dem Rat, zu gegebener Zeit sicherheitshalber nochmal nachzufragen, ob die Ankündigung auch vollzogen sei. Die Überraschung folgte auf den Fuß: Nach einem Auskunftsantrag vom Herbst 2017 wurde der Petentin im Dezember 2017 mitgeteilt, es sei alles noch beim Alten."
offtopic:
Für mich als Datenschutzbeauftragter sind diese Tätigkeitsberichte wie Schulungsmaterial, so lese ich die halt - und "kannste Dir nicht ausdenken", murmele ich oft beim Lesen
Schade, das "ZAFTDA", die Link-Sammlung der HS Gießen/Friedberg zu all diesen Berichten, offensichtlich untergegangen ist.
Gruß,
Mark
Geändert von markusk (05.02.2019 um 20:26 Uhr)
Grund: ergänzt, auch ZAFTDA
Bundeskartellamt will Facebooks Daten-Sammlung eindämmen
Facebook missbrauche seine marktbeherrschende Stellung und muss das Sammeln von Nutzerdaten über andere Dienste und Seiten ändern. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Das Unternehmen will sich juristisch wehren.
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Randnotiz: Hmmm, Spiegel-Online verwendet anscheinend tatsächlich kein HTTPS.
Auf der Internetseite warb der Verein mit den Fotos von schwerstkranken Kindern um Spenden. "Geben Sie krebskranken Kindern eine Chance", appellierte die "Kinderkrebshilfe Bayern e. V." an die Großzügigkeit der Menschen.
[...]
Für die Staatsanwaltschaft war das alles nur eine große Abzocke. Zwei Vereinsvorstände, ein inzwischen getrennt lebendes Ehepaar, soll "von Anfang an geplant" haben, die Spenden in die eigene Tasche zu wirtschaften.
Quelle und Volltext:
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Vor 2 Jahren orakelte der BR schon in die ähnliche Richtung:
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"Eine Rose wird auch im Himmel noch ein Rose sein, aber sie wird zehnmal süßer duften." - Luisa † 26.10.2009
Quelle:
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Zitat von heise
Die Absicht der SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles, die Übermacht großer Internetkonzern wie Google und Facebook mit Hilfe eines "Daten-für-alle-Gesetzes" einzugrenzen, nimmt langsam eine Form an. [...]
Facebook, Google oder Amazon sollen dazu gezwungen werden, ihre Daten herauszugeben, damit auch die Konkurrenz damit arbeiten kann. Daten, die als "Gemeingut" gelten, wie etwa Geo- oder Mobilitätsdaten, sollen öffentlich zugänglich gemacht werden. [...
Da bleibt mir echt die Spucke weg.
Seit wann sind "solche Daten" Gemeingut?
Villains who twirl their mustaches are easy to spot.
Those who cloak themselves in good deeds are well camouflaged.
Heise konkretisiert leider nicht, was genau mit "Geo- und Mobilitätsdaten" gemeint ist.
Vermutlich sind damit überhaupt nicht die GPS-Daten gemeint, die z.B. eine Handy-App an Google etc. sendet.
Sondern es sind die Kartendaten von Google-Maps sowie die Stau-Daten gemeint.
Goofy
______________________________ Weisheiten des Trullius L. Guficus, 80 v.Chr.:
"Luscinia, te pedem supplodere audio" - Nachtigall, ick hör dir trapsen
"Vita praediolum eculeorum non est" - Das Leben ist kein Ponyhof
"Avia mea in stabulo gallinario rotam automotam vehit" - Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad
"Sed illi, dicito: me in ano lambere potest" - Jenem aber, sag es ihm: er kann mich am Arsch lecken
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