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Thema: 0711-2117575 07112117575 Mahngericht Stuttgart

  1. #11
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Zitat Zitat von Wuschel_MUC Beitrag anzeigen
    Ich habe doch schon neulich angeregt, dass Antispam e.V. von der Politik Abwehrmaßnahmen gegen Spoofing fordert.
    Ja, auch der Nutzer Smart hat gestern mit mir über das Thema besprochen. Es sollte angegangen werden, aber dass es gemäß Ralgert

    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Überhaupt nicht schwierig [...]
    sei, kann ich nicht ganz nachvollziehen denn:

    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Die Manipulation der Infrastruktur geht sogar so weit, dass Fangschaltungen tatsächlich den Inhaber der angezeigten Nummer ermittelt haben.
    Hier mal ein kurzer Stop.

    Du bekommst einen Anruf. Auf dem Display steht die Nummer des AG Stuttgart. Das die tatsächlich auf dem Telefon angezeigte Rufnummer gefälscht werden kann, ist ja allgemein bekannt. Das aber die tatsächlich anrufende Rufnummer gefälscht werden kann, beweisen die Fangschaltungsauskünfte. Wikipedia schreibt dazu:

    Soll auch die rufende Nummer verfälscht werden, sind weitergehende Änderungen der VoIP-Registrierung oder die Auswahl eines mehr oder weniger zweifelhaften VoIP-Anbieters nötig. Dabei wählt der Anrufer z. B. zuerst die Kundendienstnummer eines Anbieters für „Call ID Spoofing“. Dieser Dienst bietet dann die Möglichkeit zur Eingabe einer Nummer, die auf dem Bildschirm des VoIP-Telefons des Empfängers angezeigt werden soll. Der Anruf wird daraufhin über den Dienstanbieter weitergeleitet.
    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Aber: wer genau bietet so etwas an? Wie kommt man an das Angebot? Wie lautet der technische Begriff für diese Dienstleistung? Und wieso fängt die Fangschaltung auch nur etwas gefälschtes? Wie weit zurück kann eine Fangschaltung durchgreifen? Und gibt es auf z.B. staatlicher Ebende noch tiefergehende Systematiken?

    Ohne eine Erklärung, was da genau verhindert werden muss, ist es einfach, ein Verbot zu fordern.

    Zitat Zitat von Investi Beitrag anzeigen
    Wir reden hier also von einem Potential, das sämtliche Terrorismusbekämpfungsansätze zunichte macht.
    Damit haben wir auch ein Totschlagargument auf unserer Seite.
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  2. #12
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    Anforderung in Kürze:
    Wenn einem Anschluß (-Inhaber) eine Nummer zugewiesen ist, muss diese zusätzlich zu einer Anzeigenden immer mit übertragen werden; egal mit welcher Technik.
    Der (internat.) Anbieter muss seinen Kunden kennen, um eine Mithaftung auszuschließen. Wird eine Inhabernr. nicht übertragen, muss der Empfängerkunde explizit solche Anrufe erlauben. Die Inhabernr. kann nicht vom Kunden vergeben werden, wird immer vom Anbieter gesetzt. Sollte Spoofing unterstützt werden, wird die Verpflichtung, den Anruf im eigenen Netz weiterzuleiten ausgesetzt.

    So kann weiterhin eine anzuzeigende Nr. übermittelt werde, ohne daß ein echtes Verstecken möglich ist. Die Möglichkeit ist wichtig, z.B. bei Telefonanlagen oder selbstverwalteten Durchwahlen.
    ____
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  3. #13
    Urgestein Avatar von Wuschel_MUC
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    Ausrufezeichen Auch die Staatsanwaltschaft ist geschädigt

    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    ... Damit haben wir auch ein Totschlagargument auf unserer Seite.
    Nicht nur das: zu den Geschädigten gehört auch die Staatsanwaltschaft in Stuttgart. Und die dürfen das gar nicht auf sich beruhen lassen!

    Gibt es von dort irgendwelche Stellungnahmen?

    Wuschel
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  4. #14
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    Naja, das Totschlagargument ist eigentlich keines. Dann wird auf andere Kommunikationskanäle gewechselt. Z.B. echtes VoIP ohne SIP oder andere Anbindungen ans herkömmliche Telefonnetz. Hätte für diese Subjekte auch den Vorteil, daß auch die meisten Metadaten verschlüsselt und verschleiert werden können. Ich gehe auch davon aus, daß dies der Normalfall bei der OK ist.

    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Aber: wer genau bietet so etwas an? Wie kommt man an das Angebot? Wie lautet der technische Begriff für diese Dienstleistung? Und wieso fängt die Fangschaltung auch nur etwas gefälschtes? Wie weit zurück kann eine Fangschaltung durchgreifen? Und gibt es auf z.B. staatlicher Ebende noch tiefergehende Systematiken?
    Man muss sich auch von den Gedanken lösen, die mit der alten Fangschaltung in der Analogtechnik (19. Jhd.) verbunden sind. Die Telefonnetze sind heutzutage Digital, selbst in Entwicklungsländer dürften da einzelne Teile eine Ausnahme sein (Ende 80er, nicht Letzte Meile, lange vor ISDN). D.h., schon vor Rufaufbau sind alle relevanten Daten vorhanden und werden je nach Routing abgeändert, angereichert und verkürzt. Der Ort, wo das Kabel anfängt, ist immer bekannt.

    Wenn nun nach einer "Fangschaltung" falsche Daten vorliegen, sind sie von einem oder mehreren seriösen Anbieter (gibt's das?) verfälscht worden, bzw., wird es wissend und billigend in Kauf genommen, daß der Kunde die Daten manipuliert.
    Das Durchgreifend kann nur maximal in der eigenen Domäne sicher funktionieren, da die Daten immer von der vorhergehenden geliefert werden (Polizei-Telko, Telko-Telko2, usw.).
    Schwarzhüte, die so etwas anbieten gibt es sicherlich zuhauf (Darknet und Co). Was hindert eine Organisation daran, selbst als Telko aufzutreten? Solange nicht ihre dunklen Machenschaften berührt werden, treten sie ganz brav und legal auf; der Technik ist es egal. Einen Begriff dafür habe ich auch nicht. Spoofing für Dummies?

    Im Mobilfunk sieht es etwas anders aus, aber machbar. Der Ort ist ausreichend bestimmbar.
    Eine Ankopplung an das Telefonnetz wird nicht mehr anonym gemacht, bzw. ohne ausreichende Daten abgelehnt (s.o.).

    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Ohne eine Erklärung, was da genau verhindert werden muss, ist es einfach, ein Verbot zu fordern.
    Grob, die Anonymität aufgeben. Konkret zu werden, ist eine Heidenarbeit. Da wird es jede Menge RFCs geben; technisch wie politisch. Bezogen auf DE muss teilweise das Rad wieder um 30 Jahre zurück gedreht werden. Die Lobby-Arbeit von Telkos (und OK) hat ganze Arbeit geleistet, um vieles zu verbilligen und vereinfachen. Viele Dinge, die das Spoofing und die Pseudonymität heute ermöglichen, waren aus technischer Sicht nicht notwendig abzuschaffen.

    Hier liegt aber auch ein ganz große Gefahr, weshalb man das nicht übers Knie brechen sollte. Die Massenüberwachung. Sobald irgendwo Daten anfallen, wecken sie Begehrlichkeiten. Das muss von vornherein beachtet und gegengesteuert werden, ansonsten wird es im Ganzen scheitern.

    edit:
    Eine Forderung könnte sein, daß es dem Angerufenden ermöglicht wird, echte Daten auf Anforderung temporär im System zu speichern. Speicherwille wird allen beteiligten Telkos signalisiert. Zugriff nur mit Richtervorbehalt.
    Geändert von Ralgert (29.10.2018 um 17:56 Uhr)
    ____
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  5. #15
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    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Naja, das Totschlagargument ist eigentlich keines.
    Auf den ersten Blick schon. Genau wie das Argument "Arbeitsplätze" den ach so tollen freien und liberalen Markt hier in Deutschland schützt.

    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Wenn nun nach einer "Fangschaltung" falsche Daten vorliegen, sind sie von einem oder mehreren seriösen Anbieter (gibt's das?) verfälscht worden, bzw., wird es wissend und billigend in Kauf genommen, daß der Kunde die Daten manipuliert. [...] Schwarzhüte, die so etwas anbieten gibt es sicherlich zuhauf (Darknet und Co). Was hindert eine Organisation daran, selbst als Telko aufzutreten? Solange nicht ihre dunklen Machenschaften berührt werden, treten sie ganz brav und legal auf; der Technik ist es egal. Einen Begriff dafür habe ich auch nicht. Spoofing für Dummies?
    Ich möchte nun ein Call-Center in der Türkei gründen. Ich brauch dann dort erstmal Internet, denn ohne Internet, kein VoIP. Aber nun einfach per VoIP bei den alten Leuten in Deutschland anrufen, das klappt ja nicht. Also muss auf deren Telefon noch die Nummer des "Mahngerichts Stuttgart" erscheinen. Also brauche ich dafür einen zwischengeschalteten Dienstleister, der meine türkische Rufnummer durch die frei gewählte Rufnummer des "Mahngerichts" ersetzt. Und genau diese Ersetzung - welcher technische Teil des Anrufvorgangs ist das? Was greift die Telekom bei einer Fangschaltung ab?

    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Viele Dinge, die das Spoofing und die Pseudonymität heute ermöglichen, waren aus technischer Sicht nicht notwendig abzuschaffen.
    Welches technische Instrument wurde beispielsweise abgeschafft?

    Zitat Zitat von Ralgert Beitrag anzeigen
    Eine Forderung könnte sein, daß es dem Angerufenden ermöglicht wird, echte Daten auf Anforderung temporär im System zu speichern.
    Wovon sich aber der Dienstleister, insbesondere bei einem Sitz ausserhalb der EU, nicht wirklich beeindrucken lässt.
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  6. #16
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    Zitat Zitat von truelife Beitrag anzeigen
    Wovon sich aber der Dienstleister, insbesondere bei einem Sitz ausserhalb der EU, nicht wirklich beeindrucken lässt.
    Dann muss man halt auf den Dienstleister innerhalb der EU zugreifen. Wenn der sich von seinem Geschäftspartner falsche Daten andrehen lässt ist er halt erstmal "schuld".
    Immer den letzten /juristisch) greifbaren verantwortlich machen, dann werden die schon dafür sorgen, dass es künftig gültige, rückverfolgbare Daten gibt *wunschtraum*
    Wie weit man dann mit denen kommt, steht auf einem anderen Blatt.

    Sarkasmus. Weil es illegal ist, dumme Leute zu schlagen.

  7. #17
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    Offtopic FUP: Caller ID Spoofing
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