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Thema: melango.de / JW Handelssysteme GmbH

  1. #1
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Standard melango.de / JW Handelssysteme GmbH

    Hi,
    diesmal bin ich selbst hereingefallen. Bei einer Fa. namens melango.de GmbH., auf die ich gestoßen bin, habe ich mich angemeldet, um dort mich umschauen zu können. Da war nichts auffällig von wegen kostenpflichtig usw.

    Jetzt kam ein Brief mit einer Rechnung von 258,60 ¤. Für Mitgliedschaft 24 Monate lang und Artikel-Nr. „ACCOUNT-2010“. Also lediglich nur, weil ich mich angemeldet hatte.

    Gaaaanz weit unten auf der Website, blass und natürlich klein steht folgendes:
    „Copyright © 2005-2010 melango.de GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ausgewiesene Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern. Mit der Benutzung dieser Seite erkennen Sie die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung an. melango.de übernimmt keine Haftung für den Inhalt verlinkter externer Internetseiten.“

    Die dortigen AGB formulieren, die ich mir leider jetzt erst angesehen habe, das Widerrufsrecht folgendermaßen:

    „§ 5 Widerrufsrecht. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.“

    Das impliziert doch, dass ich, wenn ich kein Unternehmer bin, Widerrufsrecht habe, oder?

    Ensprechend habe ich dann einen Widerruf formuliert:

    „Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich widerspreche jeglichen Zahlungsforderungen und bestreite das Vorliegen eines wirksamen Vertrages.
    Sollte ich mich zu letzterem im Rechtsirrtum befinden, erkläre ich hilfsweise und vorsorglich den Widerruf.


    Nun aber kommt folgendes Fax/Email-Schreiben bei mir an:

    ------------------------------------------------------------
    Sehr geehrter Herr <Hasan>,
    (wir haben Ihr Schreiben am 21.06.2010 erhalten)
    eine Kündigung der Standardmitgliedschaft ist laut unseren AGB nicht vor Ablauf von 24 Monaten möglich, da sie sich als Unternehmer laut §14 BGB angemeldet haben und somit kein gesetzliches Widerrufsrecht besitzen.

    Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d
    BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.

    Diese AGB greifen nun und ermöglichen kein vorzeitiges Kündigen der Mitgliedschaft. Beim Vertragsschluss haben sie nachweislich die AGB akzeptiert und uns bestätigt das sie als Unternehmer im Sinne des §14 BGB handeln.

    Das unsere Anmeldung sowie die AGB gerichtsfest sind ist natürlich die Grundlage für unsere Homepage und versteht sich von selbst. Die Wirksamkeit hat das entsprechende Amtsgericht in mehreren Entscheidung bereits klargestellt. (Klick) (mehr Urteile erhalten sie auf Anfrage) Die Entgeltlichkeit der Nutzung unserer Plattform muss jedem Nutzer daher bewusst sein, ebenso die Tatsache das sich die Nutzer ausschließlich als Unternehmer anmelden dürfen, auch dies ist klar in unseren AGB und dem Internetauftritt geregelt.

    Sollten sie sich als Privatperson angemeldet haben so wandelt sich die bestehende Forderung in einen Schadenersatz in gleicher Höhe um. Mehr Info&acute;s dazu gibt es hier: unter Punkt 3.

    Für Rückantworten wenden sie sich bitte via Fax oder Post an uns. Bitte geben sie immer die Kontakt ID und Vorgangsnummer an da eine Antwort sonst nicht erfolgen kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Support Unternehmenskunden (Chemnitz)

    ID entfernt

    melango.de GmbH
    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    ---------------------------------------------------------

    Dass ich mich als Fa. Angemeldet hatte, war mir ebenfalls nicht gewusst, bzw. dass ich mich nicht hätte anmelden dürfen, weil ich keine Firma bin.

    Schadensersatz? Wofür??

    Mein Gefühl sagt mir, dass das irgendwie haarig sein könnte – oder sollte ich nochmals hinschreiben und denen sagen, dass ich keine Fa. Bin und dass mein Widerruf bestehen bleibt?

    Was sollte ich am besten tun?

    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Ciao!

    Hasan
    Geändert von thomas1611 (21.06.2010 um 11:54 Uhr) Grund: Name und ID entfernt

  2. #2
    Deekaner Avatar von deekay
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    Standard

    Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten.

    Die Plattform richtet sich nur an Gewerbetreibende. Du hast diesen Hinweis ignoriert - das steht sogar bei der Anmeldung dort:

    Mitglieder können nur Kaufleute im Sinne des HGB, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Großverbraucher wie etwa Vereine, Behörden oder Universitäten sein. Der Nutzungsinteressent sichert mit der Anmeldung zu, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind und er insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt.

    Durch Drücken des Buttons "Akzeptieren" entstehen Ihnen Kosten von 240 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für zwei Jahre. Melango.de bietet Ihnen die perfekte Plattform zum gewerblichen Handel mit Top-Angeboten!
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  3. #3
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Nachtrag:

    Leider stimmt es (ich bin sowas von blöd gewesen!), dass man, wenn man sich anmeldet, dass an der Seite noch der Lex steht, den ich also zu spät bemerkt hatte:

    Mitglieder können nur Kaufleute im Sinne des HGB, Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie Großverbraucher wie etwa Vereine, Behörden oder Universitäten sein. Der Nutzungsinteressent sichert mit der Anmeldung zu, dass alle von ihm gemachten Angaben wahr und vollständig sind und er insbesondere die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt.

    Durch Drücken des Buttons "Akzeptieren" entstehen Ihnen Kosten von 240 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für zwei Jahre. Melango.de bietet Ihnen die perfekte Plattform zum gewerblichen Handel mit Top-Angeboten!

    Das steht etwas seitlich, so dass ich es wohl übesehen haben muss.

    Muss ich also nun tatsächlich für meine Dusseligkeit zahlen? Ist das rechtens?

  4. #4
    BOFH Avatar von exe
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Rechtsberatung dürfen wir hier nicht leisten.
    Heißt auf Deutsch: Frag einen Anwalt. Sorry, aber ich denke mehr können wir Dir hierzu nicht sagen.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und billiger Polemik enthalten. Die Schöpfungshöhe ist technisch bedingt.

    Wir müssen die Religion des anderen respektieren, aber nur in dem Sinn und dem Umfang, wie wir auch seine Theorie respektieren, wonach seine Frau hübsch und seine Kinder klug sind.
    Richard Dawkins

  5. #5
    Deekaner Avatar von deekay
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    Ist das rechtens?
    Was sollte denn daran nicht rechtens sein?
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  6. #6
    ### nicht streicheln ### Avatar von Nebelwolf †
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    Standard Melango.de Abzocke

    Melango.de ist eine altbekannte Abzockfalle, über die auch schon das Fernsehen häufiger sehr negativ berichtet hat. Das Grundprinzip beruht darauf, daß die Leute mit Schnäppchen angelockt werden, die sich später, nach der vollzogenen Anmeldung als nicht lieferbar herausstellen. Die Bewertung bei WOT kann kaum schlechter ausfallen: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ( http://www.mywot.com/de/scorecard/melango.de )

    Eine Google-Suche mit der Kombination aus Melango.de und der Bezeichnung einer strafbaren Handlung liefert viele Treffer. Im Gegensatz zu anderen Opfern bist Du in der komfotablen Lage, daß Du Dein Geld in der Tasche hast. In den meisten beschriebenen Fällen war die Ware nicht lieferbar und Melango.de hat das Geld einfach von der Vorkassezahlung abgezogen.

    Wenn man sich als bei einem Großhändler anmeldet, wird ein Gewerbenachweis verlangt, wie hast Du den Gewerbenachweis umgangen?

    Nebelwolf

  7. #7
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Hi,
    Melango war mir bis eben nicht bekannt. ...
    Zu Deiner Frage: Da war keine Abfrage, kann mich nicht erinnern. Der Hinweis, dass es 240 ¤ kosten würde, wenn man sich als Privatperson anmeldet, steht ja nun leider wirklich da. Allerdings ist dieser Hinweis mir damals entgangen, da er bei mir auf dem Bildschirm so platziert war, dass ich ihn nicht wahrgenommen hatte. er ist nicht unmittelbar neben dem anmeldeformular sondern etwas weiter weg davon. ... und mein Fehler war, dass ich einmal zu früh geklickt hatte bevor ich die AGB studiert habe. Mea culpa est. ... Aber von wegen Gewerbenachweis war nach meiner Erinnerung nichts abverlangt worden - denn, wenn es eine solche Hürde gegeben hätte, dann wäre mir es ja wohl nicht möglich gewesen mich anzumelden, oder?

    Sorgen mache ich mir vor allem deswegen, da man mich nicht aus dem Vertrag entlässt und auch diverse Urteile des AG Chemnitz anführt, die man auch schon parat hat, wobei nur die Urteile selber zu sehen sind und nicht die Begründungen. Man schrieb mir auch, dass ich weitere Urteile anfordern könne. es ist wohl so, dass man sich darauf eingerichtet hat, Leuten solcherlei unter die Nase zu reiben, weil man damit rechnet, dass sich viele Private dorthin verirren. Hübsch, dass man den Privatpersonen von vorne herein Vorsätzlichkeit und Anmeldung wider besseren Wissens bescheinigt - und sich auf jene Urteile beruft. siehe hier: whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] ... Habe beim AG Chemnitz angefragt, ob diese Urteile dotrt tatsächlich ergangen sind. Vielleicht sollte ich M mal fragen, ob sie mir nicht zu allen (?) ihnen vorliegenden Urteilen beglaubigte Kopien mir zusenden könnten, wie angeboten, und natürlich mit den Begründungen. Und vielleicht sollte ich das AG Chemnitz um Kopien bitten zu sämtlichen Urteilen in diesem Zusammenhang - es gibt doch ein allgemeines recht auf Einsichtnahme von Urteilen (kostenfrei?) ... Ich vermute mal, das M. nur jene Urteile anbietet, die zu ihren Gunsten liefen.

    Ich habe auch jede Menge Postings in Foren gelesen zu Leuten, denen es ähnlich erging. Das weckt Hoffnungen.

    Kann durch meine Anmeldung eigentlich ein Schadensersatzanspruch enstehen? Etwa durch einloggen "wider besseren Wissens" und der anschließenden Weigerung einer Zahlungsforderung. Ist das ein Schaden? Ist eine Forderung nach bloßer Registrierung und ohne jede Bestellung geeignet, als Schadensersatz-Forderung oder Vertragsstrafe auch bei Gericht durchzugehen?

    Ciao!
    Hasan

    Nachtrag:
    Bedeutet die folgende (markierte) Passage aus whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] , dass man nach 24 monaten automatisch raus ist - oder gar nicht mehr raus kann und so die forderung für mind. ein weiteres Jahr anstehen könnte nach Ablauf der 24 Monate?

    "(3) Der Anbieter wird nicht Vertragspartner des ggf. abzuschließenden Kaufvertrages. Er ist auch nicht Vermittler oder Kommissionär. Die Funktion des Anbieters liegt lediglich in der Recherche sowie einer Benennung der fremden Angebotsseiten, also im Betrieb des Portals. Der Anbieter ist daher nicht verantwortlich für die Inhalte der verlinkten Seiten.

    Der Anbieter bietet den registrierten Zugang zum Portal nur für selbständige und gewerbetreibende Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Nutzer ausdrücklich, dass er Unternehmer nach obiger Vorschrift ist. Verbraucher nach § 13 BGB sind von der Benutzung ausgeschlossen. Mangels Verbrauchereigenschaft besteht daher bei Abschluss des Nutzungsvertrages kein fernabsatzrechtliches Widerrufs- und Rückgaberecht.

    VERTRAGSSTRAFE: Privatpersonen, die sich wider besseres Wissen als Gewerbetreibende registrieren, um Zugang zu den Sonderpostenangeboten zu erhalten, werden gem. § 4 Abs.2 nach Kenntnis des Anbieters von dieser Tatsache endgültig mit ihrem Account gesperrt. Widerruf, Rücktritt, Kündigung oder Anfechtung wegen fehlender Unternehmereigenschaft oder erfolgter Sperre sind ausgeschlossen, da der Nutzer bei der Registrierung ausdrücklich auf das Erfordernis der Selbständigkeit hingewiesen wurde. Der Vergütungsanspruch nach § 7 dieser AGB wandelt sich durch die vorsätzliche Vertragsverletzung der Falschregistrierung in eine Vertragsstrafe, so dass die Privatperson die volle 24-Monatsvergütung zu entrichten hat."

    Ciao!
    Hasan
    Geändert von cmds (22.06.2010 um 09:14 Uhr) Grund: Beiträge lassen sich 30 Minuten nach der Erstellung bearbeiten! -- Whois gesetzt

  8. #8
    jens69
    Gast

    Standard

    Das sind Fragen, die Dir nur ein Anwalt beantworten kann.

    M.E. ist ein Sperre noch keine Löschung und damit keine Entbindung von der Zahlungpflicht. Ich würde mich deshalb nicht darauf verlassen, daß keine Folgerechnung kommt.
    Auch das mit dem Schadensersatz scheint mir etwa dubios zu sein, welcher Schaden soll entstanden sein? In den AGB ist von Vertragsstrafe statt Schadensersatz die Rede. Kommt ein Vertrag überhaupt zustande, wenn das Angebot sich nicht an den Verbraucher wendet? Hat der Betreiber nicht auch eine Pflicht zu prüfen, ob das Mitglied Gewerbetreibender ist? Könnte man eigentlich erwarten für 240 Euro. Gab es eine Bestätigung, daß der Vertrag von Melango angenommen wurde?

    Die Google-Suche nach Melango bringt übrigens sehr viele Treffer mit teilweise interessanten Texten. Nichts desto trotz sollte sich ein Anwalt die Sache ansehen.

  9. #9
    Neues Mitglied Avatar von Hasan
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    Standard

    Hi,
    sicher mindestens eine Bestätigung der Registrierung per per Email. Allerdings sind mir eine Reihe Emails kürzlich verloren gegangen (hatte ein PC-Problem), so dass ich nur noch eine Email (vor jener Antwort auf meinen Widerruf) habe, die mir das Passwort mitteilt, da ich zuletzt meines nicht parat hatte (war sicher in einer der ersten Emails von Melango). Ob eine ausdrückliche Vertragsbestätigung dabei war, vermag ich nicht mehr zu sagen.

    Ciao!
    Hasan

  10. #10
    Mitglied Avatar von drboe
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    Standard

    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    Was sollte denn daran nicht rechtens sein?
    Eine Abzockfalle bleibt eine Abzockfalle, egal an welchen eingeschränkten Nutzerkreis sie sich angeblich oder tatsächlich richtet. Zudem ist es belanglos, was der User bei der Anmeldung bezüglich seines Status zugesichert hat. Da man nur als Unternehmer dort gelistet sein kann, steht fest, dass man sich, so man kein Unternehmer ist, im Irrtum befand. Ende der Geschichte. Insofern ist der Hinweis auf die angebliche Gerichtsfestigkeit der AGB ein deutlicher Hinweis auf die Abzockabsichten der Betreiber. Eine Wertung, die eine kurze Google-Recherche gut bestätigt. Insofern gelten die Tipps, die man in Verbindung mit den übrigen Abzock-Ganoven gibt, auch hier. Ich würde sicher keine Brieffreundschaft mit denen anfangen und erst reagieren, wenn die einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen lassen. Dem widerspricht man und dann wird sich ja herausstellen, wie Gerichte deren Gebahren beurteilen. Ich vermute aber stark, dass die den üblichen Popanz aufbauen und von Betrug (wegen der Angaben), IP-Adressen, Schufa-Eintrag u. ä. faseln werden.

    M. Boettcher
    Geändert von drboe (22.06.2010 um 09:06 Uhr)
    Für eine kritsche Gegenöffenlichkeit http://www.nachdenkseiten.de lesen

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