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Thema: auf heise.de: Unerlaubte Telefonwerbung nimmt zu

  1. #21
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von deekay Beitrag anzeigen
    https://www.onlineurteile.de/urteil/trillerpfeife-gegen-werbeanrufe
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Urteil des Amtsgerichts Pirmasens Aktenzeichen: PM ohne Aktenzeichen
    Entscheidungsdatum: 22.05.2012
    Urteilnummer: 52562d
    Das Urteil ist wohl nicht online verfügbar

  2. #22
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Jedenfalls kam der Strafbefehl (!) mit Ansage: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

  3. #23
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    An der Situation von vor sechs Jahren hat sich de facto nichts geändert.

    Der Link zum callcenterprofi Artikel lautet jetzt:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Geändert von Arthur (30.12.2018 um 14:59 Uhr)

  4. #24
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Zitat Zitat von Stachel24 Beitrag anzeigen
    Jedenfalls kam der Strafbefehl (!) mit Ansage: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Seltsam ist, dass das Amtsgericht dieses Verfahren so lauthals verkündete,
    dass es durch die deutsche Presse schwirrte. Amtsgerichte pflegen normalerweise
    sich nicht so "publikumswirksam" zu äußern.

    Ob da besonders interessierte Zuschauer im Gerichtssaal anwesend waren...

  5. #25
    Senior Mitglied Avatar von Hippo
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    Zitat Zitat von Arthur Beitrag anzeigen
    Zwar nicht das Urteil aber etwas mehr Info: Ein etwas unbedarftes Amtsgericht.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    //-//
    PS: Wieso hat die verurteilte Frau nicht Strafanzeige gegen die Callcenterin (Nerv-Akquisiteurin ) gestellt? Es war doch eindeutig ein unerlaubter Anruf bei dem die Urheberin eindeutig bekannt war?
    Aus der Urteilsbeschreibung
    Widerspruch zurückgezogen
    Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück.
    Wer andern eine Bratwurst brät der braucht ein Bratwurstbratgerät ...

  6. #26
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Einen Strafbefehl annehmen hindert doch nicht selber einen Strafantrag zu stellen?
    Die Frage nach der Zulässigkeit des cold-calls wurde doch offensichtlich überhaupt nicht diskutiert.

    Sorry aber das Ganze sieht für mich schon sehr merkwürden aus...

  7. #27
    Mitglied Avatar von Stachel24
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    Warum diese Frau ganz alleine auf dem Gerichtsflur plötzlich Angst vor der eigenen Courage bekommen hat, können wir heute leider nur noch vermuten.

  8. #28
    Deekaner Avatar von deekay
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    Wahrscheinlich hat der CC-Betreiber mit seiner Familie vom Balkan entsprechend Druck aufgebaut damals
    "Es gibt tausendundeinen Grund, warum ein Mensch bestimmte Einzelheiten seiner Privatsphäre nicht offenbaren will, und es besteht nicht die geringste Pflicht, dies auch noch begründen zu müssen. Es reicht, dass man es nicht will."

    (Pär Ström, Autor und IT-Unternehmensberater)

  9. #29
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Der Vorgang ist dubios. Die Beklagte hat Widerspruch erhoben.
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ein Anwalt scheint nicht hinzugezogen worden sein. Laut den Berichten hat das Gericht
    die Beweislage nicht geprüft:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück. Das ist sehr schade. Bei einem Strafprozess wären nämlich einige wichtige Fragen in der Öffentlichkeit diskutiert worden.
    Damit ist es zu keiner Hauptverhandlung gekommen, in der ein Richter irgendetwas
    geprüft hätte.
    Außerdem ist es fraglich, inwieweit es überhaupt der Wahrheit entspricht, dass die betroffene Callcenter-Mitarbeiterin einen Hörschaden erlitten hat.
    ...
    Ob nun vielleicht speziell das Klangspektrum einer Trillerpfeife auch schon bei geringerem Schalldruck schaden kann, müsste ein Gutachter untersuchen. Das alles unterbleibt nun jedoch vorerst.
    Es bleibt bis heute ungeklärt. Der Gerichtssprecher stützte sich bei der Bewertung
    ausschließlich auf die Vorwürfe der StA.
    Ein Strafbefehl ist eine amtsrichterliche Verfügung, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung ergeht.
    Kein deutsches Gericht hat dies je in einer Hauptverhandlung geprüft.
    Geändert von Arthur (30.12.2018 um 21:15 Uhr)

  10. #30
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    hi

    Die Beschuldigte legte zunächst Widerspruch gegen den Strafbefehl ein. Bevor es jedoch zur mündlichen Verhandlung kam, zog sie diesen – vermutlich aus Angst vor dem Kostenrisiko und dem Ärger – wieder zurück.
    gehe ich recht in der Annahme das es da also kein Urteil gibt?

    Der Strafbefehl wurde rechtskräftigt. Es gab keine Verhandlung. Damit also auch kein Urteil.

    Sehe ich das als juristischer Laie richtig?

    Rainer

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