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Thema: Lotto Team

  1. #1
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    Standard Lotto Team

    Hallo Leute,

    von der Firma wird ja hier viel berichtet und wir sind nun auch auf die reingefallen... vermute ich mal.

    Meine Frau hat heute einen Anruf von denen bekommen... Lotto spielen, garantierter Gewinn... etc. Das hat Sie mir auch gleich erzählt und ich hab natürlich geschimpft, weil ich nix von Lotto halte und 50 Euro im Monat ganz schön happig sind. Meine Frau dachte das geht einen Monat und dann ist gut... so weit so gut oder auch nicht.
    Dann kam ein so genannter Kontrollanruf! In dem wurde nochmal nach der Richtigkeit der Angaben gefragt. Meine Frau sagte dann das ich geschimpft habe und das Sie das doch nicht machen wolle, ausserdem sollte das ganze nun mindestens 3 Monate laufen.... Wiederwillig akzeptierte die Dame das Nein.
    5 Minuten Später... wieder ein Anruf und den finde ich jetzt echt den Hammer, das ist auch der worauf wir letztendlich endgültig reingefallen sind.
    Ein Herr X von der Lotto Team Verwaltung, angeblich der Abteilungsleiter von Irgendwas, rief an und sagte das meine Frau wohl etwas falsch verstanden hätte. (Ich hab diesmal übrigens mitgehöhrt) Angeblich hätten wir bereits gewonnen und würden demnächst (in den nächsten 3 Wochen) eine Auszahlung erhalten, das dürften aber die Leute im CallCenter nicht sagen, da es nur "zeitlich beschäftigete 1 Eurojobber" (sinngemäß) seien. Uns wurde eine Auszahlung in Höhe von 2xxx,- Euro zugesichert wir müssten nur zu den 3 Monaten Lotto Spielen "Ja" sagen, er würde auch gleich die 150 Euro Einsatz von dem Betrag abziehen. Naja da hat meine Frau dann doch wieder zugesagt...
    Da mir das aber irgendwie bischen merkwürdig erschien hab ich gleich mal gegooglet und bin auf dieses Forum hier gestoßen.
    Ich glaube irgendwie nicht daran das wir da wirklich über 2000 Euro von denen bekommen und wenn doch dann kommt mir das recht fragwürdig vor.
    Ich vermute mal das war einfach nur ein Trick um uns die 150 Euro aus den Rippen zu leiern.

    Sind wir denn jetzt einen gültigen Vertrag mit denen eingegangen, indem wir da am Telefon zugestimmt haben das wir das machen wollen? Oder müssen die uns noch etwas schriftliches geben das wir zurücksenden müssen. Können die denn durch eine mündliche Zustimmung einfach etwas vom Konto abbuchen? Kann man das dann einfach wieder zurückbuchen lassen und gut? Oder haben die jetzt rechtlichen Anspruch auf das Geld?

    Grüße,

    Thomas

  2. #2
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Bitte diesen Wiki-Artikel lesen:

    Telefonisch_abgeschlossene_Verträge

    Bei weiter bestehenden Unklarheiten bitte zur Verbraucherberatung oder zum Anwalt. Rechtsberatung im Einzelfall dürfen wir hier nicht leisten. Das ginge auch nicht in seriöser Weise, weil wir hier in der Kürze die Einzelheiten des Falls (z.B. was wurde ganz genau wann gesagt etc.) nicht abklären können.
    Goofy
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  3. #3
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    Hallo,
    ich habe fuer Lottoteam verkauft. Die gibt es aber nicht in Koeln sondern in Venlo/NL. In Koeln sitzt das CallCenter CallOn, die Lotto fuer Lottoteam am Telefon den Menschen "reindruecken" (anders kann man das nicht sagen, die sind sozusagen Drueckerbande am Telefon). Du hast jetzt einen Vertrag an der Backe, es kommt also Post in Haus (dies ist eine Lottomappe, nicht einfach mal was zum Lesen, sondern gleich ein Vertrag mit AGBs irgendwo ganz klein, die uebrigens besagen dass du sowieso Gewinne unter 50E nicht bekommst, die behaelt der Chef von Lottotem und solltest du mehr als 50E gewinnen - normal sind bei diesem Produkt 20CEnt - 4 Euro Gewinn pro Monat da du ja alles mit 240 Mitspielern oder so aehnlich teilen musst - also solltest du 50E Gewinn und mehr erreichen, musst du per Einschreiben darum betteln und hoffen das du es ueberhaupt bekommst.) Das Geld wird fuer den 1 Spielmonat gleich abgebucht (ich schaetze mal 60E, fuer den 2. und 3. Spielmonat gleichzeitig, das heisst dann doppelt!!!
    Ob die von deinen Spielbeitraegen beim staatlichen Lottoblock ueberhaupt Tippscheine fuer dich kaufen, lasse ich mal dahingestellt. Frueher wurde das Geld einfach gesammelt und sollte mal jemand seinen Gewinn eingefordert haben, dann wurde das vom Konto des Kopfes dahinter, Herrn S*****, einfach ueberwiesen. So hat er mit seinem Firmengeflecht seinerzeit (bis ca 2003 rum glaube ich) ca 200 Mio Euro gemacht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!
    Viel Spass beim Lotto ;-
    Geändert von siebich (19.02.2008 um 16:53 Uhr) Grund: anonymisiert

  4. #4
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    Hallo Thomas,
    noch ein Tipp: Du bist am Telefon einen Vertrag eingegangen - unbewusst wie die meisten. Also nicht kuendigen, sondern sofort stornieren bzw. Widerrufen. Wir haben den Kunden zwar immer gesagt, ein Anruf reicht um das Mitspiel zu widerrufen, das sollten wir sagen, aber das stimmt lt. den AGBs nicht. Da steht dass man das schriftlich machen muss. Also am besten per Fax mit Beweisfuehrung durchs Faxjournal und/oder per Einschreiben mit Rueckschein an die schicken. Das kostet wieder Geld und Nerven, aber die ignorieren aus meiner Erfahrung gerne auch mal telefonische sofortstornos und buchen einfach ab.
    Aber wenn du schriftlich das Mitspiel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Unterlagen widerrufst, muessen sie dich wieder aus ihrem System nehmen.
    Du wirst vermutlich mit anderen Telefonverkaeufen bombadiert, da deine Telnr. und Adresse immer wieder verkauft und eingekauft wird, bzw. noch nach zig Jahren werden deine Daten fuer diese Zwecke benutzt.
    Wir hatten Leute nachaquiriert, die teilweise schon vor 10 Jahren mal ein Mitspiel storniert hatten. Nach dem Motto: "Sie koennen Sich ja bestimmt noch an uns erinnern..."
    Lieber Gruss von Chica

  5. #5
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    Zitat Zitat von Chica Beitrag anzeigen
    Hallo Thomas,
    noch ein Tipp: Du bist am Telefon einen Vertrag eingegangen -
    @ Chica
    mit solchen Behauptungen wäre ich etwas zurückhaltender, Du kennst nicht alle Aspekte des Gesprächs. Ohne hier auf den Einzelfall näher einzugehen: Es gibt verschiedene Gesprächsverlaufe, die keinesfalls einen Vertrag begründen. Und wenn das der Fall ist, dann widerruft man nicht sondern widerspricht man. Man sollte sich generell an Goofys Rat halten:

    Zitat Zitat von Goofy Beitrag anzeigen
    Bitte diesen Wiki-Artikel lesen:

    Telefonisch_abgeschlossene_Verträge

    Bei weiter bestehenden Unklarheiten bitte zur Verbraucherberatung oder zum Anwalt.
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  6. #6
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Zitat Zitat von Chica Beitrag anzeigen
    Wir haben den Kunden zwar immer gesagt, ein Anruf reicht um das Mitspiel zu widerrufen, das sollten wir sagen, aber das stimmt lt. den AGBs nicht. Da steht dass man das schriftlich machen muss. Also am besten per Fax mit Beweisfuehrung durchs Faxjournal und/oder per Einschreiben mit Rueckschein an die schicken.
    Das bestätigt wieder einmal die Empfehlung: immer schriftlich!

    Ob im übrigen aber ein Faxjournal einen brauchbaren Beweis darstellt, wage ich zu bezweifeln:

    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Vorliegend kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Telefaxübermittlung an einer Unterbrechung oder Störung im öffentlichen Netz gescheitert ist. Solange die Möglichkeit besteht, dass die Datenübertragung trotz „Okay“-Vermerks im Sendebericht infolge von Leitungsstörungen missglückt ist, vermag der Sendebericht allenfalls ein Indiz für den Zugang zu liefern, nicht aber einen Anscheinsbeweis rechtfertigen (BGH vom 07.12.1994, a. a. O.).
    Goofy
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  7. #7
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    Ausrufezeichen Sind wir denn jetzt einen gültigen Vertrag mit denen eingegangen, indem wir da am Tel

    Antwort: J a !

  8. #8
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    Zitat von Goofy: Und wenn das der Fall ist, dann widerruft man nicht sondern widerspricht man

    Hallo Goofy,
    es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht (kein Widerspruchsrecht), welches besagt, dass man von jedem abgeschlossen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zuruecktreten kann...


    (P.S.: Das mit dem richtigen zitieren klappt irgendwie nicht heute bei mir. Vielleicht sind meine Aeuglein noch zu klein ;- Aber so gehts ja auch, gell'??!)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Chica Beitrag anzeigen
    Zitat von Goofy: Und wenn das der Fall ist, dann widerruft man nicht sondern widerspricht man

    Hallo Goofy,
    es gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht (kein Widerspruchsrecht), welches besagt, dass man von jedem abgeschlossen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen zuruecktreten kann...
    Sorry Chica, aber bei Dir ist einiges irgendwie daneben gegangen.
    1. Das Zitat ist nicht von Goofy sondern von mir.
    2. Im Zitat
    Es gibt verschiedene Gesprächsverlaufe, die keinesfalls einen Vertrag begründen. Und wenn das der Fall ist, dann widerruft man nicht sondern widerspricht
    geht es darum, dass wenn der gesprächsverlauf keinen Vertrag begründet, man eben diesen auch nicht widerrufen kann, sondern man widerspricht, dass es einen Vertrag gibt.

    Ob ein Vertrag zustande kommt hängt vom jeweiligen Gesprächsverlauf ab, den wir im Einzelfall hier nicht kennen bzw. beurteilen können.

    Beispiel: Wenn ein CCA auf die Frage : "Möchten Sie einen günstigen Tarif?" die Antwort Ja erhält, dann mag er schlußfolgern, dass er gerade ein Geschäft abgeschlossen hat, der Angerufene aber meinte mitunter er will allgemein einen günstigen Tarif, nicht aber seinen günstigen Tarif.

    Also wird er einer Auftragsbestätigung widersprechen.

    (Ich habe hier mal ein banales Beispiel genommen, es gibt zahlreiche Beispiele hier im Forum, wo man jemanden einen Vertrag unterjubeln wollte, da wäre widerrufen das Falscheste was man machen kann, man widerspricht halt)
    Geändert von Call-Center Fresser (21.02.2008 um 16:27 Uhr) Grund: rechtlicher verschreibungspheler
    Mir gefallen 2 Arten von Cold Callern: Die, deren Geschäfte so schlecht gehen, dass sie den Gürtel enger schnallen müssen. Und die, die sich den Gürtel zum Engerschnallen nicht mehr leisten können.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Chica Beitrag anzeigen
    Antwort: J a !
    @ Chica
    Ich bitte verlange von Dir, hier nicht solche falschen und der Rechtsprechung widersprechenden Aussagen hier zu verbreiten!
    1. Rechtsberatung ist nicht zulässig!
    Also mit einer solch eindeutigen, auf einen speziellen Fall bezogenen Aussage machst Du Dich strafbar!
    2. Die Fallbeschreibung reicht bei weitem nicht aus, eine solche Aussage zu rechtfertigen (unabhängig davon, dass diese als solches nicht erlaubt ist)!

    3. Auch das vortäuschen von "Ich will nur Helfen" nützt CCA auch nichts. Dass hat hier auch schon einer von VVI-Verlag versucht. War eine peinliche Angelegenheit.
    Man muss auch mal von sich ausgehen, denk ich
    und nicht immer nur von der eigenen Befindlichkeit

    Matthias Beltz (* 31. Januar 1945 in Wohnfeld/Vogelsberg; + 27. März 2002 in Frankfurt am Main)
    Übers Forum erst mal nicht zu erreichen. Wer was von mir will, bitte hier rüber melden:
    Anonymer Kontakt zu Gaston: https://privacybox.de/gaston.msg | Update: Da es sich um einen anonyme Mailbox handelt, bitte Namen und Mailadresse im Text hinterlassen, wenn man Antwort wünscht.

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