Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 10 von 21

Thema: Cold Call der "Blindenwerkstatt"

  1. #1
    Neues Mitglied
    Registriert seit
    01.12.2011
    Beiträge
    2

    Standard Cold Call der "Blindenwerkstatt"

    Am 7.1.14 um 11:35 bekam ich einen Anruf von einer Dame, die für eine nicht näher benannte "Blindenwerkstatt" um Spenden bat.

    Auf meinen Einwand, mit einem Cold Call bei Privatpersonen würde sie sich rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben, erwiderte sie, ihr läge ein Urteil vor, wonach dies erlaubt sei (und ich schwöre, diesen Satz hat JEDER Aquisemensch in der ersten Viertelstunde seiner Ausbildung auswendig gekonnt -alles rechtschaffene Leute!). Vermutlich spielt sie in diesem Fall auf das BGH-Urteil I ZR53/99 vom 25.01.01 an, das Anrufe bei GEWERBETREIBENDEN erlaubt. Im Übrigen geht es in dem Urteil um Warenvertrieb, nicht um Spendenaufrufe.

    Somit hat man sich ja seitens der Firma sogar mit der rechtlichen Situation auseinander gesetzt und stolpert damit nicht versehentlich über die Rechtslage, sondern weiß genau, was man tut.

    Rufnummer 04182 293723. Diese scheint laut tellows.com zur Lebenshilfe Lüneburg-Harburg gGmbH zu gehören, die aber auf spätere Anfrage mitteilte, nichts mit diesen Anrufen zu tun zu haben und auch nicht zu dieser Rufnummer zu gehören.
    Deren Rufnummernblock lautet 04182/ 2008-0 ff.
    Das hörte sich plausibel und ehrlich an.
    Hier ist die "Blindenwerkstatt" nicht aufgeführt: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    Ich melde den Anruf nun bei der BNetzA.
    Geändert von StopIt (07.01.2014 um 12:53 Uhr)
    Macht's gut,sagt

    Micha

  2. #2
    Urgestein
    Registriert seit
    08.01.2006
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    9.764

    Standard

    Genau deshalb legt man ja auch nicht auf, wenn man sich erfolgreich wehren will, sondern geht zum Schein darauf ein und schaut, wer sich dann meldet.
    sastef

  3. #3
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
    Registriert seit
    25.09.2005
    Ort
    in der Mitte Deutschlands
    Beiträge
    3.788

    Standard Anruf für Blindenwerkstatt Harburg

    eben gabs hier einen anonymen Anruf einer Blindenwerkstatt. Die Anruferin stellte sich als Vanessa S. von der Blindenwerkstatt Harburg vor.
    Ich hätte angeblich vor einigen Monaten für notbedürftige Kinder gespendet.

    vor paar Wochen gabs schon einen Anruf in dem von der Blindenwerkstatt Harburg angerufen sein sollte. Übertragene Rufnummer war hier: 0407675111

  4. #4
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
    Registriert seit
    25.09.2005
    Ort
    in der Mitte Deutschlands
    Beiträge
    3.788

    Standard

    Und wieder die Blindenwerkstatt Harburg, wieder die Vanessa S., wieder die angebliche Spende und wieder wurde um einen Auftrag gebettelt. Natürlich auch wieder anonym und der 100% identische Leitfaden.

  5. #5
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
    Registriert seit
    25.09.2005
    Ort
    in der Mitte Deutschlands
    Beiträge
    3.788

    Standard

    Inzwischen treffen die Anrufe hier nahezu täglich ein.

  6. #6
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
    Registriert seit
    25.09.2005
    Ort
    in der Mitte Deutschlands
    Beiträge
    3.788

    Standard

    nach etlichen Monaten Ruhe gehts nun mit einer Berliner Runfnummer weiter: 03055574144 und natürlich auch schon bei [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] auffällig geworden

    PS: Ein T5F wurde bisher ignoriert.

  7. #7
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Hier auch mehrfach aufgeschlagen. Anrufe mit gleicher Rufnummer aus Berlin gab es in den letzten Tagen mehrere, teils in Abwesenheit, teils, weil ich andere Telefonate hatte und nicht abbrechen konnte.

    Heute meldete sich ein Herr Antonio D... und bot mir u.a. 3 Geschirrtücher für 36,00 € an. Benötigt würden die Aufträge, weil die Blinden gerade vor der Abschlussprüfung stünden.

    Man kann das Angebot nicht per Fax oder Mail erhalten. Eine diesbezügliche Bitte wurde abschlägig beschieden.

    Mal sehen, wie die angekündigte Rechnung aussehen wird.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  8. #8
    PKV Schreck Avatar von thomas1611
    Registriert seit
    25.09.2005
    Ort
    in der Mitte Deutschlands
    Beiträge
    3.788

    Standard

    Gut zu wissen, dass die wenigstens konsequent die gleiche Masche durchziehen.

  9. #9
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Zitat Zitat von StopIt Beitrag anzeigen
    Auf meinen Einwand, mit einem Cold Call bei Privatpersonen würde sie sich rechtlich auf sehr dünnes Eis begeben, erwiderte sie, ihr läge ein Urteil vor, wonach dies erlaubt sei (und ich schwöre, diesen Satz hat JEDER Aquisemensch in der ersten Viertelstunde seiner Ausbildung auswendig gekonnt -alles rechtschaffene Leute!). Vermutlich spielt sie in diesem Fall auf das BGH-Urteil I ZR53/99 vom 25.01.01 an, das Anrufe bei GEWERBETREIBENDEN erlaubt. Im Übrigen geht es in dem Urteil um Warenvertrieb, nicht um Spendenaufrufe.

    Somit hat man sich ja seitens der Firma sogar mit der rechtlichen Situation auseinander gesetzt und stolpert damit nicht versehentlich über die Rechtslage, sondern weiß genau, was man tut.
    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Urteils-Wiki. Das [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] hatte sich mit der Frage der Zulässigkeit von Kaltanrufen bei Verbrauchern bereits befasst und eine gute Begründung für die Unzulässigkeit derartigen Handelns geliefert:
    Auch wenn die Beklagte – wie sie geltend macht – mit dem Angebot von Hausnotrufdiensten für ältere oder behinderte Menschen keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern ausschließlich wohltätige und religiöse Motive verbindet, tritt sie potentiellen Abnehmern ihrer Dienste doch ebenso wie die anderen auf diesem Gebiet werbend tätigen verbandlichen und privaten Anbieter (vgl. den vom Kläger mit der Berufungserwiderung vorgelegten Untersuchungsbericht der Stiftung Warentest, Anlage K 3) unternehmerisch auf der Ebene der Gleichordnung entgegen. Von den kirchlich-caritativen Aufgaben der Beklagten und ihrem Verhältnis zum Malteserorden sowie seiner Mitglieder und Untergliederungen als Träger und Gesellschafter sind die Beziehungen zu ihren Mitbewerbern auf dem freien Dienstleistungsmarkt zu unterscheiden; maßgeblich für die Anwendbarkeit der Regeln des UWG ist insoweit nicht der Grund ihres Tätigwerdens, sondern ihre tatsächliche Stellung im Wettbewerb (vgl. BGH, GRUR 1981, 823 [825] – Ecclesia-Versicherungsdienst; Köhler / Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 2 Rn. 24; Piper / Ohly / Sosnitza, UWG, 5. Aufl., § 2 Rn. 11; zu eng Götting / Nordemann, UWG, § 2 Rn. 22). Wo die Beklagte im Rahmen ihrer sozialunternehmerischen Tätigkeit in Konkurrenz mit anderen Anbietern steht (vgl. zu den für sie registrierten Dienstleistungsmarken nur BGH, GRUR 2010, 859 – Malteserkreuz III) und um Abnehmer wirbt, hat sie die Grenzen wettbewerbsrechtlich zulässiger Telefonwerbung ebenso zu beachten wie ihre Mitbewerber.
    Hervorhebungen durch mich.

    Letztendlich dürfte diese Argumentation durchaus auch im Verhältnis gegenüber Gewerbetreibenden greifen.
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

  10. #10
    Offiz. Diskordianer-Papst Avatar von Investi
    Registriert seit
    17.07.2005
    Beiträge
    11.638

    Standard

    Verantwortlich für diese Störungen ist eine Fa.

    Blindenwerkstatt Harburg Stefan Bruhs e.K.
    Hans-Fitze-Str. 2
    21073 Hamburg
    Tel.: 040-76757105
    Fax: 040-76758061
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
    whois: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Ein Frotteesaunatuch 190x100cm kostet in diesem Laden satte 104,90 € (steuerfrei).
    Investi
    --------------------------------------------------------------------------------------------
    Artikel 5 Grundgesetz
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  
Partnerlink:
REDDOXX Anti-Spam Lösungen