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Thema: Kann ein Widerspruch gegen schriftliche Werbung auch auf ColdCalls angewendet werden?

  1. #11
    Mittwoch
    Gast

    Standard Update

    Hier mal ein kleiner Zwischenstand: Ich habe meinen Anwalt das letzte Mal in der Woche vor Weihnachten gesprochen. Seine UE samt meiner beigelegten Kündigung ist bei Vodafone Anfang Dezember eingegangen, wie der Rückschein des Einschreibens belegt. Er hatte bis dahin noch keine Reaktion erhalten.

    Vorhin nun erreichte mich ein Anruf eines Vodafone-CCAs, der mich fragen wollte, warum ich denn gekündigt habe. Ich habe ihm in wenigen Worten klar gemacht, das genau das, was er da gerade mache, der Grund sei, und das Telefonat beendet, um gleich darauf die Empfangsfee meines Anwalts anzurufen, um einen Termin für eine telefonische Beratung zu vereinbaren.

    Morgen Abend werde ich also meinen Anwalt bitten, der UE nochmal Nachdruck zu verleihen.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  2. #12
    Mittwoch
    Gast

    Standard Endergebnis

    Habe gerade mit meinem Anwalt gesprochen. Vodafone hat zu der Angelegenheit Stellung bezogen.

    Der erste Anruf Ende November im Namen von Vodafone hätte nicht vorkommen dürfen, da sei was schief gelaufen bei der Integration von Datenbeständen. Für diese Störung entschuldige man sich seitens Vodafone. Der zweite Anruf Anfang Januar sei eine Reaktion auf meine Kündigung gewesen und somit der Vertragsabwicklung zuzurechnen; man sei um zufriedene Kunden bemüht und frage daher bei einer Kündigung telefonisch nach, ob man nicht durch ein verändertes Angebot den Vertrag doch noch aufrecht erhalten könne. [Nein, bei mir nicht. Mittlerweile ist die Kündigung auch schriftlich bestätigt worden.]

    Vodafone sieht in der Angelegenheit keine Notwendigkeit, die eingeforderte UE abzugeben, man sichere mir zu, mich nur noch im Rahmen der Vertragsabwicklung anzurufen. Man sei allerdings bereit, die Kostennote meines Anwalts zu zahlen, quasi um die Störung wieder gut zu machen.
    Mein Anwalt riet mir nun dazu, die Sache auf sich beruhen zu lassen. Er meinte, dass bei einem Gang vor Gericht vermutlich ähnliche Argumente vorgebracht würden, was den Ausgang des Verfahrens ungewiss machen würde. Ich hätte also ein Prozesskostenrisiko zu tragen. Und dieses könnte ich gerade finanziell nicht stemmen.

    Ich würde mal sagen: Ein Teilerfolg, mit dem ich leben kann. Wenn Vodafone Wort hält.

    Schönen Gruß
    Mittwoch

  3. #13
    Verbalakrobat Avatar von Goofy
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    Standard

    Wenn die UE dahingehend abgegeben wird, dass erklärt wird, nur noch im Zusammenhang mit dem Vertrag anzurufen, dann wird damit gleichzeitig erklärt, dass eben nicht mehr für Werbezwecke angerufen wird. Mehr brauchst Du IMHO nicht.
    Goofy
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  4. #14
    jens69
    Gast

    Standard

    Aber auch damit blieben weitere Werbeanrufe ohne Folgen für Vodafone.

  5. #15
    Mittwoch
    Gast

    Standard

    Zitat Zitat von jens69 Beitrag anzeigen
    Aber auch damit blieben weitere Werbeanrufe ohne Folgen für Vodafone.
    Du glaubst doch wohl nicht, dass nach der Tour auch nur ein weiterer Werbeanruf meinerseits ungeahndet bleiben würde, oder? Natürlich würde ich dann wieder bei meinem Anwalt vorstellig werden. Nun hat VF sich ja auch ihm gegenüber geäußert, quasi als dritte Partei, d.h. sie könnten sich dann wohl kaum nochmal mit "Versehen" raus reden. Ich nehme daher an, dass sich meine Erfolgschancen auf Erzwingung der UE so steigen würden, dass VF einen dritten Anruf besser unterlässt.

    Dann sind nun viele "hätte" und "wäre", so weit habe ich noch nicht geplant, denn ich nehme mal an, dass VF die Erklärung ernst meinte, denn sonst hätten sie wohl kaum die Kostennote beglichen (das war mehr, als ich denen in der Restlaufzeit des Vertrags noch überweisen werde).

    Schönen Gruß
    Mittwoch

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