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Thema: Weihnachtstouristik - Veranstaltungsservice / Postfach 1152 / 49449 Holdorf

  1. #1
    Mitglied Avatar von Mission Imposible
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    Standard Warnung vor: "Weihnachtstouristik", Veranstaltungsservice, PF 1152, 49449 Holdorf

    Guten Morgen ins Forum,

    ich möchte hier vor der Einladung von

    "Weihnachtstouristik", Veranstaltungsservice, Postfach 1152, 49449 Holdorf

    warnen.


    Details hier:

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    Für die, die mit dem Thema Kaffeefahrten nicht so bewandert sind, habe ich all' unsere Weisheiten und vor allen Dingen die Erfahrungen damit in drei Leitsätzen komprimiert:

    Erste und wichtigste Erkenntnis:
    Verspricht jemand beachtliche Geldgewinne oder teure Geschenke oder Sachpreise und will er diese im Zusammenhang mit einer Busfahrt "überreichen", lügt er und versucht lediglich Abzocke mit heillos überteuerten und nutzlosen Waren, sehr oft Nahrungsergänzungsmitteln, Magnetfeldprodukten und anderen gesundheitsbezogenen Produkten zu betreiben. Zudem werden zunehmend Reisen vertickt, wobei es auch hier regelmäßig zu Täuschungen und Übervorteilungen kommt. Mehr zu vermittelten oder angeblich kostenlosen Reisen hier:
    [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    Eine zweite Erkenntnis:
    Die im Zusammenhang mit derartigen Einladungen in Antwortpostkarten genannten "Firmen" sind - von ganz ganz wenigen Fällen abgesehen (< 1%) - Phantasiebezeichnungen. Die wirklich Verantwortlichen tarnen sich, um nicht wegen der versprochenen Gewinne (§ 661a BGB) und wettbewerbsrechtlichen und sonstigen Verstößen (§ 56a GewO, Betrug, strafbare Werbung) belangt zu werden.

    Eine dritte Erkenntnis:
    Postfächer können nicht verklagt werden UND die Deutsche Post verlangt nicht, dass sich ein Postfach-Inhaber eindeutig identifiziert. Das macht sich die Schummel-Branche zu Nutze und hinterlegt bei der Post ganz falsche oder sehr unbestimmte Daten, die eine Identifizierung der Täuscher wiederum nicht zulassen. Und selbst wenn man die Verantwortlichen herausbekommt: Es könnte sich um sogenannte Planer handeln, die die Kaffeefahrten gegen entsprechende Vergütung vorbereiten (Gaststätte reservieren, Bus buchen, Gewinnmitteilungen/Einladungen versenden und Rücklauf abwickeln) und nicht um die Firmen, in deren Namen das überteuerte Zeug schlussendlich verkauft wird.

    Gruß

    MI

  2. #2
    Neues Mitglied
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    Standard Weihnachtstouristik - Veranstaltungsservice / Postfach 1152 / 49449 Holdorf

    Bilder der Einladung (Klick zum Vergrößern):

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    Für die, die mit dem Thema Kaffeefahrten nicht so bewandert sind, habe ich all' unsere Weisheiten und vor allen Dingen die Erfahrungen damit in drei Leitsätzen komprimiert:

    Aus aktuellem Anlass: Gewarnt werden muss vor:

    Weihnachtsfeier - Veranstaltungsservice / Postfach 1152 / 49449 Holdorf

    Erste und wichtigste Erkenntnis:
    Verspricht jemand beachtliche Geldgewinne oder teure Geschenke oder Sachpreise und will er diese im Zusammenhang mit einer Busfahrt "überreichen", lügt er und versucht lediglich Abzocke mit heillos überteuerten und nutzlosen Waren, sehr oft Nahrungsergänzungsmitteln, Magnetfeldprodukten und anderen gesundheitsbezogenen Produkten zu betreiben. Zudem werden zunehmend Reisen vertickt, wobei es auch hier regelmäßig zu Täuschungen und Übervorteilungen kommt. Mehr zu vermittelten oder angeblich kostenlosen Reisen hier:
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    Eine zweite Erkenntnis:
    Die im Zusammenhang mit derartigen Einladungen in Antwortpostkarten genannten "Firmen" sind - von ganz ganz wenigen Fällen abgesehen (< 1%) - Phantasiebezeichnungen. Die wirklich Verantwortlichen tarnen sich, um nicht wegen der versprochenen Gewinne (§ 661a BGB) und wettbewerbsrechtlichen und sonstigen Verstößen (§ 56a GewO, Betrug, strafbare Werbung) belangt zu werden.

    Eine dritte Erkenntnis:
    Postfächer können nicht verklagt werden UND die Deutsche Post verlangt nicht, dass sich ein Postfach-Inhaber eindeutig identifiziert. Das macht sich die Schummel-Branche zu Nutze und hinterlegt bei der Post ganz falsche oder sehr unbestimmte Daten, die eine Identifizierung der Täuscher wiederum nicht zulassen.
    Grüße

    Lukas

  3. #3
    Mitglied Avatar von carsten.gentsch
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    Standard Postfächer

    Hallo
    das mit dem Postfach ist nicht ganz richtig, denn ich musste für mein Postfach sehr wohl einen Ausweis vorlegen und vorab meine Adresse bestätigen durch einen Brief mit den Unterlagen und der Bestätigung für die Poststelle.
    Augenscheinlicher ist es das sogenannte Büros oder Agenturen diese Postfächer im großen still anmieten können und dann eben weiter vermieten. Und den Kram und die Abzocker im Nebel verschwinden lassen. Den die wissen sehr wohl wer der Inhaber eines solchen Postfaches ist.

    Auf Nachfrage von mir sagte der Herr an der Hotline das man nur im begründetem Verdacht an Strafverfolgungsorgane Auskunft erteilt. So so macht man das auch?
    Ich darf allerdings auch mein Postfach weiter-vermieten oder Mitbenutzer anlegen. Dafür bedarf es nur der Adresse des Hauptnutzers sonst nichts weiter.

    Gruß Carsten

  4. #4
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    Zitat Zitat von carsten.gentsch Beitrag anzeigen
    das mit dem Postfach ist nicht ganz richtig, denn ich musste für mein Postfach sehr wohl einen Ausweis vorlegen und vorab meine Adresse bestätigen durch einen Brief mit den Unterlagen und der Bestätigung für die Poststelle.
    Wie lang ist das her?

  5. #5
    Mitglied Avatar von carsten.gentsch
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    Standard

    @ Arthur
    erst im Juni diesen Jahres hatte ich das Postfach beantragt.
    Die Post schicke ein Schreiben mit dem musste ich zur Eröffnung bei der Post Filiale antreten die verglichen das und wollten meinen Ausweis sehen.
    Danach bekam ich das Postfach für 15¤.
    Ich musste auch zur Beantragung eine Hotline anrufen am Schalter geht das so wohl nicht mehr.
    hier das Original Schreiben der Post als Bild
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  6. #6
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    4. Rechte und Pflichten des Inhabers
    (1) Der Inhaber ist verpflichtet, der Deutschen Post seine zustellfähige (Inlands-)Haus-
    anschrift mitzuteilen, unter der die in Abschnitt 3 Absatz 6 genannten
    Sendungen zugestellt werden können.
    Von einer Prüfung steht da nichts.

    Quelle: [Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]

    So erklärt sich es auch, das die Deutsche Post Postfächer an die Herren "Energie Rätsel" und "Klimawandel" vermietet hat.
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  7. #7
    Mitglied Avatar von carsten.gentsch
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    Standard PF

    @truelife
    ....richtig soweit nur das beim Anmelden bzw. Schlüssel abholen ich meinen Ausweis und das Schreiben vorlegen musste.
    So ist es zumindest bei uns und die Post kennt sehr wohl die Adresse des Antragstellers.
    Was der dann allerdings mit dem PF macht ist seine Sache. Mitbenutzer anlegen ist recht einfach per Telefon oder am Schalter. Ich habe per Telefon das getan aber auch hier wurde mir an meine persönliche Adresse ein Schreiben geschickt.

    Somit ist der Post doch einiges bekannt wer Inhaber oder Nutzer ist. Und lt. Ausage derer geben die schon Auskunft.
    Absatz 6. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Mitteilung der zustellfähigen Hausanschrift

  8. #8
    Ritter der Tafelrunde Avatar von Arthur
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    Standard

    Zitat Zitat von carsten.gentsch Beitrag anzeigen
    Somit ist der Post doch einiges bekannt wer Inhaber oder Nutzer ist.
    Ob das jedes Postamt so handhabt ist die ( offene) Frage.
    Ich würde da nicht meine Hand für in´s Feuer legen.

  9. #9
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    Standard

    Gibt es da nicht in Cloppenburg so ein 'Spezial-Postamt', an dem die Post nicht schlecht verdienen dürfte......

    - kjz
    mein Credo: die 10 größten ROKSO-Spammer aus dem Verkehr gezogen, und 80 % des weltweiten Spam-Problems hätte sich mit einem Schlag erledigt....
    Ausserdem fordere ich die Abschaffung aller Affiliate-Programme, da mir bis heute niemand ein 100 % seriöses Affiliate-Programm benennen konnte.

  10. #10
    Medien- & Kaffeeguru Avatar von truelife
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    Standard

    Ausserhalb von Cloppenburg wurde ein neues Postzentrum für die Schreiben eröffnet. Daneben gibt es auch einen Dienstleister, der Postfächer auf seine Firma registriert und weitervermietet. Den Namen dieses Dienstleisters nenne ich an dieser Stelle aus mehreren Gründen nicht.
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