Hab Dir den Link per PN geschickt.
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Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
„Das ist aber keine Sicherheitslücke, sondern die Technik ist so gebaut“ Ralf Sauerzapf, Sprecher der Telekom laut Bericht in der "Märkische Allgemeine"
Wegen der starken Nachfrage stell ich mal eine neutrale Fassung hier rein:
Gerade der letzte Satz ist für Messen absolut zutreffend.Nutzung des/der Firmenfahrzeuge/s der XYZ zu Werbezwecken
Die von XYZ betriebenen Fahrzeuge können gebührenpflichtig als Werbeträger gebucht werden. Die Vergütung erfolgt nach folgender Tabelle:
Größe der Werbefläche Preis
bis DIN A6 25,00 ¤
bis DIN A5 40,00 ¤
bis DIN A4 70,00 ¤
bis DIN A3 120,00 ¤
Alle Preise gelten pro begonnenem 12-Stunden-Intervall und verstehen sich zuzüglich jeweils gültiger gesetzlicher Mehrwertsteuer. XYZ garantiert, die Fahrzeuge an stark frequentierten, gut sichtbaren Stellen zu positionieren.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Hm mit dem Werbeflächen ding wär ich vorsichtig. wenn man sein Fahrzeug länger als 14 tage am selben Ort abstellt. Das wär zum beispiel beim öffentlichen parkplatz vorm haus so brauch man ne sondergenehmigung für Werbeflächen am auto.
Wenn ich auf einem Messeparkplatz stehe, dann nur von morgens bis abends. In der Nacht stehe ich auf dem Hotelparkplatz und da sind die Flyer weg. Außerdem wird auch jeder Tag neu berechnet, die entsprechenden Flyer können ja schließlich Tag für Tag belegt werden.
Investi
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Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Ich denke, eine Müllbeseitigungs-Gebühr schließt das gewerbsmäßige "Werbeflächen-Anbieten" aus. So etwas in der Art werde ich mir mal schreiben und ins Auto legen.
Der Sumpf ist größer. Und tiefer.
offtopic:So heute habe ich etwas mehr Zeit, um meinen Tip zu posten.
Ich kann Euch einen Tip von der "Gegenseite" geben. Wir haben früher auch diese "Parkplatzwerbung" gemacht. Ich betone früher - dank u.a Antispam, haben wir das ganz schnell abgestellt und raten es keinem Kunden mehr, was auch dankbar angenommen wird (man lernt nie aus)
Aber zurück zum Thema...
Nach einiger Zeit trudelten immer mehr Unterlassungsforderungen ein, in denen behauptet wurde, es wäre ein Aufkleber auf dem Auto "Keine Werbung - sonst Anzeige" gewesen. Teilweise sogar mit Foto des Aufklebers am Auto.
Nachprüfen konnten wir das natürlich nicht.
Alle Schreiben waren identisch, allerdings mit unterschiedliche Namen, Fotos, Kennzeichen, etc.
Tja, es wurden damals ca 4000 ¤ bei Verstoß gegen die Unterlassung /p.P gefordert....
..... wir haben einige Nachforschungen angestellt, es war damals die Konkurrenz, die uns eins auswischen wollte.
ABER
danach hatten wir nach Abspache mit unserem R.A. diese Art der Werbung eingestellt, denn bei jedem Flyer hätten wir vorher jedes Auto einzeln absuchen müssen, da es ja dort keinen Briefkasten gibt, und der Aufkleber nur sichtbar sein muss, es aber keine bestimmte Stelle vorgeschrieben ist.
Und ausserdem hätten wir JEDES Nummernschild mit der Sperrliste überprüfen müssen, und somit wäre dies nicht mehr rentabel gewesen.
Seltsamerweise wurde auch die Autowerbung auf bestimmten Plätzen von anderen Firmen weniger - es hatte sich also rumgesprochen
So... Olli ist gerade noch etwas eingefallen....
Wer sehr extrem gegen solche Werber vorgeht ist z.B. die Deutsche Bahn, einige Großparkplatzbetreiber und vor allen Dingen Tiefgarageninhaber.
Laut meiner Info hier verlangen die schon mal 350¤ für eine Parklpatzreinigung, wenn zu viele Flyer des selben Anbieters auf dem Boden liegen.
So... das wars jetzt erstmal...
Gruß Tom
Geändert von Liquid-Sky-Net (24.10.2006 um 08:53 Uhr) Grund: offtopic
Ich leb in meiner eigenen Welt, aber das ist o.k. - man kennt mich dort! :D
Zitat von axys
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