Spenden

Wir konnten Ihnen helfen?

Wenn Sie uns mit einer Spende unterstützen möchten, bedanken wir uns schon jetzt an dieser Stelle. Sie helfen uns damit, unsere Arbeit als Verbraucherschutzverein noch effektiver zu machen.

Unsere Bankverbindung:

Antispam e.V.
Kontonummer: 117338703
BLZ: 54691200
Bank: VR Bank Mittelhaardt eG
IBAN: DE05546912000117338703
S.W.I.F.T. Code (BIC): GENODE61DUW

Bei Spenden wird gebeten, dass im Verwendungszweck der Begriff "Spende" auftaucht. Das vereinfacht die Zuordnung der Spenden.

Bitte beachten Sie, dass der Vereinsvorstand den Status der Gemeinnützigkeit des Vereins erneut beantragen musste, und dass derzeit bis zur Entscheidung in dieser Sache bis auf weiteres keine steuerlich absetzbaren Spendenquittungen ausgestellt werden können.

Geldauflagen und Bußgelder

Unsere Ziele als Verbraucherschutzverein

Als Richter und als Staatsanwalt unterstützen Sie uns, zahlreiche Inhalte aus unserem hauseigenen Nachschlagewerk auch offline verfügbar zu machen. Seien es Flyer mit Warnungen vor Kaffeefahrten in Seniorenheimen, Abwehr von Cybermobbing in Schulen oder der Auftritt auf Messen bis hin zu unserer Expertise bei Befragungen des Bundestags.

Wir sind dankbar für diese wertvolle Unterstützung!

Der Verein hat keine kommerziellen Interessen. Wir setzen uns ehrenamtlich gegen Spam, Betrug und Abzocke ein.

Gewachsen ist der Verein aus dem Forum des Antispam e. V., was zunächst ein Erfahrungsaustausch-Forum zum Thema Spam war. Im Laufe der Zeit wurde das Forum auf immer neue Bereiche erweitert, weil Spam nicht nur über e-Mail, sondern auch über andere Medien wie Telefon, SMS, Fax etc. verbreitet wird. Insbesondere die Themen Telefon- und SMS-Spam sind in unserem Forum mindestens so stark frequentiert wie das Thema E-Mail-Spam, was den wachsenden Einfluss dubioser Unternehmen auf dem Markt der Telekommunikation widerspiegelt.

Unsere Selbstverpflichtung

Wir garantieren der zuständigen Behörde, dass die zugewiesenen Geldauflagen und Bußgelder korrekt verbucht werden und wir zeitnah über die Geldflüsse informieren.

Wir sind bei folgenden Gerichten eingetragen:

Baden-Württemberg
--> OLG Stuttgart
--> OLG Karlsruhe

Bayern
--> OLG München
--> OLG Nürnberg
--> OLG Bamberg

Berlin
--> Zentrale Liste des AG Tiergarten

Brandenburg
--> OLG Brandenburg

Bremen
--> Zentrale Liste durch die Staatsanwaltschaft Bremen

Hamburg
--> Hamburger Sammelfond für Bußgelder

Hessen
--> OLG Frankfurt am Main

Mecklenburg-Vorpommern
--> OLG Rostock

Niedersachsen
--> Zentrale Liste des OLG Oldenburg

Nordrhein-Westfalen
--> Zentrale Liste der Generalstattsanwaltschaft Düsseldorf

Rheinland-Pfalz
--> Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach
--> Staatsanwaltschaft Frankenthal
--> Staatsanwaltschaft Kaiserslautern
--> Staatsanwaltschaft Koblenz
--> Staatsanwaltschaft Landau / Pfalz
--> Staatsanwaltschaft Mainz
--> Staatsanwaltschaft Trier
--> Staatsanwaltschaft Zweibrücken

Saarland
--> Zentrale Liste am LG Saarbrücken

Sachsen
--> OLG Dresden

Sachsen-Anhalt

--> OLG Naumburg

Schleswig-Holstein
--> OLG Schleswig

Thüringen
--> Liste des Thüringischen OLG

Information für Zahlungspflichtige

Bitte verwenden Sie im Verwendungszweck der Überweisung das Ihnen durch das Gericht / die Staatsanwaltschaft zugewiesene Aktenzeichen. Damit können wir die zuständige Behörde zeitnah über den Zahlungseingang informieren. Detailfragen bezüglich der Zahlungsauflage können wir Ihnen leider nicht beantworten, wenden Sie sich hierzu bitte direkt an die zuständige Behörde. Ferner bitten wir um Beachtung, dass wir für Bußgelder keine Spendenbescheinigungen ausstellen dürfen.