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Fangschaltung

Mit einer Fangschaltung, mittlerweile unter dem Kürzel "MCID" bekannt, kann man belästigende oder bedrohende Anrufer ermitteln und sich gerichtsfeste Beweismittel beschaffen. Dabei ermittelt der Telefonanbieter die Anschlusskennung (Rufnummer) eines Anrufers, auch wenn diese unterdrückt oder, wie z.B. bei Servicecentern üblich, eine andere Nummer übertragen wird. Man erhält dann die Liste der ermittelten Nummern mir Anrufzeit und Anrufdauer per Post.

Inhaltsverzeichnis

Wie löst man eine Fangschaltung aus?

Wenn sich belästigende oder bedrohende Anrufe häufen, sollte man nicht lange fackeln, bevor man eine Fangschaltung beauftragt. Der Auftrag sollte in der Regel schriftlich beim eigenen Telefonanbieter gestellt werden und eine kurze Begründung enthalten; bei eingen Anbietern kann man die Einrichtung einer Fangschaltung auch telefonisch beauftragen.

Häufig wird bei der Einrichtung mit dem Telefonanbieter ein Kennwort vereinbart, so dass der belästigende Anrufer sich nicht telefonisch als Techniker ausgeben kann.

Je nach Anbieter gestalten sich die Fangschaltungen unterschiedlich: Bei einigen muss sie aktiv eingeleitet werden, d.h. man muss während des zu fangenden Anrufs oder kurz danach eine bestimmte Taste drücken. Andere Anbieter protokollieren sämtliche Anrufe, so dass man die erwünschten Anrufe anhand des Protokolls aussortieren kann. Bei diesen ist es dann auch nicht erforderlich, dass eine Verbindung zustande kommt. Details erfragen Sie bitte bei Ihrem Telefonanbieter.

Hat man den Anrufer gefangen, sollte man die Aktion noch nicht gleich abbrechen. Der Täter könnte sich sonst bei Gericht auf ein Versehen hinausreden. Bei dreimaligem oder häufigerem Anruf ist der für eine Strafbarkeit erforderliche Vorsatz bewiesen.

Es empfiehlt sich, die Zahlungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen und die Forderung von einem Rechtsanwalt vorbringen zu lassen. Diesen müsste der Täter auf jeden Fall bezahlen.

Der Telefonanbieter unternimmt im Normalfall nichts gegen böswillige Anrufer. Es ist Sache des Belästigten, gegen den Anrufer Strafanzeige zu erstatten und/oder ihn auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verklagen.

Eine Fangschaltung ist auch ein probates Mittel, um sich gegen penetrante, oft wiederholte lästige Werbeanrufe von Callcentern zur Wehr zu setzen. Da diese Callcenter i.d.R. mit unterdrückter Rufnummer anrufen, kann auf diese Weise der Verursacher beweisbar festgestellt werden. Es empfiehlt sich dann die Weitergabe des Vorgangs an einen Anwalt. Dieser mahnt das Unternehmen kostenpflichtig ab und stellt seine Kosten dem Unternehmen in Rechnung. Nur in wenigen, hartnäckigen Fällen dürfte daraufhin nicht bezahlt werden. In diesen Fällen wäre nach Prüfung der Bonitätsverhältnisse bzw. der Vollstreckbarkeit ein Prozess im Rahmen einer Unterlassungsklage sicher aussichtsreich.
Empfehlenswert ist es, nach Möglichkeit den Störer mindestens dreimal auf der Fangschaltung zu fassen, um eine gewisse "Nachhaltigkeit" nachweisen zu können. Damit sich der Störer nicht mit einem "einmaligen Versehen" herausreden kann.

Kostenerstattung

Die Kosten der Fangschaltung könnte man im Erfolgsfall vom Täter zurückfordern. Es ist unumstritten, dass im Falle eines strafbaren Stalkings die Kosten der Fangschaltung vom Täter zu erstatten sind (s. dazu: Amtsgericht Bielefeld, AZ: 5 C 234/79, Urteil vom 22.05.1979). Ob dieses Urteil auch auf Fälle unlauterer Werbung anzuwenden wäre, ist strittig, wäre aber den Versuch unserer Meinung nach auf jeden Fall wert. Hierzu gibt es allerdings derzeit noch keine Präzedenzurteile.

Kosten einer Fangschaltung bei verschiedenen Anbietern

Dies sind die Kosten, die die am weitesten verbreiteten Telefonanbieter für eine Fangschaltung verlangen. Die Liste repräsentiert den Stand am 20.06.2009 und ist ohne Gewähr auf Richtigkeit. Sofern nicht anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf das Angebot für Privatkunden.

1&1
5,00 Euro pro Tag
Quelle: Preisliste für das Angebot „Surf & Phone“, Seite 4, Punkt „Identifizieren böswilliger Anrufe (MCID)“
Arcor (mittlerweile Vodafone)
99,95 Euro für zwei Wochen
Quelle: Preise und Leistungen für Privatkunden, Seite 14, Punkt 6.2 "Identifizieren / Fangen böswilliger Anrufer (MCID)" (für Geschäftskunden finden sich im öffentlichen Bereich des Arcor-Internetangebots keine AGB bzw. Preislisten; vermutlich gelten für Fangschaltungen jedoch die gleichen Tarife)
congstar
Nach intensiver Suche lassen sich weder in den Preislisten noch auf der Internetseite http://www.congstar.de Hinweise darauf finden, dass eine Fangschaltung überhaupt möglich ist.
e-plus sowie simyo
Angabe laut eines uns übermittelten Info-Briefs: "Eine Fangschaltung kann nur in die Zukunft erfolgen. Diese wird durch uns für die Dauer einer Woche eingerichtet. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Rechnung auf 210,30 € ... (!).
EWE-Tel
für Geschäftskunden: einmalig 6,462 Euro netto (=7,90398 Euro brutto) Einrichtungspreis, 2,16 Euro netto (=2,5704 Euro brutto) pro Tag
Quelle: Beschreibung zusätzlicher Leistungsmerkmale für Geschäftskunden im Supportbereich der EWE-Tel-Homepage
für Privatkunden: Einrichtung 7,69€, pro Tag: 2,57€ = 84,79€ für 30 Tage; Preisliste unter http://www.ewe-tel.de/pdf/preisliste_plus.pdf
freenet
Einrichtungsgebühr einmalig 75,00 Euro, danach monatlich 75,00 Euro
Quelle: Internetseite Kundenservice
GMX
Siehe 1&1, da 1&1 als technischer Anbieter auftritt.
Hanse Net / Alice
Für die ersten 10 Tage pauschal 51,13 Euro, ab dem 11. Tag 0,51 Euro pro Tag
Quelle: Preisliste für die DSL-Angebote „Alice Light“, „Alice Fun“ und Alice Comfort“, Seite 3, Punkt „Verfolgung böswilliger Anrufe“
Kabel Deutschland
pro Tag 9,90 Euro oder pro Monat 49,90 Euro (gleichermaßen für Privat- wie Geschäftskunden)
Quelle für Privatkunden: Preisliste für das Angebotspalette „Internet & Telefon“, Seite 2, Punkt „Identifizierung/Fangen böswilliger Anrufe (MCID)“
Quelle für Geschäftskunden: Preisliste für die Angebotspalette „Comfort Business und Flat Comfort Business“, Seite 2, Punkt „Identifizierung/Fangen böswilliger Anrufe (MCID)“
Nordcom (Tochtergesellschaft von EWETEL)
Einrichtung: 15,70€, pro Tag: 0,51€ = 31,00€ für 30 Tage
Strato
Siehe freenet, da freenet als technischer Anbieter auftritt.
Tele 2
In den Leistungsbeschreibungen für Privatkunden ist die optionale Fangschaltung nicht verzeichnet.
Quelle: Leistungsbeschreibung für Privatkunden
Telefonica / o2
Laut Auskunft eines Users nach telefonischer Rückfrage kostet die Fangschaltung 180 €/Woche. Bei intensiver Suche lassen sich allerdings weder in den Preislisten noch auf der Internetseite http://www.o2online.de offizielle Hinweise darauf finden, ob eine Fangschaltung überhaupt möglich ist und wenn ja, zu welchen Kosten.
Telekom
einmalig 85,95 Euro Einrichtungspreis, danach pro 14 Tage 54,95 Euro (gleichermaßen für Privat- wie Geschäftskunden); die maximale Laufzeit beträgt 8 Wochen, danach wir die Einrichtungsgebühr erneut fällig.
Quelle für Privatkunden: Preisliste für „Zusätzliche Leistungen Standard-Anschluss“, Seite 2, Punkt 12 „Identifizieren“
Quelle für Geschäftskunden: Preisliste für „Zusätzliche Leistungen Universal-Anschluss“, Seite 6, Punkt 1.7 „Identifizieren“ (ebenso in den Preislisten für andere Geschäftsanschlüsse)
Vodafone
99,95 Euro für zwei Wochen
Quelle: Preisliste für das Angebot „Vodafone DSL zuhause“, Seite 13, Punkt „Identifizieren / Fangen böswilliger Anrufer (MCID)“ (in diesem Punkt identisch mit anderen Paketen; im Angebot für Geschäftskunden ist die gleiche Preisliste verlinkt)

Falls Sie Kunde bei einem der o.g. Anbieter sind und andere Informationen über Preise von Fangschaltungen haben, bitten wir um kurze Mitteilung.

Vergleich der Anbieter

Leider hat aber die Telekom die Preise für die Fangschaltung enorm angehoben. Seit dem 17.06.2009 gelten für Fangschaltungen bei der Deutschen Telekom neue Preise. Die Steigerung beträgt in etwa satte 400%! Laut Erklärung der Telekom habe man sich damit angeblich den Preisen der Wettbewerber angepasst.

Dass diese Aussage glatt gelogen ist, zeigt ein Vergleich mit dem Wettbewerber EWEtel. Legt man die o.g. Preise zugrunde, würde für eine Fangschaltung bei der Telekom monatlich (inklusive Einrichtungsgebühr) 195,85 Euro fällig, während der günstigste Mittbewerber Hanse-Net/Alice für 30 Tage nur 61,33 Euro verlangt. (Kabel Deutschland betreibt kein eigenes Festnetz).

Wie man bei der Telekom die abstruse Einrichtungsgebühr von über 85 € erklären will, ist hier nicht nachvollziehbar. Angesichts der heutzutage drastisch sinkenden Kosten der EDV-Hardware, die für die Erhebung und Speicherung der Kontaktdaten notwendig ist, und angesichts der Tatsache, dass die Datenerhebung aufgrund der Vorratsdatenspeicherung ohnehin erfolgt, erscheint uns diese Preiserhöhung der Telekom maßlos überzogen. Hier setzt die Telekom ein unverhältnismäßiges Hindernis, das viele Opfer von Stalking oder Werbeterror davon abhalten wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Links

Suchbegriffe: Fangschaltung Kosten Anbieter Stalking Belästigung Bedrohung Telefon Werbung




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Diese Seite wurde zuletzt am 21. September 2013 um 22:19 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 114.297-mal abgerufen.
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