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Handy-Abo-Abzocke


Dieser Artikel beschreibt im Überblick die verschiedenen Formen von Abzocke über Handys und Smartphones und leitet weiter auf detailliertere Artikel, in denen die empfohlene Vorgehensweise genauer beschrieben wird.

Auf Ihrer Handy-Rechnung tauchen plötzlich unerklärliche Posten auf, für angebliche Leistungen von Drittanbietern, die Ihnen völlig unbekannt sind, und wobei Sie wissen, dass Sie niemals dort eine Leistung bestellt und in Anspruch genommen haben. Was hat es damit auf sich? Wie schützt man sich davor?

In aller Regel handelt es sich um dubiose Anbieter angeblicher "Mehrwertdienstleistungen" oder "telekommunikationsgestützter Abo-Dienste". Dabei erfolgt entweder gar keine Gegenleistung für das abgebuchte Geld, oder aber das Preis-Leistungs-Verhältnis ist außerhalb jeder Diskussion. Die dubiosen Drittanbieter verbuchen die angeblichen "Leistungen" nicht selten in reiner Betrugsabsicht. Ihnen wird z.B. unterstellt, ein "Abo" bestellt zu haben, woran Sie sich beim besten Willen nicht erinnern können, oder eine Mehrwertnummer angewählt zu haben, ohne dass Sie sich an eine Preisansage erinnern können.

Inhaltsverzeichnis

Schutz vor Handy-Abzocke

Leider kennen wir derzeit nur eine einzige wirklich effektive Maßnahme, mit der Sie als Besitzer eines Handys bzw. eines Smartphones sich vor Abzocke schützen können:

Die Drittanbieter-Sperre

Das ist derzeit die einzige wirklich effektive Art und Weise, mit der Sie Ihren Geldbeutel festhalten können. Denn dadurch wird es den Abzockern unmöglich gemacht, in irgendeiner Form Geld von Ihrem Rechnungskonto abzusaugen.

Denn das Grundproblem bei der Handy-Abzocke liegt darin, dass Sie, wenn das Geld erst einmal abgebucht wurde, einige Mühe haben, um es wiederzubeschaffen. Hierin liegt der wesentliche Unterschied zu den sonst bekannten Formen der Abzocke gegen Verbraucher. Denn bei üblicher Abzocke brauchen nur die Rechnungen und Mahnungen ignoriert oder Lastschriftabbuchungen einfach rückgeholt zu werden. Bei der Handy-Abzocke jedoch müssen Sie sich das Geld von Ihrem Provider wiederbeschaffen. Üblicherweise legen die Provider den Betroffenen dabei einige Steine in den Weg, und man muss schon genau wissen, wie man es anstellt und was man dabei zu beachten hat, damit man erfolgreich das Geld wiederbekommt. Dazu mehr weiter unten.

Dieser ganze Ärger lässt sich aber mit einer Drittanbietersperre zuverlässig vermeiden. Das beste ist, wenn Sie eine solche Sperre gleich schon beim Abschluss des Handyvertrags einrichten lassen. Aber die Sperre lässt sich auch nachträglich beantragen. Es sollte beachtet werden, dass nicht nur Mehrwertnummern gesperrt werden, sondern auch Premium-SMS (Kurzwahldienste), aber besonders auch das sogenannte "WAP-Billing", also die Verrechnung beim Besuch von Internet-Seiten mit dem Handy.

Bei Prepaid-Karten sieht die Situation mit der Sperre etwas komplizierter aus, weil es leider immer noch einige Provider gibt, die aus fadenscheinigen "technischen" Gründen die Drittanbietersperre bei Prepaid nicht anbieten. Noch vor einiger Zeit haben hier sogar fast alle Anbieter gemauert, jedoch gibt es inzwischen eine große Zahl an Providern, die eine Sperre auch für Prepaid anbieten. Wenn sich Ihr Provider immer noch querstellt, hilft ein Anbieterwechsel. Bei Prepaid-Karten ist nämlich das abgezockte Guthaben unwiderbringlich verloren. Während Sie beim Vertragshandy die Möglichkeit haben, den streitigen Betrag von der nächsten Rechnung einzubehalten, ist die Wiederbeschaffung bei Prepaid so gut wie unmöglich.

Seit der Novelle des TKG im Mai 2012 müssen die Handyprovider eine Drittanbietersperre kostenlos anbieten. Rechtsgrundlage ist § 45d TKG. Trotzdem verweigern noch immer einige Provider die Einrichtung der Drittanbietersperre, oder sie verlangen eine Gebühr. Beides ist klar unzulässig. Sie sollten so ein Verhalten mit einer Vertragskündigung und Providerwechsel beantworten. Eine Gebühr darf lediglich für das Rückgängigmachen der Sperre verlangt werden.

Eine Alternative zur Drittanbietersperre gibt es leider nicht. Die viel gelesene Empfehlung, man könne sich durch umsichtiges Verhalten und vorsichtige Auswahl z.B. bei Handy-Apps schon wirksam schützen, greift nicht. Es hat bereits Wortmeldungen Betroffener gegeben, wonach schon zu einem Zeitpunkt dubiose Rechnungsposten verbucht wurden, als noch nicht einmal die SIM-Karte aus dem Umschlag ausgepackt und in das neue Smartphone eingelegt war. Trotzdem behaupten die Abzocker rotzfrech, es sei eine Webseite mit dem Smartphone besucht oder irgendeine Kurzwahlnummer angewählt und ein "Abo" abgeschlossen worden.
Die Drittanbietersperre ist die einzig zuverlässige Möglichkeit, dieses Theater zu vermeiden und den Abzockern den Hahn zuzudrehen. Besonders wichtig ist die Drittanbietersperre bei Smartphones, erst recht dann, wenn diese von Kindern oder Jugendlichen genutzt werden. Diese Zielgruppe wird von den Abzockern ganz gezielt beharkt und mit Werbung für Klingeltöne, SMS-Flirt- und Chat-Services und Apps-Abofallen bombardiert. Sofern Sie nicht beabsichtigen, Ihr halbes Monatsgehalt für die Apps-Abos und Humba-Wumba-Klingeltöne Ihrer Sprößlinge zu verbraten, ist die Sperre die einzig effektive Möglichkeit, Ihren Geldbeutel festzuhalten.

Handy-Abzocke - wie funktioniert das?

Die Abzocke über Handys und Smartphones funktioniert nur deswegen, weil fast alle Mobilfunk-Provider in Deutschland bereitwillig das schmutzige Spiel mitmachen. Die Provider schließen mit dubiosen "Verbindungsnetzbetreibern" sogenannte "Fakturierungsverträge". In diesen Verträgen ist in der Regel festgehalten, dass die Provider so um die 30 Prozent an Provision aus den gebuchten Beträgen einbehalten dürfen. Auch für die Provider ist also die Handy-Abzocke äußerst lukrativ, auch wenn dieser Umstand in der öffentlichen politischen Diskussion weitgehend totgeschweigen wird und sich die Provider in einen Nebel des vornehmen Schweigens einhüllen. Geld stinkt nicht, und über Gewinn spricht man nicht - egal, welche Farbe das Provider-Logo hat. Alle machen sie mit, und niemand hindert sie daran.

Die Provider lassen sich in der Regel vertraglich die Forderungen abtreten und buchen dann die Beträge von den Rechnungskonten der Endkunden ab. Eine Prüfung auf Plausibilität und Rechtmäßigkeit erfolgt nicht. Die Provider reden sich vielmehr damit heraus, sie hätten von den Verbindungsnetzbetreibern die Zusicherung in Form eines großen Indianerehrenworts, dass natürlich alles rechtmäßig sei.

Es gibt verschiedene Varianten der Handy-Abzocke, diese werden weiter unten beschrieben. Bei allen diesen Varianten ist es jedoch entweder so, dass Sie über die Kostenpflicht bei einer Mehrwertnummer bzw. einem "Abo" getäuscht und im Unklaren gelassen wurden, oder dass es überhaupt keinen ermittelbaren Anlass für die Buchung gegeben hat.

Das Versteckspiel - die Reise von Pontius zu Pilatus

Hier beginnt nun das abscheuliche Spiel, das sowohl von den Providern als auch von den dubiosen "Verbindungsnetzbetreibern" mit den Betroffenen gespielt wird. Die Endkunden, die ihre Handyrechnungen beanstanden, werden systematisch hingehalten, nach Strich und Faden veräppelt und bezüglich der Geltendmachung von Rückforderungen auf eine Reise von Pontius zu Pilatus und weiter ins Nirwana geschickt. Sowohl die Provider als auch die Verbindungsnetzbetreiber nutzen die fehlende Rechtskenntnis der Endkunden dabei schamlos aus.

Und das funktioniert so:

Ihr Handyprovider wird versuchen, Sie zur Geltendmachung der Rückforderung an den "Verbindungsnetzbetreiber" zu verweisen. Ihre Ansprüche hätten Sie gegenüber dem geltend zu machen. Ihre Telefonrechnung hätten Sie angeblich ungekürzt zu zahlen.

Wenn Sie dann an diesen Verbindungsnetzbetreiber schreiben, so wird der sich genauso dumm stellen und behaupten, er sei ja leider auch nur "der technische Dienstleister und Portalbetreiber" und stelle nur das Netz für eine gewisse Firma Humba-Wumba-Täterä Ltd. in einem Londoner Rattenbriefkasten oder auf den Seychellen zur Verfügung. Und Sie möchten doch bitte so nett sein und sich an diese Firma auf den Seychellen wenden. Er selbst könne da "leider" nichts machen - aber merkwürdigerweise kann er immerhin das sogenannte "Abo" für gekündigt erklären. Er ist also immerhin meistens so freundlich und sichert Ihnen zu, weitere Abbuchungen zu unterlassen. Die Herausgabe des abgezockten Betrags verweigert er allerdings.

Nun können Sie sich wohl schon denken, was für eine blödsinnige Antwort Sie von der Rattenlochfirma erhalten werden. Entweder die stellen sich komplett taub und reagieren gar nicht. Was machen Sie dann? Wollen Sie in London oder auf den Seychellen Klage einreichen? Oder die schreiben, sie seien "ja auch nur der technische Durchzugsdienstleister" für eine vierte Firma, und die ist dann auch nur der Subunternehmer eines fünften Klabautermanns auf den Niederländischen Antillen, der dann leider auch nur...
Keiner ist verantworlich, keiner ist es gewesen - aber Kohle wollen sie natürlich alle.
Und dann weisen Sie mal nach, dass der "Verbindungsnetzbetreiber" diese Dritt- und Viert-Firmen lediglich zur Tarnung vorgeschoben hat.

Merken Sie was?
Genau so werden Sie systematisch verkaspert, und Ihr lieber seriöser Handyprovider macht dabei schon den Anfang. Indem er Sie nach Strich und Faden belügt und veräppelt. Denn eigentlich hat Ihr Handyprovider selbst und niemand anders sich mit Ihren Einwendungen zu befassen. Da die "Forderung" (für was auch immer) an Ihren Provider abgetreten wurde, ist jetzt Ihr Provider und niemand anders der rechtliche Inhaber der Forderung und daher auch gemäß § 404 BGB der einzige Ansprechpartner, um sich mit Ihren berechtigten Einwänden auseinanderzusetzen. Als Inhaber der Forderung darf Sie der Provider eigentlich nicht an den Verbindungsnetzbetreiber als "Zedentin" der abgetretenen Forderung zurückverweisen.

Schon das verschweigt Ihnen aber das Beschwerdezentrum Ihres Providers systematisch, denn dort weiß man, dass Sie von diesen rechtlichen Feinheiten keine Ahnung haben, und man baut darauf, dass Sie sich einlullen und verkaspern lassen und nach der erfolglosen Reise ins Nirwana entnervt aufgeben. Hauptinteresse Ihres Providers ist natürlich, dass er seinen Beuteanteil von 30 Prozent behalten darf. Ob seine Endkunden mit Beträgen bis hin zu ganzen Urlaubsbudgets geschädigt werden, ist ihm wurstegal. Und der Politik wie auch der Bundesnetzagentur ebenso. Warum? - Fragen Sie mal, wer in Berlin die parlamentarischen Frühstückstische der etablierten "Volksvertreter" sponsort. Die Heilsarmee jedenfalls nicht.

Artikel - Deutschland, das Abzockerparadies

Was tun bei Handy-Abzocke?

Die leckere Suppe können und sollten Sie aber sowohl Ihrem Handy-Provider als auch dem dubiosen Verbindungsnetzbetreiber gründlich versalzen. Hierzu sollten Sie Ihrem Handy-Provider gleich von Anfang an klarmachen, dass Sie nicht im Traum daran denken, das alberne Versteckspiel mitzumachen. Sie sollten Ihrem Provider deutlich machen, dass er und niemand sonst ersatzpflichtig gegenüber Ihnen ist. Ob und wie Ihr Provider dann anschließend das Geld von der Verbindungsklabauterbude wiederbekommt oder ob er dazu Klage in London, in Bullerbü oder auf den Niederländischen Antillen einreichen darf, soll dabei nicht Ihr Problem sein. Denn Ihr Provider ist nämlich in keiner Weise gezwungen, solche Fakturierungsverträge mit diesen merkwürdigen "Verbindungsnetzbetreibern" einzugehen. Auch in diesem Punkt lügt Ihr Provider wie gedruckt, wenn er - wie üblich - behauptet, er sei zum Inkasso dieser Beträge nach TKG gezwungen. Das ist jedoch im Mobilfunkbereich nicht der Fall. Diese Verträge werden völlig freiwillig und rein aus Profitgier geschlossen. Auf Ihre Kosten.

Also: seien Sie rabiat, lassen Sie sich nicht verkaspern. Und holen Sie sich das Geld von Ihrem Provider zurück. Es ist Ihr Recht und Ihr Geld.

Geld zurückholen - wie?

Bei Prepaid-Karten muss es leider als ziemlich aussichtslos gelten, die abgezockten Beträge wiederzubeschaffen. Hier kann man nur die sofortige Einrichtung einer Drittanbietersperre empfehlen bzw. falls der Provider dies verweigert, den Anbieterwechsel.

Bei den festen Mobilfunkverträgen haben Sie jedoch die Möglichkeit, den streitigen Betrag wiederzubeschaffen, indem Sie Ihrem Provider mitteilen, dass Sie Einwendungen wegen eines Teils der Rechnung geltend machen, und indem Sie dann (auch bei Mahnungen und Drohungen Ihres Providers) den streitigen Betrag von einer der nächsten Telefonrechnungen einbehalten.

Sie können hierbei auf eigene Faust vorgehen, wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind, unter folgenden Voraussetzungen:

  • Ihnen wird ein angebliches "Abo" berechnet, das sie sicher nicht bestellt haben.

oder

  • Ihnen wird eine Gebühr für eine Mehrwertverbindung oder Premium-SMS oder ein Voice-Abo berechnet, was Sie sicher nicht angewählt haben.

In diesem Fall können Sie den folgenden Musterbrief verwenden:

Widerspruch an Provider bei Abzocke mit Handy-Abo - nicht bestellt

Wenn Sie möglicherweise eine Mehrwertdienstverbindung oder eine fünfstellige Premium-SMS-Nummer angewählt haben, dann gehen Sie so vor wie in dem folgenden Artikel beschrieben:

Vorgehen bei Telefon-Mehrwertdienst-Betrug

Wenn Sie sich Ihrer Sache nicht sicher sind, holen Sie Rechtsberatung ein.

Beachten Sie bei der Geltendmachung von Einwänden gegen Ihre Telefonrechnung bitte unbedingt die folgenden Empfehlungen.

Nicht mit der Hotline telefonieren! Kein Telefongequatsche anfangen!

Es gehört leider zu den ganz typischen Laienfehlern, in solchen Fällen die Hotline des Handy-Providers anzurufen. Das ist schon gleich der erste gravierende Fehler. Denn hinterher wird streitig sein, was da am Telefon besprochen wurde.

Beweiswert elektronischer Kommunikation

Außerdem werden Ihre Einwendungen in aller Regel am Telefon nicht ernst genommen. Sondern Ihnen werden die oben bereits aufgeführten Lügen aufgetischt: Sie möchten sich doch bitte an den Verbindungsnetzbetreiber wenden, man könne da leider nichts machen, und so weiter. Anschließend sind Sie dann genauso weit wie vorher, und Sie können im Streitfall vor Gericht nicht einmal mehr nachweisen, dass Sie Einwendungen vorgebracht haben bzw. welche genau. Denn es ist nichts dokumentiert, und die Gegenseite wird nach aller Erfahrung alles bestreiten.
Daher: fangen Sie bitte erst gar kein Telefongequatsche an! Das führt zu gar nichts. Finger weg vom Telefon! Sondern bringen Sie alles in Schriftform vor, und zwar mit beweisbarer Zustellung - das heißt per Einschreiben mit Rückschein. Juristen machen es auch nicht anders - und das aus gutem Grund. Weiter unten finden Sie Links zu Musterbriefen. Regeln Sie alles ausschließlich schriftlich. Das gilt grundsätzlich für alle Streitigkeiten mit Mobilfunkprovidern. Was Sie dort nicht schwarz auf weiß auf dem Papier haben, wird im Streitfall vor Gericht mit schöner Regelmäßigkeit bestritten - und dann haben Sie den Salat, weil Sie auf die Zusicherungen irgendeines Hotline-Fräuleins vertraut haben. Und die Gegenseite wird absolut vorhersehbar genau dann klagen, wenn sie weiß, dass nichts dokumentiert ist und Sie Formfehler gemacht haben.

Frist beachten!

Einwendungen gegen eine Telefonrechnung müssen innerhalb von 8 Wochen nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden.

Nicht die Lastschrift zurückbuchen!

Vermeiden Sie den häufig gemachten Fehler, die Lastschrift Ihres Providers rückbuchen zu lassen. Denn dabei entstehen Ihrem Provider Rücklastschriftgebühren, und natürlich wird Ihr Provider deswegen ein Theater veranstalten und diese Gebühren mit anmahnen. Liefern Sie ihm erst gar kein Futter für sein Mahntheater. Vielmehr sollten Sie gegenüber Ihrem Provider ganz korrekt die Einzugsermächtigung aufkündigen und dem Provider deutlich machen, dass Sie den streitigen Betrag von einer der nächsten Rechnungen einbehalten werden.

Allerdings ist bei der Aufkündigung der Lastschrifteinzugsermächtigung zu beachten, dass Ihr Provider Ihnen dann evtl. eine erhöhte Gebühr für die Rechnungserstellung aufbrummen wird, gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Solche vertraglichen Vereinbarungen sind gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs wohl i.d.R. auch nicht anfechtbar.

Die Lastschrift sollten Sie nur dann zurückbuchen, wenn Sie gegenüber Ihrem Provider bereits vor Wochen nachweislich (Einschreiben/Rückschein) die Einzugsermächtigung widerrufen hatten, und wenn Ihr Provider trotzdem aus unerfindlichen Gründen wieder abbucht.

Lastschrift-Einzugsermächtigung aufkündigen

In den unten verlinkten Musterbriefen kündigen Sie die Genehmigung zum Lastschrift-Einzug auf. Danach haben Sie dann eine Handhabe, um den streitigen Betrag von der nächsten Rechnung einzubehalten.

Streitigen Betrag genau benennen und aufschlüsseln

In Ihrem Widerspruchsschreiben sollten Sie genau und übersichtlich aufführen, welche Rechnungsposten Sie bestreiten.

Zusätzliche Gebühren nur unter Vorbehalt zahlen

Wenn Sie Ihre Einzugsermächtigung aufgekündigt haben, müssen Sie den aus Ihrer Sicht unzweifelhaften Rechnungsbetrag per Überweisung begleichen. Viele Mobilfunkanbieter sehen nun in ihren Preistabellen eine Gebühr vor, die bei Zahlung per Überweisung fällig wird. Exemplarisch sei hier eine Preistabelle von Vodafone (PDF-Dokument) verlinkt, wo man auf Seite 41 eine Gebühr von 2,50 Euro monatlich für "Zahlen per Überweisung oder Scheck" findet.

Im Interesse des Erhalts Ihres Mobilfunkvertrags sollten Sie diese Gebühren zahlen. Allerdings empfehlen wir, dies nur unter Vorbehalt zu tun; teilen Sie dies Ihrem Anbieter schriftlich mit. Vorbehalt deswegen, um später die Möglichkeit zu haben, die Gebühren zurückzufordern. Sollte sich z.B. herausstellen, dass die Abo-Forderung haltlos war, so kann man durchaus damit argumentieren, dass Ihr Widerruf der Einzugsermächtigung und die Überweisung des Rechnungsbetrags lediglich eine Schutzmaßnahme war, die Sie ergriffen haben, um weiteren Schaden abzuwenden. Die zusätzlichen Gebühren könnten in diesem Kontext eine unbillige Härte darstellen und wären dementsprechend zu erstatten.

Leider findet man zu dieser Frage noch keine Rechtsprechung. Die eben genannte Einschätzung müsste also im Einzelfall vom Gericht beurteilt werden, wenn es Hart auf Hart käme.

Einzelverbindungsnachweis und Prüfprotokoll anfordern

Falls Sie bisher keinen detaillierten Einzelverbindungsnachweis haben, sollten Sie diesen anfordern. Außerdem immer ein sogenanntes "qualifiziertes Prüfprotokoll gemäß § 45i TKG". Damit wird Ihr Provider aufgefordert, falls Sie eine Mehrwertnummer angewählt haben sollen und Sie dies bestreiten, einen technischen Nachweis zu erbringen. Diese Anforderungen sind in den unten verlinkten Musterbriefen bereits enthalten.

Keine Kontaktaufnahme zum Verbindungsnetzbetreiber!

Das gilt auf jeden Fall dann, wenn sie nichts bestellt bzw. keine Mehrwertnummer angerufen haben. Wie bereits oben deutlich gemacht, ist Ihr Provider rechtlich der einzige Ansprechpartner zur Geltendmachung Ihres Ersatzanspruchs. Versuchen Sie erst gar nicht, sich an den albernen Verbindungsnetzbetreiber zu wenden. Dort werden Sie nur noch mehr hingehalten und in die Irre geführt. Fakt ist: Sie haben bei dem Verbindungskasper oder einer seiner Südsee-"Portalkunden" kein "Abo" bestellt, also haben Sie auch nichts zu "kündigen" oder sonst etwas zu tun. Der Verbindungsnetzbetreiber ist gemäß eines BGH-Urteils auch gar nicht Ihr Vertragspartner und hat damit gegenüber Ihnen keine Inkassorechte, auch dann nicht, wenn die Forderung nicht an Ihren Provider abgetreten wurde.

Was tun, wenn sich der Provider bockig stellt?

In diesem Fall gibt es kein allgemeingültiges Rezept.
Nur wenn Sie sich absolut sicher fühlen, können Sie eine nochmalige Antwort an das Beschwerdezentrum Ihres Providers senden, in dem Sie bemängeln, dass auf Ihren Widerspruch nicht qualifziert eingegangen wurde. Es kann auch helfen, eine Kopie dieses Schreibens nebst Kopien aller bisherigen Schriftstücke (Rechnung, Ihr Widerspruch, Antwort des Providers) an das Beschwerdezentrum des Vorstands Ihres Providers zu schicken. Die meisten Provider unterhalten separate Beschwerdeabteilungen, die direkt dem Vorstand unterstellt sind. Die Chance, dort doch noch Gehör zu finden, ist oft gut.

Wenn Sie sich Ihrer Sache nicht mehr sicher sind, holen Sie Rechtsberatung ein und lassen Sie ggf. einen Rechtsanwalt die Sache übernehmen.

Welche legalen Druckmittel hat Ihr Provider?

In vielen Fällen wird der Provider ein Einsehen haben und Ihnen eine Gutschrift ausstellen.

Leider reagieren deutsche Handy-Provider aber auch oft sehr stur. Sie fangen dann an, mit Mahnungen und allen möglichen Drohungen zu antworten. Mit den Antwortschreiben des Providers wird typischerweise dann auf Ihre Einwendungen gar nicht eingegangen. Sondern es wird wieder versucht, Sie zu veralbern und an den Verbindungsnetzbetreiber zu verweisen etc., ganz so, als hätten Sie Ihren Einspruchsbrief auf Chinesisch geschrieben. Nun, Sie haben eigentlich Ihren Standpunkt in deutscher Sprache hinreichend deutlich klar gemacht. Und wenn Ihr Provider jetzt nicht vernünftig begründet, weshalb ihm die Zahlung zustehen soll, können auch Sie sich stur stellen. Wenn er einen Mahnbescheid beantragt (gelber Brief vom Amtsgericht): legen Sie innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein. Es reicht hierfür, das Kreuz auf dem beigefügten Formular zu setzen, zu unterschreiben und den Widerspruch ans Gericht zu schicken.

Der Provider könnte Sie prinzipiell auch auf Zahlung verklagen. Jedoch beobachtet man, dass echte Klagen von Providern in Sachen Mehrwertabzocke gegen TK-Endkunden immer seltener werden. Sollten Sie tatsächlich doch verklagt werden, nehmen Sie sich einen Anwalt, der sich mit TK-Recht auskennt. Oft wird die Klage durch den Provider schon dann zurückgezogen, wenn Ihr Anwalt eine qualifizierte Erwiderung ans Gericht schickt.

Dass es in solchen Abzocke-Fällen wirklich zum Prozess kommt, wird zunehmend seltener. Und dann müsste Ihr Provider "Butter bei die Fische" tun und den Beweis antreten, dass Sie irgendein Abo bestellt haben und dort über alle Rechte und Konditionen belehrt wurden, bzw. dass Sie eine Mehrwertnummer angewählt haben und dass vorher eine Preisansage erfolgt ist. Dieser Nachweis ist regelmäßig schwer bzw. kaum zu führen, und das erklärt auch, warum die Provider in vielen Fällen spätestens bei Klageerwiderung klein beigeben. Ab und zu wollen sie es wissen und holen sich dann halt eine blutige Nase.

Der Provider könnte auch den Vertrag kündigen und dies mit einer angeblichen Vertragsverletzung begründen. In diesem Fall suchen Sie sich halt einen anderen Provider. Es lohnt in aller Regel nicht wirklich, die Kündigung anzufechten. Der Provider wird dann oft noch eine Strafzahlung verlangen, die Sie aber verweigern dürfen, weil Sie korrekt die Rechnung bestritten hatten und Ihr Provider bis heute nicht qualifziert auf Ihre Einwände eingegangen ist. Ob der Provider wirklich versuchen wird, die Strafzahlung über eine Klage durchzusetzen, ist sehr fraglich. Falls er das versucht, müsste er nachweisen, dass der Rechnungsposten von Ihnen zu Unrecht bestritten wurde.

Darf der Provider Ihren Mobilfunkanschluss sperren?

Es ist leider ein beliebtes Spiel aller Handy-Provider in Deutschland, bei bestrittenen Forderungen dritter Parteien mit der Sperrung der SIM-Karte zu drohen. Darf der Provider das?

Die Antwort ist schlicht und einfach: Nein. Spätestens seit der am 10.05.12 in Kraft getretenen TKG-Novelle darf der Provider Ihnen bei einer korrekt bestrittenen Rechnung nicht mehr die Karte sperren. Natürlich möchte der Provider seinen leckeren Beuteanteil nicht herausgeben. Daher wird er häufig versuchen, unter allerlei Mahnungen und Drohungen, eventuell auch mit Sperrung der Karte, seinen vermeintlichen Anspruch durchzudrücken. Das ist aber klar unzulässig, und dagegen können Sie sich wehren.

Wir empfehlen, in solchen Fällen einmal mit Ihrem Anwalt zu überlegen, ob Sie gegen den Provider eine einstweilige Verfügung beantragen sollten. Mit dieser Verfügung wird Ihr Provider gerichtlich gezwungen, den widerrechtlich gesperrten Anschluss wieder freizuschalten. Das klappt innerhalb weniger Tage. Solche erfolgreichen Fälle hat es bereits gegeben, und Provider in Deutschland sind oft merk- und schmerzfrei, die brauchen das offenbar genau so. Wenn die sich stur wie die Panzer zeigen: das können Sie auch. Und das deutsche Recht bietet durchaus Möglichkeiten dazu - man muss sie nur kennen. Kein Panzer ist unverletzbar. Ein Beispiel so einer erfolgreichen Verfügungsklage:

Einstweilige Verfügung gegen Telefonica O2 - Forum Antispam e.V.

In Deutschland müssen Sie halt nun einmal Ihre Rechte auf diese Weise durchsetzen. In England hat ein Telefonprovider, der nachweislich massenweise falsche Abrechnungen ausgestellt hat, schon mehrere Millionen Pfund Strafzahlung leisten müssen. In Deutschland wird das so schnell nicht passieren, denn hier gelten TK-Provider politisch als unantastbare heilige Kühe. Es hilft Ihnen hier niemand, weder die Politik noch die Bundesnetzagentur, sondern Sie selbst müssen Ihre Rechte durchsetzen. Wenn Sie das nicht tun, wird es bald nur noch schlimmer, und wir werden in diesem Land im TK-Bereich bald vollends Wildwestzustände haben. Quittieren Sie auch die Untätigkeit und das aktive Wegschauen der etablierten Parteien über den Stimmzettel.

Die verschiedenen Arten der Handy-Abzocke

Das untergeschobene "Abo"

Wenn Sie einen merkwürdigen Posten für irgendein "Abo" auf Ihrer Telefonrechnung finden und sich beim besten Willen nicht daran erinnern können, jemals mit dem Smartphone im Internet so etwas bestellt zu haben, dann sind Sie Opfer einer immer mehr in Mode kommenden Masche geworden. Verschiedene Abzocker-Firmen buchen über Ihren Provider völlig willkürlich und ohne Anlass Geld ab.

Für diesen Fall sollten Sie sich mit dem folgenden Musterbrief an Ihren Provider wenden und das Geld zurückfordern:

Widerspruch an Provider bei Abzocke mit Handy-Abo - nicht bestellt

Abzocke mit Smartphone-Apps

Leider lauern hinter Smartphone-Apps immer wieder unseriöse Abzocker. Die Fallen, mit denen man sich dubiose "Abos" über eine App einfangen kann, sind vielfältig. Meistens geschieht dies jedoch über Werbebanner. Leider gibt es gutwillige Apps, die zunächst einmal für sich genommen unschädlich sind, die aber dann fragwürdige Werbebanner nachladen, wo dann z.T. ein einziger unbedachter Klick ausreicht, um sich die Abzocke einzufangen.

Beispielsweise gibt es eine App, die vorspiegelt, angeblich ein Update zur effizienteren Akkunutzung zu installieren. Während des Installationsdialogs wird ein Preishinweis für ein angebliches "SMS-Abo" angezeigt, der Preishinweis ist aber nur nach langem Herunterscrollen sichtbar.

Mehr über Abzocke bei Apps:

Artikel bei heise.de

Premium-SMS

Dieser Teil des Artikels ist noch im Aufbau. Mehr dazu demnächst.




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