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Urteile der Landgerichte

Die Urteilssammlung wird ständig aktualisiert und erweitert. Sollten Urteile fehlen, bitte kurze PN an Investi. Die Urteile sind nach Gerichten sortiert, wobei neuere Urteile eines Gerichtes immer vor älteren aufgelistet sind.

Inhaltsverzeichnis

LG Berlin

  • 15 O 298/11, (betr.: Unwirksamkeit diverser häufig gegen eine Unterlassungsforderung vorgebrachter Argumente) vom 15.02.2012: Das Landgericht beschäftigte sich in der Entscheidung mit verschiedenen, häufig von Spammern und Adresshändlern gegen eine Unterlassungsforderung vorgebrachter Argumente. Im konkreten Fall ging es um die Frage, ob die Geschäftsführung eines Unternehmens haftbar gemacht werden kann für eine Unterlassungsforderung gegen E-Mail-Spam. In der Urteilsbegründung stellte das Landgericht Berlin fest, dass ein großer Teil der häufig vorgebrachten Argumente, z.B. dass es sich um nur eine einmalige Aktion handele oder man beachte ja Sperrlisten, nicht ausreichend sind, um einen Unterlassungsanspruch abzuwenden. Einzelheiten können der Internetseite der Kanzlei Richter entnommen werden, der Urteilstext ist gegenwärtig nicht im Internet verfügbar.
    Meldung auf der Internetseite der Kanzlei Richter, Berlin
  • 16 O 762/04, (betr.: 50000 Euro Ordnungsgeld für unerlaubte Telefonwerbung) Beschluss vom 09.08.2011: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat gegen die prima Call GmbH einen Beschluss vor dem LG Berlin erwirkt, nach dem die prima Call gmbH wegen unerlaubter Telefonwerbung eion Ordnungsgeld von 50.000 Euro zu zahlen hat. Die prima Call GmbH konnte nicht schlüssig belegen, dass sie das Einverständnis für die Telefonwerbung vorliegen hatte. Dieses sei angeblich durch die Teilnahme an einem Internet-Gewinnspiel zustande gekommen.
    Der Beschluss kann von der Internetseite des VZBV als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
  • 15 S 1/11, (betr.: e-Mail-Spam, Unterlassungsanspruch gilt für alle Mailadressen eines Empfängers, Unterlassungsanspruch erstreckt sich auf alle gesetzlichen Vertreter des Verursachers) vom 19.07.2011: Der Unterlassungsanspruch auf Zusendung von Werbe-E-Mails erstreckt sich nicht nur auf die betroffene Mailadresse, sondern auf alle Mailadressen des Empfängers. Darüber hinaus gilt der Unterlassungsanspruch geneüber allen gesetzlichen Vertretern der verursachenden Partei (hier war es eine Firma).
    zum Urteil in anonymisierter Fassung, Kommentar von RA Stefan Richter, Kommentar von RA Andreas Schwartmann
  • 16 O 249/10, (betr.: Zustimmung zur Telefonwerbung) vom 28.06.2011: In der Werbung für ein Gewinnspiel im Internet darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Einverständnis zur Telefonwerbung Voraussetzung für die Teilnahme ist. Bei der Dateneingabe dürfen entsprechende Kästchen, die angeklickt werden können, nicht dementsprechend gestaltet werden. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung betonte das Landgericht in der Urteilsbegründung auch nochmal, dass ein erteiltes Einverständnis zur Werbung nicht auf Dritte übertragbar ist.
    Der Urteilstext kann beim Verbraucherzentrale Bundesverband als PDF-Dokument heruntergeladen werden.
  • 15 S 23/10, (betr.: Gewinnspielwerbung mit Gutscheinbeilage) vom 11.03.2011: Ein Gutscheinherausgeber kann sich bei Missbrauch seines Gutscheins durch unerbetene Telefonwerbung unter Bewerbung eines dubiosen Gewinnspieldienstes unter Bewerbung auch der Zugabe des Tankgutscheins nicht einfach darauf berufen, er wisse nicht, wer für den Missbrauch verantwortlich sei und haftet daher auch für den illegalen Anruf. RA Stefan Richter, Berlin.
  • 16 O 458/10, (betr.: Creative Commons License) vom 08.10.2010: Verwendet ein Dritter Werke, die unter einer Creative Commons License stehen, ohne Angabe des Urheberrechts und Wiedergabe der Lizenzbedingungen, so erwirbt er keine Lizenz an dem Werk und die Veröffentlichung ist somit rechtswidrig. (Webseite von RA Dr. Bahr)
  • 15 T 7/09, (betr.: e-Mail-Spam, keine Einschränkung des Unterlassungsanspruchs auf die bespammte Mailadresse) vom 16.10.2009: Eine Beschränkung der Unterwerfungserklärung auf die spambetroffene Mailadresse reicht nicht aus. Es besteht ein Unterlassungsanspruch gegen die Versendung unverlangter e-Mails an eine Person, unabhängig, welche Mailadressen von dieser benutzt werden. (Kommentierung auf der Webseite von RA Stefan Richter)
  • 15 S 8/09, (betr.: e-Mail-Spam, Haftung für Freundschaftswerbung) vom 18.08.20009: Wer in einem Online-Shop eine Funktion zum Versand von "Einladungen" per E-Mail einrichtet, haftet für die versandten E-Mails, wenn er seine Kunden durch das Versprechen von Prämien zur Eingabe von Adressen Dritter animiert. Es handelt sich um rechtswidrige Werbung, auch wenn kein bestimmtes Produkt empfohlen wird. (Urteilstext bei Telemedicus)
  • 96 O 21/07, (betr.: Wettbewerbswidrige Preiswerbung) vom 15.06.2007 – nicht rechtskräftig: auf Antrag der Wettbewerbszentrale wurde ein Webseitenbetreiber dazu verurteilt, es zu unterlassen, für einen Test mit Fragebogen zu werben, ohne gleichzeitig deutlich den Preis des Tests anzugeben.
  • 15 O 209/07, (betr.: Scheininteresse) vom 27.03.2007 – Zur Durchsetzung eines Anspruchs - etwa zur Ermittlung der Identität des Anspruchsgegners - ist es sinnvoll, zunächst auf das Angebot des Störers einzugehen.
  • 52 O 49/07, (betr.: Faxwerbung; Einstweilige Verfügung) vom 12.02.2007 – mit Abschlußerklärung: Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Übermittlung unverlangter Werbefaxe. Die Streitwertfestsetzung von 5.000,00 € ist annähernd angemessen.
  • 16 O 48/07, (betr.: Scheininteresse) vom 23.01.2007 – Scheininteresse vorzutäuschen ist nicht widersprüchlich, da es keine andere Möglichkeit gibt, den Störer zu ermitteln.
  • 16 O 923/05, (betr.: Telefon-Werbung B2B) vom 30.05.2006: Anrufe zu Marktforschungszwecken an Gewerbetreibende sind ebenfalls als Cold-Calls zu bewerten. Das Unterhalten eines Telefonanschlusses stellt nicht generell schon ein Einverständnis mit Werbe- und Marktforschungsanrufen dar. (Quelle: Jur-PC)
  • 15 O 31/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 01.04.2003: Nur die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr aus. (Quelle: Kanzlei Hoenig, Berlin)
  • 15 O 420/02, (betr.: SMS) vom 14.01.2003: Zum Streitwert des Unterlassungsanspruchs bei unerlaubter SMS-Zusendung und zum Unterlassungsanspruch wegen rechtswidrigem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
    [zum Urteilstext]
  • 16 O 4/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 16.05.2002: Unverlangte Werbe-E-Mails an eine Anwaltskanzlei als Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Verantwortlichkeit des administrativen Ansprechpartners für den Inhalt der Domain. Die Eintragung des Empfängers in den Newsletter des Versenders hat letzterer zu belegen. Ein Verfahren, bei welchem der Newsletter durch das Eintragen der Empfängeradresse auf der Website des Absenders bestellt werden kann, vermag auf grund der hohen Mißbrauchsgefahr die diesem System innewohnt, eine Bestellung seitens des Adressinhabers nicht zu belegen.
    (Quelle: NJW), MMR 2002 (631), K&R 2002 (428))
  • 16 O 421/00, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 30.06.2000: Unverlangte E-Mail-Werbung als Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeits-Recht, die Untersagung ist auf eine konkrete E-Mail-Adresse des Empfängers zu beschränken.
    (Quelle: MMR 2000 (704))

LG Bonn

  • 5 T 25/10, (betr.: Auskunftspflicht der DPAG zu Postfachinhaber) vom 17.06.2010: Das Landgericht Bonn hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Erteilung einer Postfachinhaberauskunft nach dem Unterlassungsklagengesetz nach unerbetener Werbung die Bekanntgabe des Vor- und Nachnamens des faktischen Postfachinhabers voraussetzt.
    Näheres auf der Webseite von RA Stefan Richter, Berlin.
  • 11 O 142/05, (betr.: Anruf an Telefonkunden wegen Tarifumstellung) vom 03.07.2007: Ein Anruf eines Telekommunikationsunternehmers an einen Bestandskunden mit dem Angebot einer Tarifumstellung verstößt gegen das UWG.
    Wenn daraufhin in unzutreffender Weise ein Bestätigung des angeblichen Auftrages versendet wird, stellt auch dies eine unzumutbare Belästigung i. S. von § 7 Abs. 1 UWG dar.
    Näheres auf der Webseite von RA Dr. Schotthöfer.
  • 11 O 66/06, (betr.: Einwilligunsgklauseln) vom 31.10.2006: Eine formularmäßig eingeholte Einwilligung von Verbrauchern, die zu uneingeschränkter telefonischer Werbung berechtigten soll, verstößt gegen §§ 4,41 Bundesdatenschutzgesetz und ist unwirksam.
    Eine ohne sachlichen Zusammenhang in AGB eingebaute Einwilligungsklausel verstößt gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB)
    [zum Urteils-Text]
  • 5 S 197/04, (betr.: Admin-c) vom 23.02.2005: Die Inanspruchnahme eines Mitstörers, also einer Person, die an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung der rechtswidrigen Beeinträchtigung durch einen eigenverantwortlichen Dritten auch ohne Wettbewerbsförderungsabsicht oder Verschulden willentlich und adäquat kausal – auch nur durch Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung des Dritten – mitwirkt, ist grundsätzlich möglich, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit der Verhinderung der wettbewerbswidrigen Handlung besaß.
    [zum Urteils-Text]
  • 6 S 77/04, (betr.: SMS) vom 19.07.2004: Auch Privatpersonen haben Auskunftsanspruch gegenüber dem Provider eines SMS-Spammers bei Unterlassungsanspruch gegen den Spammer.
    [zum Urteilstext]

LG Bremen

  • 7 O 966/10, (betr.: Unwirksamkeit diverser häufig gegen eine Unterlassungsforderung vorgebrachter Argumente) vom unbekannt: Der Beklagten ist es untersagt, die Forderung weiterzuverfolgen, die das AG Bremerhaven als nicht bestehend festgestellt hatte. Grund: die Forderung besteht erwiesenermaßen nicht. Abcload darf außerdem überhaupt keine Emails an den Verbraucher mehr versenden.
    Meldung auf der Internetseite von RA Thoams Meier-Bading, Berlin

LG Coburg

  • 1 HK O 50/06, (betr.: Scheininteresse) vom 30.11.2006: Die Zulässigkeit von Scheinabschlüssen von Verträgen zur Ermittlung der Identität des Anspruchsgegners wird vom Gericht bejaht.

LG Darmstadt

  • 12 O 532/06, (betr.: Kostenfallen im Internet) vom 08.05.2007: der Betreiber einer Webseite mit nicht transparenter, verschleierter Preisauszeichnung wurde zu einer Vertragsstrafe von 24.000,-- € verurteilt.
    [1]

LG Duisburg

  • 21 O 97/04, (betr.: AVS) vom 30.08.2004: Der Zugang zu pornografischen Darstellungen darf nicht nur durch eine Scheinbarriere vorgegaukelt werden, deren Umgehung mühelos oder mit geringer Mühe von Minderjährigen bewerkstelligt werden kann. Das Gericht sieht in der Nutzung des AVS "ueber18.de" einen Verstoß gegen § 4 JMStV.
    [zum Urteilstext]

LG Düsseldorf

  • 34 O 21/19, (betr.: Unterlassungserklärungen und kerngleiche Handlungen) vom 13.11.2019: Grundsätzlich gilt [auch] hinsichtlich der Unterwerfungserklärung im Rahmen des Unterlassungserklärung die sogenannte Kerntheorie. Danach lässt eine auf die konkrete Verletzungsform bezogene Unterwerfungserklärung die Wiederholungsgefahr auch für solche Varianten des Verhaltens entfallen, die mit der konkreten Verletzungsform kerngleich sind. Dies gilt auch dann, wenn der Gläubiger in seiner Abmahnung eine abstrakte über die konkrete Verletzungsform hinausgehende Unterwerfung gefordert hat, der Unterwerfungsschuldner sich aber auf eine konkrete Verletzungsform beschränkt.
    (Quelle: Rechtsprechung NRW)
  • 37 O 39/14, (betr.: Werbezustimmung durch AGB) vom 18.09.2014: Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB ist bei der Verwendung einer Opt-out-Klausel in AGB (BGH GRUR 2008, 1010 Rn 33 – Payback) und der Erstreckung der Einwilligung auf weitere Unternehmen, sofern sie in der Einwilligungserklärung nicht mit Namen und Adresse aufgeführt sind, anzunehmen, weil sonst – gerade bei einer Vielzahl von begünstigten Unternehmen – die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs der Einwilligung gegenüber dem Werbenden unangemessen beschränkt wird (vgl. zum Vorstehenden: Köhler, a.a.O., Rdnr. 153d m.w.Nw.).
    Eine solche, unangemessene „opt-out“-Regelung enthält die im Tatbestand zitierte AGB-Klausel der Klägerin.
    Die in der Datenschutzerklärung der Klägerin enthaltene vorformulierte Einwilligungserklärung erstreckt sich zudem auf namentlich nicht genannte dritte Unternehmen und ist deshalb ebenfalls unwirksam. Darüber hinaus ist die Klausel überraschend, weil der Verbraucher an dieser Stelle keine vorformulierte Einwilligungserklärung erwartet (§ 305c BGB).
    (Quelle: Rechtsprechung NRW)
  • 37 O 79/09, (betr.: Telefonwerbung für Gewinnspielservice) vom 09.09.2009: Der Baser Direct GmbH aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Urteil wird ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
    (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)
  • 38 O 116/05, (betr.: Briefkastenwerbung) vom 02.01.2009: Das rechtswidrige Verhalten eines Franchisenehmers, der unerlaubt Werbematerialien in den Briefkasten eines Verbrauchers einwirft, ist dem Franchisegeber ebenfalls zuzurechnen. Dies gilt um so mehr, als sich das Unternehmen nach außen mit einem einheitlichen Werbe- und Vertriebskonzept präsentiert und der einzelne Franchisenehmer in den Werbeprospekten nicht einmal namentlich erwähnt wird.
  • 38 O 145/06, (betr.: Telefon-Werbung) vom 07.03.2007: Dem Verbraucher wird die mögliche Tragweite einer auf Gewinnspielkarten abgegebenen pauschalen Zustimmung zu Telefonmarketing nicht deutlich. Der Beklagten und den von ihr beauftragten Unternehmen muss bekannt sein, dass es sich jedenfalls um "erschlichene" Einverständniserklärungen handelt, aus denen keinerlei Rechte hergeleitet werden dürfen.
    zum Urteilstext beim LG Düsseldorf
    Nachtrag vom Juli 2007: Wegen weiterhin erfolgter unzulässiger Telefonwerbung unter Ignorierung des Urteils wurde gegen denselben Telefonanbieter ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro verhängt.
    Zitat des Urteils bei Net-tribune.de
  • 31 C 1363/06, (betr.: Haftung trotz Opt-In-Zusicherung durch Adressverkäufer) vom 21.04.2006: Der Versender einer unerlaubten Werbe-Mail haftet auch dann auf Unterlassung, wenn er die besagte E-Mail-Adresse von einem Adresshändler erworben hat und dieser ihm das Vorliegen einer wirksamen Einwilligungserklärung zugesichert hat. Denn der Versender darf sich nicht auf solche Zusagen verlassen, sondern muss diese selbst nachprüfen.
    Näheres bei Adresshandel-und-Recht.de.
  • 13 O 39/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 06.02.2003: Kein rechtswidriges Spamming bei Zusendung einer E-Mail mit einem Zusatz, wonach von weiteren Zusendungen abgesehen werde.

LG Ellwangen/Jagst

  • 2 KfH O 5/99, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 27.08.1999: E-Mail-Werbung als unlauteres Mittel der Werbung.
    (Quelle: CR 2000 (188), MMR 1999 (675))

LG Essen

  • 4 O 368/08, (betr.: Single-Opt-In bei Werbe-E-Mails) vom 20.04.2009: Das LG Essen hat einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Werbezwecken mit dem Kläger zur Aufnahme eines erstmaligen geschäftlichen Kontakts per E-Mail Kontakt aufzunehmen, ohne dass seine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Es hatte sich zuvor bei der Versendung des Newsletters des sog. Single-Opt-In-Verfahrens bedient.
    (Quelle: damm-legal.de)
  • 44 O 79/07, (betr.: Kontaktformular im Impressum) vom 19.09.2007: Ein Kontaktformular im Impressum genügt nicht den Anforderungen des TMG zur elektronischen Kontaktaufnahme.
    (Quelle: medien-internet-und-recht.de)

LG Frankenthal

  • 6 O 322/17 , (betr.: Haftung des Auftraggebers bei Versand von Werbemails durch Dritte) vom 10.07.2018: Wer bei einem Dritten als Werbe-Inserent eine Stand-Alone-Kampagne bucht, haftet für unverlangt zugesandte Mail-Werbung. Dies gilt auch dann, wenn nicht er, sondern der Dritte der Versender der Nachricht ist.
    Das Urteil kann im Volltext beim Antispam e.V. angefordert werden.
  • 6 O 156/08, (betr.: Verwertungsverbot für IP-Adress-Auskunft bei Filesharing/Urheberrechtsverstoß) vom 21.05.2008, noch nicht rechtskräftig: Das LG Frankenthal stuft Logdaten zu IP-Adressen als Bestandsdaten ein, die dem Datenschutz unterliegen. Eine Auskunft zu solchen Bestandsdaten ist nach Auffassung des Gerichts nur bei schweren Straftaten zulässig, nicht aber bei Urheberrechtsverstößen im Rahmen des Filesharings.
    Näheres bei jur-blog.de.

LG Frankfurt

  • 3-06 O 5/18, (betr.: Haftung für Telefonwerbung durch Leadagentur) vom 19.03.2019: Wer eine Leadagentur für die Gewinnung von Kunden engagiert, haftet auch für die unerlaubten Werbeanrufe, die von der Leadagentur begangen werden.
    Mitteilung bei Dr. Bahr
  • 2-06 O 03/14, (betr.: Werbeeinverständnis im Rahmen eine Online-Gewinnspiels) vom 10.12.2014: Das im Rahmen eines Online-Gewinnspieles eingeholte Einverständnis in die Kontaktaufnahme von Sponsoren des Gewinnspiels per Brief, Telefon und/oder Email zu Zwecken der Werbung und des Newsletterversands ist unwirksam, wenn der Gewinnspielteilnehmer aus einer aus 59 Sponsoren bestehenden Liste maximal 30 Partner durch Anklicken eines "Abmelden"-Buttons selektieren soll. Diese Vorgehensweise steht aufwandsmässig in keinem Verhältnis zur gewünschten Teilnahme am Gewinnspiel.
    Urteilstext Dr. Bahr
    Siehe hierzu auch das Berufungsurteil des Frankfurt vom 17.12.2015
  • 2-10 O 117/10, (betr.: Ordnungsgeld bei Verstoß gegen ein gerichtliches Spam-Verbot) vom 31.05.2011: Das Landgericht hat einem Versender zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro verurteilt, weil dieser gegen ein gerichtliches Verbot der Zusendung von Werbe-E-Mails an einen bestimmten Empfänger verstieß. Der Urteilstext kann auf der Homepage von Rechtsanwalt Sebastian Klingl als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Wir danken für das zur Verfügung stellen.
    Hinweis: Ob ein Ordnungsgeld verhängt wird und in welcher Höhe, dürfte entscheidend von den Indizien und den Rahmenbedingungen des jeweiligen Falls abhängen; insofern sind die hier verhängten 1000 Euro kaum als Maßstab anzusehen. Das Urteil ist jedoch trotzdem richtungweisend, denn Ordnungsgelder werden nur selten verfügt.
  • 2-21 O 139/09, (betr.: Haftung der DENIC als Störer bei Unerreichbarkeit des Domaininhabers und Admin-C) vom 16.11.2009: Erwirkt ein Berechtigter ein Versäumnisurteil gegen den Inhaber und Admin-C einer rechtsmissbräuchlich eingetragenen Domain und scheitert die Zustellung und Vollstreckung des Urteils an der Unerreichbarkeit beider Personen, haftet die DENIC als Störerin auf Unterlassung und Löschung der Domain.
    (Urteilstext bei online-und-recht.de)
  • 2-2 O 132/07, (betr.: Intransparente Vertragsklauseln bei Online-Abos) vom 11.7.2007, nicht rechtskräftig: Das Landgericht Frankfurt a. M. hat der beklagten Firma die Verwendung von zwei Vertragsklauseln untersagt. Sie seien intransparent und verstießen gegen das BGB.
    (Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg)

LG Halle

  • 4 O 883/11, (betr.: Eingeschränkte Pflicht zur Löschung des Google Cache) vom 31.05.2012: Gibt ein Webseitenbetreiber gegenüber einer (natürlichen oder juristischen) Person eine Unterlassungserklärung ab, nach der bestimmte Inhalte auf der Webseite nicht mehr auftauchen dürfen, so kann die Person vom Webseitenbetreiber nicht nachträglich auch noch zusätzlich verlangen, dass dieser bei Google die Löschung seiner Webseite aus dem Google Cache veranlasst. Dies müsse nur dann geschehen, wenn entsprechende Vereinbarungen vor der Unterwerfung getroffen worden seien.
    Meldung auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Bahr

LG Hamburg

  • 312 O 142/11, (betr.: angebliche Benachrichtungspostkarte für eine Paketzustellung) vom 18.03.2011: Es wurde einem großen deutschen Medienunternehmen auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung untersagt, unaufgefordert Benachrichtigungen über eine Warensendung zu versenden, wenn den Verbrauchern bei Rückruf ein Zeitschriftenabo angeboten wird.
    Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg
  • 407 O 300/07, (betr.: Telefonwerbung durch Telekommunikationsanbieter) vom 16.06.2009: Ein Telekommunikations-Anbieter darf Verbraucher nicht zu Werbezwecken anrufen, wenn sie derartigen Anrufen nicht ausdrücklich vorher zugestimmt haben. Ein Abwälzen der Verantwortung auf ein externes, mit der Werbung beauftragtes Callcenter befreit das Unternehmen nicht von der Haftung. Es ist darüber hinaus wettbewerbswidrig, wenn das Unternehmen Vertragsabschlüsse gegenüber den Verbrauchern bestätigt, obwohl tatsächlich von diesen keine auf einen Vertragsabschluss gerichtete Erklärung abgegeben worden ist. Der Beweis für das Vorliegen einer Einwilligung kann zwar grundsätzlich dadurch erbracht werden, dass die Mitarbeiterin eines Call-Centers als Zeugin aussagt. Jedoch reicht eine pauschale Aussage ohne nähere Angabe zu dem konkreten Inhalt des Telefongespräches nicht aus.
  • 315 O 869/07, (betr.: Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten) vom 14.02.2008: Einwilligunsgerklärungen auf Gewinnspielkarten, bei denen die Einwilligung sich auch auf Telefonanrufe bezieht, die keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Gewinnspiel haben, sind unwirksam.
    zum Urteilstext bei Dr. Bahr (externer Link)
  • 312 T 6/06, (betr.: Telefonwerbung bei Gewerbetreibenden) vom 04.09.2006: Der Anruf zu Werbezwecken bei einem Gewerbetreibenden (hier: Rechtsanwalt) begründet zwar keinen Unterlassungsanspruch nach UWG, jedoch erlaubt er die Anwendung der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, denn er stellt einen unzulässigen Eingriff in das "Recht am Unternehmen" dar.
    zum Urteilstext bei Dr. Bahr (externer Link)
  • 309 S 276/05, (betr.: Unverlangte Telefonanrufe zu Markforschungszwecken) vom 30.06.2006: Unverlangte Telefonanrufe im Privatbereich zu geschäftlichen Zwecken stellen regelmäßig einen Eingriff in das gemäß §§ 823 I, 1004 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen dar. Unverlangte Telefonanrufe zu Markforschungszwecken gegenüber Verbrauchern können wettbewerbswidrig sein, wenn sie von Marktforschungsunternehmen im Auftrag anderer Unternehmen durchgeführt werden und damit mittelbar der Absatzförderung dienen, insbesondere wenn Verbrauchergewohnheiten im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen der Auftraggeber erfragt werden.
    (Urteilstext bei medien-internet-und-recht.de)
  • Az.: 308 O 407/06, (betr.: Mitstörerhaftung für unverschlüsselten WLAN-Zugang) vom 27.06.2006: Der Inhaber eines unverschlüsselten WLAN-Zugangs haftet als Mitstörer, wenn über diesen Zugang rechtswidrige Handlungen begangen werden.
  • 312 O 645/02, (betr.: Telefonwerbung, Boesche/NKL/SKL) vom 17.02.2004: Verbot der telefonischen Kontaktaufnahme zu Werbezwecken ohne vorheriges Einverständnis des Angerufenen; Unwirksamkeit formularmäßiger Klauseln
    zum Urteilstext

LG Hanau

  • 9 O 870/07, (betr.: Preisangabe bei Online-Angeboten) vom 07.12.2007: Die Angabe des Preises für eine Dienstleistung gehört zu den Hauptleistungen des Vertragspartners. Der Preis oder seine Bestandteile haben sich - lt. PAngV - entweder in unmittelbarer räumlicher Nähe zu der entsprechenden Werbung zu befinden oder aber der Nutzer muß in unmittelbarer Nähe zu der Werbung unzweideutig zu dem Preis und seinen Bestandteilen hingeführt werden.
    zum Urteilstext bei JurPC

LG Hannover

  • 18 S 76/05, (betr.: Telefon-Werbung) vom 04.04.2006: Auch bei Zustandekommen eines Vertrages anläßlich eines Cold Calls erlischt nicht der Unterlassungsanspruch gegen den Anrufer.
    zum Urteilstext
  • 14 O 158/04, (betr.: SMS) vom 21.06.2005: Das unverlangte Zusenden einer SMS stellt eine unzumutbare Belästigung dar und ist somit wettbewerbswidrig. zum Urteilstext

LG Heidelberg

  • 2 O 173/07, (betr.: Gewinnspiel-Abzocke per ColdCall) vom 11. Dezember 2007: Das LG Heidelberg stellt einen Unterlassungsanspruch eines Betroffenen gegen die Betreiber eines Gewinnspieleintragungsdienstes fest, zukünftig ColdCalls zu unterlassen; es läge kein konkludentes Einverständnis für den Werbeanruf vor. Im Urteil wird quasi am Rande auch bemerkt, dass dieses Einverständnis auch nicht aus dem Anklicken einer entsprechenden Klausel bei der Teilnahme an einem Internet-Gewinnspiel resultieren kann.
    Urteil als PDF-Datei (Unser Dank geht an RA Frank Richter für das zur Verfügung Stellen des Urteils.)
  • 3 O 230/08, (betr.: Streitwert beim Einwurf von Supermarkt-Prospekten) vom 20. August 2008: Das LG Heidelberg legt den Streitwert bei einer Unterlassungsforderung gegen den Einwurf von Supermarktprospekten, die trotz "Keine Werbung"-Hinweis in den Briefkasten geworfen wurden, auf 2500 Euro fest.
    Urteil als PDF-Datei (Unser Dank geht an RA Frank Richter für das zur Verfügung Stellen des Urteils.)
  • 4 O 96/10, (betr.: Mitstörereigenschaft der Auftraggeber für ColdCalls) vom 09. November 2010: In diesem Versäumnisurteil wird der Klägerin das Recht auf Unterlassung von ColdCalls zugesprochen, und zwar nicht nur durch das Call Center, welches den Anruf tätigte, sondern auch durch zwei weitere Firmen, die mutmaßliche Auftraggeber des ColdCalls waren. Das LG Mannheim stellt fest, dass diese als mittelbare Störer auftreten.
    Urteil als PDF-Datei (Achtung: 7 MB) (Unser Dank geht an RA Frank Richter für das zur Verfügung Stellen des Urteils.)

LG Heilbronn

  • 8 O 261/12 Ka, (betr.: Anruf ohne Einwilligung bei Gewerbetreibenden zwecks Terminvereinbarung für einen Besuch) vom 04.01.2013: Die telefonische Anbahnung eines erstmaligen geschäftlichen Kontakts (Vertreterbesuch) bei einem Gewerbetreibenden bedarf einer vorherigen Zustimmung. Liegt diese nicht vor, stellt der Anruf eine unterlassungspflichtige Handlung dar. Streitwert in diesem Verfahren war 7000,00 Euro.
    Urteil als PDF-Datei (Unser Dank geht an RA Frank Richter, Dossenheim, für das zur Verfügung Stellen des Urteils.)

LG Karlsruhe

  • 5 O 186/01, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 25.10.2001: Kein Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei einmaliger Zusendung einer Werbe-E-Mail.
    (Quelle: ITRB 2002 (180), MMR 2002 (402))

LG Kiel

  • 10 S 65/04, (betr.: Dialer) vom 09.09.2004: Viele Verbraucher haben auf Rat der Verbraucherschützer die ungerechtfertigten Entgeltforderungen der Telekommunikationsunternehmen nicht widerspruchslos bezahlt und ihre Telefonrechnungen um die streitigen Dialerentgelte gekürzt.
  • 8 S 263/99, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 20.06.2000: Kein Unterlassungsanspruch gegen unaufgeforderte E-Mails, welche ein rechtlich bindendes Angebot enthalten, da es sich bei diesen nicht um Werbung handele. Die Aufforderung, auf die eigene Website ein Banner mit einem Link auf den Online-Shop des Absenders der E-Mail aufzunehmen, in Verbindung mit der Zusage einer Umsatzprovision stellte keine Werbung dar, sondern enthalte eine rechtsgeschäftliche Selbstbindung.
    (Quelle: MDR 2000 (1331), CR 2000 (848), K&R 2000 (514))

LG Koblenz

  • 9 O 137/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 04.04.2002: Wert des Streitgegenstands bei unverlangter Werbe-E-Mail bei 2.000 EUR.

LG Konstanz

  • 9 O 37/15 KfH , (betr.: e-Mail-Werbung) vom 19.02.2016: E-Mail-Werbung als unlauteres Mittel der Werbung.
    (Quelle: CR 2000 (188), MMR 1999 (675))

LG Köln

  • 28 O 178/06, (betr. Zustimmung in Mail- und Telefonwerbung auf Gewinnspielkärtchen) vom 06.09.2006: Erklärt sich der Teilnehmer an einem Gewinnspiel durch seine Unterschrift auf einer Gewinnspielkarte gleichzeitig mit der Kontaktaufnahme durch den Gewinnspielveranstalter (hier: eine gesetzliche Krankenkasse) über Telefon und E-Mail für Werbezwecke einverstanden, liegt keine ausdrückliche Einwilligung vor. Von einer solchen ist nur auszugehen, wenn die Einwilligung explizit und getrennt für die Werbemaßnahmen erteilt wird. Dies ist nur gewährleistet, wenn dem Kunden entweder ein separates Ankreuzkästchen für den Einwilligungstext zur Verfügung steht oder er ihn gesondert mit einer zusätzlichen Unterschrift oder individueller Markierung eines entsprechenden Feldes billigt (sogenannte "Opt-in"-Erklärung). Einwilligungsklauseln, die so gestaltet sind, dass der Kunde tätig werden muss, wenn er die Einwilligung nicht erteilen will (sogenannte "Opt-out"-Erklärung) sind von § 7 Abs. 2 Nr. 2 und 3 UWG dagegen nicht gedeckt.
  • 31 O 8/05, (betr. Mitstörerhaftung des Merchants bei Affiliate-Verträgen) vom 06.10.2005: Einmal mehr wurde in der umstrittenen Frage der Haftung des Merchants für die Handlungen seines Affiliates ein klares Signal gesetzt. (zum Urteilstext)
  • 9 S 195/07, (betr. Schadensersatzanspruch eines Phishingopfers gegen einen beklagten Mittelsmann) vom 05.12.2007: Das Urteil bejaht den Schadensersatzanspruch eines Phishingopfers (Kläger) gegen den Mittelsmann, der das Geld über sein eigenes Konto an Dritte weitergeleitet hat. Zudem verneint das Gericht in diesem Fall eine Mitschuld des Opfers an der Entstehung des Schadens. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger den entstandenen Schaden nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz zu zahlen und hat sich der Geldwäsche und eines Verstoßes im Sinne von § 823 Abs. 2 S. 1 BGB schuldig gemacht. (zum Urteilstext in der Datenbank des Landes NRW)

LG Leipzig

  • 12 S 2595/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 13.11.2003: Der Vermieter einer Subdomain haftet als Host-Provider für das rechtswidrige Versenden von Werbe-E-Mails durch seinen Subdomain-Inhaber unmittelbar und selbst, wenn er Name und Anschrift seiner Subdomain-Inhaber nicht benennen kann, da er hierdurch seine Verkeherssicherungspflichten verletzt und gleichzeitig die Möglichkeit zur Beseitigung der Störung besitzt.
    (Quelle: MMR 2004 (263), haerting.de)

LG Lübeck

  • 14 T 62/09, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 10.07.2009: Das LG Lübeck hat mit der Entscheidung der 14. Zivilkammer vom 10.07.2009 (14 T 62/09) die Channel21 GmbH, ein TV- Shoppingsender, unter Androhung von 250.000,00 Euro Strafe, ersatzweise Ordnungshaft, zur Unterlassung der Versendung von Spammails verurteilt. Urteilstext bei openjur.de.

LG Lüneburg

  • 4 S 44/11, (betr.: zur Zulässigkeit von Briefkastenwerbung) vom 30.09.2011:
    Leitsatz:
    1. Das Zusenden von Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers stellt einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar.
    2. Postwurfsendungen, die der Empfänger erkennbar nicht wünscht, stellen stets eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG dar.
    3. Für die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens des Empfängers genügt eine entsprechende Mitteilung an das werbende Unternehmen, es besteht keine Pflicht zum Anbringen eines Aufklebers "Werbung - Nein danke" auf dem Briefkasten.
    Urteilstext auf der Webseite der Justiz Niedersachsen

LG Mannheim

  • 11 O 26/08, (betr.: Streitwert beim Einwurf von Flyern durch eine religiöse Vereinigung) vom 14. März 2008: In dem Urteil geht es um die Festsetzung eines Streitwerts. Das LG stellt fest, dass das der einmalige einmaligen "Einwurf eines Flyers einer religiösen Vereinigung in den privaten Briefkasten der Kläger" nicht mit anderer Werbepost (z.B. Prospekt einer Supermarktkette) vergleichbar sei, und daher keinen vergleichbar hohen Streitwert rechtfertige. Der Streitwert wurde auf 2000 Euro je Fall festgelegt, womit der Streitfall dann wieder an das zuständige Amtsgericht zurück verwiesen wurde.
    Urteil als PDF-Datei (Unser Dank geht an RA Frank Richter für das zur Verfügung Stellen des Urteils.)

LG München

  • 33 O 779/10 , (betr.: Unterlassungsanspruch bei unerbetener und anonymer GewinnTelefonwerbung) vom 20.01.2010:1. Unterlassungsanspruch rufnummernunbeschränkt.
    2. Unterlassungsanspruch auch wegen der Anonymität einer Telefonwerbung. Die Angabe eines bloßen Produktnamens wie "Euro Glück Plus" ist Identitätsverschleierung und reicht nicht aus.
    3. Hoher Streitwert, der vom Gericht (im Ernst so in der mündlichen Verhandlung so gesagt!) beinahe noch verdoppelt worden wäre.
    4. Diese Rechtsauffassungen in Widerspruchsverhandlung ausdrücklich bestätigt.
    (Urteilstext bei kanzlei-richter.com)
  • 31 T 14369/09 , (betr.: Double-Opt-in Bestätigungsmail keine unerlaubte Werbemail) vom 13.10.2009: Die Zusendung einer Bestätigungsmail für die Anmeldung für einen Email-Newsletter im sog. Double-Opt-in-Verfahren stellt keine unerlaubte Email-Werbung dar.
  • 7 O 13895/08, (betr.: Zuständigkeit deutscher Gerichte) vom 30.07.2009: Richtet sich das Internetangebot eines österreichischen Anbieters (auch) an deutsche Nutzer, können Rechtsstreitigkeiten bei Rechtsverstößen auch vor deutschen Gerichten ausgetragen werden.
  • 22 O 9966/03 , (betr.: Rechtsnormen: UWG § 4; StGB § 263) vom 17. Juni 2003: Das Bewerben eines SMS-Dienstes mit einer Zeitungsanzeige neben dem Bild einer attraktiven Frau ist unlauter gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 UWG und erfüllt darüber hinaus den Tatbestand des Betrugs gemäß StGB § 263. |br> Schaltet der Netzbetreiber hierauf die Mobilfunknummern ab, ist dies nicht durch eine einstweilige Verfügung angreifbar.
    (Urteilstext bei jurathek.de)
  • 4 HK O 9685/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 28.11.2002: Die Aufforderung an Private durch das Versenden eines vorgegebenen E-Mail-Vordruckes weitere Kunden zu werben um hierfür eine Provision zu erhalten, verstößt unter den Gesichtspunkten der verdeckten Laienwerbung und progressiven Kundenwerbung gegen §1 UWG. Denn auf diese Weise werden die persönlichen Beziehungen des Werbers zu Dritten nutzbar gemacht, wobei über das pyramidenförmig aufgebaute Provisionssystem eine massenweise Zunahme an kommerzieller E-Mail-Werbung zu befürchten ist. Der Bereitsteller des E-Mail-Vordruckes haftet zumindest als Mitstörer.
    (Quelle: WRP 2003 (905), MMR 2003 (758), haerting.de)
  • 33 O 17030/02, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 05.11.2002: Wer die Möglichkeit zum Versenden von E-Cards auf seiner Website einrichtet, haftet als Mitstörer für unerwünscht versandte E-Cards als Spamming. Ein vermutetes Einverständnis ist auf Grund der Art des Angebotes bei einem Rechtsanwalt nicht anzunehmen.
    (zum Urteilstext bei jurpc.de (externe pdf-Datei))

LG Münster

  • 12 O 160/03, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 03.04.2003: Einstweilige Verfügung gegen Werbe-E-Mail ist unzulässig und unbegründet, da der Streitwert unter 5.000 € beträgt und der Absender bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, die die Wiederholungsgefahr ausräumt.
    (Quelle: haerting.de)
  • 8 O 407/07, (betr.: Grenzen der Meinungsfreiheit in einem Internet-Forum) vom 17.01.2008: Aufhebung der einstweiligen Verfügung des Langerichts Münster und Abweisung des Antrags der Klägerin auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Klägering, ein Hersteller von Wasserbetten, war gegen Äußerungen in einem Internetforum für Wasserbetten vorgegangen.
    Der Gewerbebetrieb muß sich einer Kritik seiner Leistung stellen (BGH GRUR 1976, 268, 270). Die Grenzen zulässiger Kritik können im Einzelfall sehr weit gezogen sein. Die Bedeutung des in Art. 5 Abs. I 2 GG gewährleisteten Grundrechts darf, auch bei abfälligen Wertungen gewerblicher Leistungen oder Vorgänge nicht zu gering eingeschätzt werden (BGH GRUR 1976, 268, 270). [...]
    In der öffentlichen Auseinandersetzung ist auch Kritik hinzunehmen, die in überspitzter und polemischer Form geäußert wird (BVerfG NJW 1991, 95). Die Zulässigkeitsgrenze ist jedoch überschritten, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betreffenden im Vordergrund stehe (BGH GRUR 1995, 270, 272).
    zum Urteil

LG Nürnberg

  • 1 HK O 9216/04, (betr.: e-Mail-Spam auf Empfehlung) vom 17.09.2004: Ein Versandhaus, das über seine Website die Besucher auffordert, an Freunde und Bekannte eine Produktempfehlung zu senden, handelt wettbewerbswidrig.

LG Potsdam

  • 2 O 360/06, (betr.: Streitwert bei e-Mail-Werbung) vom 14.08.2006: Selbst nach einmaliger Belästigung durch eine unerwünschte Werbe-Email sieht das LG Potsdam den Streitwert von 4.000,00 € als angemessen an und verweist daher an das örtlich zuständige Amtsgericht Potsdam.
    (Quelle: juristische-seiten.de (externer Link zur pdf-Datei))
  • 52 O 67/07, (betr.: e-Mail-Werbung durch Affiliates) vom 12.12.2007: Eine unzumutbare Belästigung eines Marktteilnehmers i.S.d. § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG ist insbesondere dann gegeben, wenn eine Werbung unter Verwendung elektronischer Post erfolgt, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Eine Einwilligung in Werbung muss grundsätzlich für den konkreten Fall erteilt sein. Eine Generaleinwilligung gegenüber jedermann ist unwirksam. Der Merchant haftet für Rechtsverstöße seiner Affiliates. (Urteilstext bei jurablogs.com)

LG Rostock

  • 1 S 49/03, (betr.: e-Mail-Werbung) 24.06.2003: Berufungsurteil zu 43 C 68/02 AG Rostock
    Die programmseitige Sperrung einer eMail-Adresse ist durch einen Computerfachmann in einer Zeit von maximal zwei Arbeitsstunden umsetzbar.
    (zum Urteilstext bei jurpc.de (externe pdf-Datei))

LG Stuttgart

  • 17 O 490/06, (betr.:Wettbewerbswidrige Preiswerbung) 15.05.2007: noch nicht rechtskräftiges Urteil wegen wettbewerbswidriger Preiskennzeichnung sogenannter "Abofallen" im Internet.
    (Artikel auf onlinekosten.de)

LG Traunstein

  • 7 O 318/08,(betr.: Sorgfaltsanforderungen bei Kauf von Adressdaten) vom 20.05.2008: ein Adresskäufer darf sich nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen, dass sämtliche Daten rechtlich einwandfrei sind. Vielmehr trifft den Käufer eine eigene Prüf- und Kontrollpflicht.
    Näheres auf der Webseite von Dr. Bahr.
  • 2 HKO 3755/97, (betr.: e-Mail-Werbung) vom 18.12.1997: Wettbewerbswidrige "Junk-E-Mail".
    (Quelle: K&R 1998 (117))

LG Ulm

  • 6 O 339/13,(betr.: Eidesstattliche Versicherung der Datenschutzauskunft) vom 30.04.2014: Boncred Finanzvermittlungs GmbH muss Datenschutzauskunft eidesstattlich versichern. Dazu verurteilte das LG Ulm die Boncred Finanzvermittlungs GmbH. Die Richtigkeit und Vollständigkeit einer Datenschutzauskunft muss auf Verlangen gegenüber einem Verbraucher eidesstattlich versichert werden. Die Beklagte GmbH legte hiergegen Berufung ein. Nach deutlichen Worten des OLG Stuttgart in der mündlichen Verhandlung nahm sie schliesslich ihre Berufung zurück, so dass das Urteil nun rechtskräftig ist (OLG Stuttgart 6 U 87/14).
    Näheres auf der Webseite von RA Meier-Bading.
  • 3 O 299/09,(betr.: Scheininteresse) vom 10.02.2012: Diue Zulässigkeit von Scheinabschlüssen von Verträgen zur Feststellung der Identität des Anspruchsgegners wird vom Gericht bejaht.

LG Wiesbaden

  • 13 O 87/03, (betr.: Telefon-Werbung): Versicherungen dürfen ihre Verbraucher auch bei bestehender Geschäftsbeziehung nicht zu Zwecken der Werbung für neue Produkte/Verträge und/oder zur Erweiterung bestehender Verträge anrufen. (Der Link führt zum Berufungsurteil des OLG Frankfurt, 6 U 175/04)



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