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Angebliche Gewinnspielteilnahme: Strafanzeige

Dieser Musterbrief enthält einen Entwurf für eine Strafanzeige wegen Betrugs bei Abzocke über die Telefonrechnung nach einem Werbeanruf für ein obskures Gewinnspiel.

Lesen Sie dazu auch:

Abzocke über die Telefonrechnung nach Gewinnspiel-Werbeanruf

Per Brief/normale Zustellung.

Angaben in den eckigen Klammern noch ergänzen.

Die Adresse der zuständigen Staatsanwaltschaft ergibt sich aus einer Suche bei Google. Zuständig ist die Staatsanwaltschaft am Ort des Verbindungsnetzbetreibers, d.h. der Firma, die über Ihren Telefonanbieter abgerechnet hat.


[Eigener Name und Anschrift]

Staatsanwaltschaft [Ort einfügen] [Adresse einfügen]

[Datum]


Rechnungsteilbetrag auf meiner Telefonrechnung, Strafanzeige wegen Verdachts auf banden- und gewerbsmäßigen Betrug

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit ergeht Strafanzeige gegen

[Name des Geschäftsführers einsetzen, zu finden auf der Webseite des Verbindungsnetzbetreibers]

als Geschäftsführer der Firma

[Name und Anschrift des Verbindungsnetzbetreibers einsetzen]

sowie gegen den unbekannten Geschäftsführer der

[Name und Anschrift der Gewinnspielfirma einsetzen]

wegen des vorliegenden Verdachts auf banden- und gewerbsmässigen Betrug (§ 263 StGB) sowie anderer Delikte.

Der Strafanzeige liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Ich unterhalte einen Telefonanschluss [hier Ihre eigene Rufnummer einsetzen] bei der Firma [hier Ihren Telefonprovider einsetzen].

[Den nächsten Satz einfügen, wenn die überhöhte Rechnung von Ihrem Telefonanbieter kam] Am [Datum der Rechnung einsetzen] stellte der Beschuldigte mir eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Leistung eines Drittanbieters enthielt.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn die Rechnung von dem dubiosen Netzbetreiber selbst kam] Am [Datum der Rechnung einsetzen] stellten Sie mir eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Dienstleistung enthielt.

Auf dieser Rechnung wird der Name der beschuldigten Firma als Verbindungsnetzbetreiber für eine angebliche telekommunikationsgestützte Dienstleistung der Firma [Name und Adresse der Gewinnspielfirma einsetzen] aufgeführt.

Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: [hier die Angaben aus der Rechnung einsetzen: Mehrwertnummer, Datum, Id-Nummer/Code, falls vorhanden, etc.]

Die Forderung für diese angebliche Dienstleistung habe ich vollumfänglich gegenüber der Beschuldigten bestritten. Der Rechnungsbetrag wird von einer der nächsten Telefonrechnungen entsprechend einbehalten.

Die von der Gewinnspieleintragungsfirma abgerechnete angebliche Dienstleistung beruht auf einem mir in arglistiger Täuschung untergeschobenen telefonischen Vertrag.

Am [Datum einsetzen] erhielt ich einen Werbeanruf eines unbekannten Callcenters, welches sich mit dem angeblichen Namen eines Projektes [Name des Gewinnspiels einsetzen] meldete. Dieses Callcenter unterstellte mir wahrheitswidrig einen angeblich bereits bestehenden kostenpflichtigen Vertrag für einen dubiosen "Gewinneintragungsdienst" und legte mir im Werbegespräch die Kündigung dieses angeblichen Vertrags nach einer "Restlaufzeit" nahe, unter der angegebenen Telefonummer. Durch dieses Täuschungsmanöver wurde meine Zustimmung erschlichen bzw. widerrechtlich unterstellt, die Entgelte für diese fragwürdige "Dienstleistung" über die Telefonrechnung einzuziehen.

Es handelt sich um einen angeblichen "Eintragungsdienst für Gewinnspiele". Die Kernleistung beruht hier also eben nicht auf einem telekommunikationsgestützten Dienst. Damit liegt hier eine Umgehung des Telekommunikationsgesetzes vor, mit dem Ziel, ganz bewusst in Schädigungsabsicht das Verbraucherschutzrecht, insbesondere das Widerrufsrecht, auszuhebeln. Diese Geschäftspraxis ist grob rechtswidrig, siehe dazu u.a. OVG NRW, Beschluss vom 26.01.2010, Az. 13 B 1742/09. Die Abrechnung dieser angeblichen Leistung über die Telefonrechnung ist nicht vereinbar mit dem TKG. Die Bundesnetzagentur wurde von mir über den Vorgang informiert.

Wohl kaum eine deutsche Bank wird für ein Offshore-Unternehmen auf einer karibischen Insel ein Konto einrichten. Die Bundesrepublik Deutschland führt mit diesen Staaten derzeit weder ein Rechtshilfeabkommen noch ein Doppelbesteuerungsabkommen. Nicht einmal ein öffentlich einsehbares Handelsregister scheint zu existieren. Dass die Firma dort ihren tatsächlichen Geschäftssitz hat, darf als zumindest fraglich gelten. Es ergeben sich hier ernsthafte steuerrechtliche Fragen hinsichtlich der Suche nach einer steuerrechtlich verantwortlichen Betriebsstätte in Deutschland oder auch der Schweiz, für deren Klärung hinsichtlich der entsprechenden Geldbewegungen die Beschuldigte Firma ganz naturgemäß der allererste Zielpunkt sein sollte. Der unbekannte Beschuldigte unterhält laut eigener Angaben im Impressum auf der Webseite [Webseite des Gewinnspiels einsetzen] zumindest ein Service-Center, welches unter folgenden wohl deutschen Kontaktdaten erreichbar sein soll:

[Telefonnummer der Gewinnspielfirma einsetzen, siehe deren Webseite]

Die Telefonnummer wird offensichtlich auch für die Callcenteranrufe benutzt. Mithin kann das Vorliegen einer Betriebsstätte in Deutschland vermutet werden. Das zuständige Finanzamt wurde von mir diesbezüglich in Kenntnis gesetzt.

Offensichtlich gibt es eine Vielzahl von Betroffenen, wenn man den Wortmeldungen im Internet glauben darf. Meines Erachtens hat der Verbraucher Anspruch auf durchgreifenden Schutz vor diesen Geschäftspraktiken. Ich bitte um Einleitung entsprechender Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

Anlagen:

Kopie Telefonrechnung

13:26, 18. Sep. 2010 (UTC)




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Diese Seite wurde zuletzt am 18. September 2010 um 19:43 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 12.641-mal abgerufen.
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