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Auskunftsanforderung/Widerspruch an Verbindungsnetzbetreiber

Dieses Schreiben können Sie an einen dubiosen Telefondienstleister richten, der von Ihnen Geld verlangt, für eine Mehrwert-Leistung eines dritten "Endanbieters" der Leistung, für den er angeblich die Netzverbindung hergestellt haben will.

Widerspruch und Auskunftsersuchen an Verbindungsnetzbetreiber bei Telefon-Mehrwertbetrug

Per Einschreiben mit Rückschein!

[Ihre Anschrift] [Datum]

[Anschrift Firma]

Mehrwertdienstleistung durch Mehrwertnummer[hier die Mehrwertnummer einsetzen], Bestreiten der Rechnung, Auskunftsersuchen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterhalte einen Telefonanschluß [hier Ihre eigene Rufnummer einsetzen] bei der Firma [hier Ihren Telefonprovider einsetzen].

[Den nächsten Satz einfügen, wenn die überhöhte Rechnung von Ihrem Telfefonanbieter kam] Am [Datum der Rechnung einsetzen] stellte mir diese Firma eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.

[Den nächsten Satz einfügen, wenn die Rechnung von dem dubiosen Netzbetreiber selbst kam] Am [Datum der Rechnung einsetzen] stellten Sie mir eine Telefonrechnung aus, die einen Posten für eine angeblich von mir in Anspruch genommene Mehrwertdienstleistung enthielt.

Auf dieser Rechnung wird der Name Ihrer Firma als Verbindungsnetzbetreiber für den mir derzeit nicht bekannten Endanbieter der fraglichen Leistung ausgewiesen.

Die weiteren, mir in der Rechnung ersichtlichen Angaben: [hier die Angaben aus der Rechnung einsetzen: Mehrwertnummer, Datum, Id-Nummer/Code, falls vorhanden, etc.]

[Den nächsten Absatz nur einfügen, wenn auf der Rechnung bzw. auf dem Einzelverbindungsnachweis ein Posten für dubiose Telefonate aufgeführt ist, die Sie ganz sicher nicht geführt haben] Neben der Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises verlange ich die Vorlage eines qualifizierten Prüfprotokolls im Sinne von § 45 i TKG. Schon jetzt verweise ich vorsorglich auf das Urteil des AG Papenburg, 30.10.2008, Az. 4 C 247/08, wonach ich ein Prüfprotokoll, das lediglich in unqualifizierter, lapidarer Form vorgetragen wird, nicht akzeptieren werde.

[Den nächsten Abschnitt einfügen, wenn der Verbindungsnetzbetreiber auch Geld kassieren will]
Ich bestreite die Forderung aus der Rechnung vollumfänglich.
Da Sie selbst als Verbindungsnetzbetreiber gem. TKG auftreten, sind Sie darüber hinaus nicht mein Vertragspartner und hätten daher auch dann kein Recht auf ein Inkasso der Mehrwertdienstleistung, wenn diese von mir in Anspruch genommen worden wäre. S. dazu: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR 3/05.

[Den nächsten Satz nur einfügen, wenn Sie auf einen betrügerischen Ping- oder Gewinnanruf hereingefallen sind und zu einer teuren Mehrwertnummer verbunden wurden]
Die zu dem fraglichen Zeitpunkt hergestellte Mehrwertverbindung wurde nicht willentlich, sondern im Rahmen arglistiger Täuschung herbeigeführt.

[Den nächsten Satz nur einfügen, wenn dabei keine Preisansage erfolgt ist]
Dabei ist eine Preisangabe, wie sie im TKG verbindlich vorgeschrieben ist, nicht erfolgt.

Ich erlaube mir den Hinweis, dass ich den Vorgang zur weiteren Bearbeitung der zuständigen Staatsanwaltschaft übermitteln werde. Des weiteren wird eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur unmittelbar erfolgen.
[Anmerkung: das dann aber auch wirklich tun...]

[Den nächsten Abschnitt einfügen, wenn der Endanbieter der Mehrwertdienstleistung nicht genannt wird und die angerufene Mehrwertnummer durch "x-en" der letzten 3 Stellen unkenntlich gemacht wurde] Die betreffende Mehrwertrufnummer wurde auf der Rechnung gekürzt wiedergegeben, so dass mir nicht nachvollziehbar ist, wer der Anbieter der Leistung ist. Jedoch habe ich gemäß § 66 h TKG Anspruch darauf, von Ihnen innerhalb 10 Werktagen unentgeltlich Auskunft zu erhalten, wer der letztendlich verantwortliche Anbieter der betreffenden Mehrwertleistung war. Für die Erteilung dieser Auskunft habe ich mir eine Frist bis zum [Frist 10 Werktage einsetzen] notiert.

Rein vorsorglich erlaube ich mir den Hinweis, dass eine Mitteilung an die Bundesnetzagentur bezüglich Ihres Unternehmens in folgenden Fällen erfolgen wird:

- wenn ich von Ihnen keine schlüssige Antwort erhalte,

- wenn die mir übermittelte Anschrift des Leistungserbringers nicht zustellfähig ist (dies werde ich zeitnah überprüfen),

- wenn der Endanbieter aufgrund mehrfacher Weitervermietung der Mehrwertnummer nicht feststellbar ist.

Mit diesem Schreiben haben Sie Kenntnis davon erhalten, dass ich die Forderung aus der Rechnung bestreite.

Ich weise darauf hin, dass Sie als Verbindungsnetzbetreiber keinen Zahlungsanspruch an mich geltend machen können. Des weiteren bitte ich dringend, von der Zustellung von Mahnungen/Inkassoschreiben abzusehen.

Eine Beschwerde gegen etwaige wiederholte Inkassoschreiben an den für das Inkassobüro zuständigen Gerichtspräsidenten behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]




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Diese Seite wurde zuletzt am 22. März 2010 um 23:26 Uhr geändert. Diese Seite wurde bisher 25.393-mal abgerufen.
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